[RLP] Fuchs im Garten fangen

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26 Jul 2001
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Hallo Gemeinde,

ist jetzt ein paar Tage her, dass ich die Jägerprüfung gemacht habe und das Thema war bislang auch nicht aktuell.

Ein Bekannter hat einen Fuchs Garten und möchte ihn loswerden.

Wie ist da die aktuelle Rechtslage?

Darf ich ihn fangen und abtransportieren?

Was ist ansonsten zu beachten?

Danke im voraus,

Joachim
 
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Aber Du warst auch mal im Unterricht und hast auch mal im Jagdrechtsbuch geblättert, oder:unsure:
 

Fex

Moderator
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Nee, das ist einfach zu simpel, wenn Du gerade einen Jagdkurs besucht hast, solltest Du solche Fragen nicht stellen, sonst lass Dir die Kursgebühr erstatten...

Hier irrt der Schreiber. Die Voraussetzungen haben sich nahezu jährlich verändert. Der Jagdkurs hilft da wenig, eher schon die Frage im Forum oder Google.
 
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26 Jul 2001
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Auf Google gab's nur Mist, im Forum hab ich nix gefunden ("Fuchs im Garten fangen" bzw "Fuchs im Garten")

Für einen Tip wäre ich dankbar.

J.
 
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20 Nov 2012
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...
Für einen Tip wäre ich dankbar.

J.
zurteffendes Landesjagdrecht
Oder Nachfrage bei der UJB (?)

Jagdrecht Rheinland Pfalz:


§ 8
Befriedete Bezirke, Ruhen der Jagd

.
.
.

(4) Den Eigentümerinnen und Eigentümern oder nutzungsberechtigten Personen von befriedeten Bezirken kann die zuständige Behörde in beschränktem Umfang das Fangen und Töten von Wild gestatten.
.
.
.
 
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11 Okt 2014
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Für RLP in 2020:

Du brauchst eine Genehmigung der UJB. Das kostet auch Geld, aber nicht viel.

Diese kann für Kaninchen und Füchse erteilt werden.

Dann darfst Du eine Lebendfalle stellen. Aber Du darfst den Fuchs nicht erlegen!

Du musst dazu mit dem Fuchs in der Falle ins Revier fahren bzw. in ein Revier in dem Du jagen darfst - und dort Bumm.
 
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17 Aug 2016
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Mein letzter Kenntnisstand war, als es hier eine Anfrage gab, nur mit Sondergenehmigung, die dann nicht erteilt wurde. War vor 2-3 Jahren. Der Garten war innerhalb der Ortschaft, vielleicht ist es außerhalb wieder anders?

Ich war zu langsam. :censored:
 
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Aber bitte auch §23 Abs. 1 Nr. 11 LJG-RLP nicht unbeachtet lassen!
Danke für den Hinweis aber ich will da nicht tiefer einsteigen.
Sollte von mir nur der verstärkte Hinweis auf Hinzuziehung der UJB sein !

Da werden Sie geholfen ;)

edit meint, da gibt es noch so etwas wie "örtliche Verbote".

http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1dz7/page/bsrlpprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-JagdGRP2010rahmen&doc.part=X&doc.hl=1#focuspoint#jlr-JagdGRP2010pP24
 
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