Fristablauf 01.09.2021 für Anzeige Altbesitz nach neuem WaffG

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Nur nochmal als Erinnerung an alle, die es noch nicht gemacht haben (also hoffentlich niemanden):

Übermorgen ist der letzte Tag, an dem die Dinge, die vor der letzten Änderung am WaffG legal zu erwerben waren und künftig verboten sind, im Rahmen der Übergangsfrist bei der Waffenbehörde gemeldet werden können, um dann als legaler Altbesitz zu gelten.
 
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@Düsseldorfer
Uups
Was ist mit EL? Die auch????
hatte ich vor 2 Monaten explizit angefragt, da ich gerade einen Einstecklauf gekauft hatte. Antwort der Waffenbehörde in NRW war, können sie eintragen lassen, muss aber nicht. Wie es andere Behörden damit halten kann ich aber nicht sagen. Ich habe aber den Schriftverkehr zu meinen Unterlagen genommen.
 
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Laut meinem Sachbearbeiter müssen die nicht eingetragen werden, aber das sollte man mit seiner eigenen Behörde (schriftlich) klären.
 
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Ich kenne den Fall, da hat jemand einen Drilling mit Einstecklauf erworben.

Der Einstecklauf war beim Verkäufer (irgend a Preiss) eingetragen.

Bei dem in Bayern lebenden Käufer wurde der Einstecklauf nicht eingetragen.

Kommentar des Sachbearbeiters,......"braucht's nicht".


Gruß

HWL
 
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Ich kenne den Fall, da hat jemand einen Drilling mit Einstecklauf erworben.

Der Einstecklauf war beim Verkäufer (irgend a Preiss) eingetragen.

Bei dem in Bayern lebenden Käufer wurde der Einstecklauf nicht eingetragen.

Kommentar des Sachbearbeiters,......"braucht's nicht".


Gruß

HWL
So ähnlich war's bei mir auch, ich habe mich dumm und dusselig gesucht, um die Regelungen zum ESL zu finden, bis mir wieder einfiel, was der Jagdrechtslehrer im Kurs damals sagte: der perfekte Mord gelingt mit einem Einstecklauf, denn der ist meistens nicht zuzuordnen und kann leicht entsorgt werden, wenn er gefunden wird, kann er wieder nicht so gut zugeordnet werden :).

Und so war es dann auch (also nicht mit dem Mord, aber dem ESL), ist nicht auf der WBK gelandet.
 
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Nur nochmal als Erinnerung an alle, die es noch nicht gemacht haben (also hoffentlich niemanden):

Übermorgen ist der letzte Tag, an dem die Dinge, die vor der letzten Änderung am WaffG legal zu erwerben waren und künftig verboten sind, im Rahmen der Übergangsfrist bei der Waffenbehörde gemeldet werden können, um dann als legaler Altbesitz zu gelten.
Danke für den Hinweuis, aber was für "Dinger" sind das konkret ?
 
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Danke für den Hinweuis, aber was für "Dinger" sind das konkret ?
Insbesondere Magazine und deren Gehäuse für Langwaffen und Kurzwaffen mit Zentralfeuermunition, wenn deren Kapazität bei kleinster bestimmungsgemäßer Munition laut Hersteller 10 bzw. zwanzig übersteigen (LW/KW).

Magazine, die in KW und LW passen, gelten als KW-Magazine, ausser, man hat die passende LW auf der Karte (z.B. Beretta-92-Magazine passen in meine Chiappa-9mm-SLB).

Knapper konnte ich es jetzt nicht zusammenfassen.
Bei mir betrifft es meine G3-Magazine, die ich mal in den 00er-Jahren für 1,90€ irgendwo als GWD-Erinnerung gekauft hatte.
 
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Insbesondere Magazine und deren Gehäuse für Langwaffen und Kurzwaffen mit Zentralfeuermunition, wenn deren Kapazität bei kleinster bestimmungsgemäßer Munition laut Hersteller 10 bzw. zwanzig übersteigen (LW/KW).

Magazine, die in KW und LW passen, gelten als KW-Magazine, ausser, man hat die passende LW auf der Karte (z.B. Beretta-92-Magazine).

Knapper konnte ich es jetzt nicht zusammenfassen.
Bei mir betrifft es meine G3-Magazine, die ich mal in den 00er-Jahren für 1,90€ irgendwo als GWD-Erinnerung gekauft hatte.
Magazine für Pistolen mit weniger als 20 Patronen sind deswegen also nicht meldepflichtig ?
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
So ähnlich war's bei mir auch, ich habe mich dumm und dusselig gesucht, um die Regelungen zum ESL zu finden, bis mir wieder einfiel, was der Jagdrechtslehrer im Kurs damals sagte: der perfekte Mord gelingt mit einem Einstecklauf, denn der ist meistens nicht zuzuordnen und kann leicht entsorgt werden, wenn er gefunden wird, kann er wieder nicht so gut zugeordnet werden :).

Und so war es dann auch (also nicht mit dem Mord, aber dem ESL), ist nicht auf der WBK gelandet.

Die Tatsache, das der nicht in die WBK eingetragen werden muss, bedeutet nicht das der nicht zuzuordnen ist.
Entscheidend ist ob der EL eine NWR-ID besitzt.
Das wird beim Kauf über einen Händler oder bei evtl. vorhandenem WBK Eintrag von privat der Fall sein.
 
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Laut meinem Sachbearbeiter müssen die nicht eingetragen werden, aber das sollte man mit seiner eigenen Behörde (schriftlich) klären.

So wie ich die FAQ des VDB verstanden habe gilt das aber nur, wenn eine passende Trägerwaffe im Besitz ist und für den Einstecklauf keine Erlaubnis zum Munitionserwerb eingetragen werden soll.

Zu erwähnen wären auch noch wesentliche Teile von Waffen nach neuer Definition (z.B. Gehäuse oder Verschlussträger), die nicht Bestandteil einer Komplettwaffe sind.
 

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