G
Gelöschtes Mitglied 8926
Guest
also bei solchen geschichten mit weiterverarbeitung (unterschiedliche verarbeitungsstufen, zweimal gefroren, etc.) würde ich mich vorher sicherheitshalber beim veterinäramt genauer erkundigen.
neben der registrierungspflicht als lebensmittelunternehmer mit abgabe von fleischerzeugnissen bestehen auch noch erhöhte hygieneanforderungen. wer über den endverbraucher hinaus an einen wirt liefert, braucht sogar ne eu-zulassung und nachweis für rückverfolgbarkeit. wer hack- und bradwürst produziert, ist lang über die "urproduktion" raus und muss neben der registrierung als gewerblicher vermarkter auch die "LMIV" beachten (lebensmittel-info-verordnung), d. h. sein produkt angemessen etikettieren.
die tierische lebensmittel-hygieneverordnung ist den wurstlern hoffentlich genau bekannt und ein kleingewerbeschein liegt auch irgendwo rum. liebhaberei ist das nämlich nur im rahmen der urproduktion, d.h. locker gesprochen "geschossen und grob zerwirkt halbiert oder geviertelt"
Er verkauft nix, schon gar nicht an Gewerbliche. Er macht Wurst mit Freunden. Ich denke nicht, dass sich gleich jeder ne Metzgerei daheim hinbaut, nur weil mal 100 Bratwürste gemacht werden.