K
Küstenvogelschutz
Guest
Hallo, mein Name ist Frank Joisten und ich bin Mitautor des Artikels " Rettung der Vogelinseln".
Wenn im Artikel von C. Herrmann der Eindruck entstanden ist, das ähnliche Erfolge auf dem Festland nicht möglich sind so ist dieses nicht richtig. Der Artikel beschäftigt sich nun mal in erster Linie mit Küstenvogelschutzgebieten.
Auf dem Festland jage ich in einem von 2 Brutgebieten des Großen Brachvogels in Mecklenburg- Vorpommerns. Als einzigstes Gebiet in MV bekommen wir hier jährlich Jungvögel des Brachvogels flügge.
Das gelingt durch intensivste Bejagung mit allen Möglichkeiten welche das Landesjagdgesetz MV bietet. Außerdem werden auf Antrag Freigaben von Kolkrabe und Nebelkrähe bewilligt.
Eine sinnvolle Zusammenarbeit funktioniert hier zwischen Jagd und Ornithologen so, das der Jäger vom Orni sofort auf dem Handy angerufen wird, wenn er einen Fuchs oder Heckbau entdeckt.
Wenn dann die Begründung vom NABU kommt das wir Jäger das ja nur machen um die Anzahl jagdlich relevanter Arten zu erhöhen so kann ich dazu nur bemerken: Dem Kiebitz, dem Rebhuhn, dem Großen Brachvogel, dem Fasan und der Feldlerche ist es völlig egal ob der Fuchs im Brutgebiet aus "jagdlichen" oder "naturschutz" Gründen erlegt wird.
Der NABU spielt glücklicher Weise bei der Betreuung der Küstenvogelschutzgebiete in MV keine Rolle.
Ich würde gerne mal von einem NABU betreuten Wiesenbrüterprojekt hören bei dem nur durch Biotopschutz und ohne intensivster Raubwildbejagung am Ende der Brutzeit flügge Jungvögel vorhanden sind.
Wenn im Artikel von C. Herrmann der Eindruck entstanden ist, das ähnliche Erfolge auf dem Festland nicht möglich sind so ist dieses nicht richtig. Der Artikel beschäftigt sich nun mal in erster Linie mit Küstenvogelschutzgebieten.
Auf dem Festland jage ich in einem von 2 Brutgebieten des Großen Brachvogels in Mecklenburg- Vorpommerns. Als einzigstes Gebiet in MV bekommen wir hier jährlich Jungvögel des Brachvogels flügge.
Das gelingt durch intensivste Bejagung mit allen Möglichkeiten welche das Landesjagdgesetz MV bietet. Außerdem werden auf Antrag Freigaben von Kolkrabe und Nebelkrähe bewilligt.
Eine sinnvolle Zusammenarbeit funktioniert hier zwischen Jagd und Ornithologen so, das der Jäger vom Orni sofort auf dem Handy angerufen wird, wenn er einen Fuchs oder Heckbau entdeckt.
Wenn dann die Begründung vom NABU kommt das wir Jäger das ja nur machen um die Anzahl jagdlich relevanter Arten zu erhöhen so kann ich dazu nur bemerken: Dem Kiebitz, dem Rebhuhn, dem Großen Brachvogel, dem Fasan und der Feldlerche ist es völlig egal ob der Fuchs im Brutgebiet aus "jagdlichen" oder "naturschutz" Gründen erlegt wird.
Der NABU spielt glücklicher Weise bei der Betreuung der Küstenvogelschutzgebiete in MV keine Rolle.
Ich würde gerne mal von einem NABU betreuten Wiesenbrüterprojekt hören bei dem nur durch Biotopschutz und ohne intensivster Raubwildbejagung am Ende der Brutzeit flügge Jungvögel vorhanden sind.