Fuchs in der Schonzeit geschossen

S

scaver

Guest
Wer so blöd ist, einen Jungfuchs zu schiessen, wenn ein Fotograf zugegen ist, darf sich nicht wundern.
Wer so blöd ist überhaupt was tot zu schiessen, wenn grüne Gutmenschen als Zeugen anwesend sind, ist verrückt, oder mindest unvorsichtig.
Jagd hat in D keine Lobby. Das macht die Jagd, das macht die Hege kompliziert, aber es ist nun mal so.
Gegen die verblödete Denaturierung des menschlichen Verstandes ist nun mal keine Hilfe in Sicht.
Daher kaufe ich auch nur gebrauchte Bumdinger, weil ich nicht weiss, ob die in der Zukunft durch Totkuschelgeräte ersetzt werden müssen.

Gott was gehen mir diese dümmlichen Städternatursucher auf den Sack, die in ländlichen Orten unser gewachsenes Setting, in den bedauerlichen Neubausiedlungen, mit ihren gezirkelten, ökoverblödeten Gärten, Häusern und dem linken, grünen und SPD lastigen geistigen Umwelt-Müll, deren ungezogene Hunde, die an der Leine, im Brutgebiet seltener Vögel, nicht scheissen können, unangeleint, das gewachsene, bewährte Dorfleben vergiften - viele davon Lehrer.
sca
 
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Wer so blöd ist, einen Jungfuchs zu schiessen, wenn ein Fotograf zugegen ist
ICh würde es anders formulieren: Wer einen Menschen gefährdet, gefährdet auch sein Recht auf Jagdausübung. WIr wissen natürlich nicht, wie nah der Fotograf tatsächlich war.
Ich sehe ein großes Problem, aber das ist nicht der Fuchs.
 
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Zum Thema Fuchsrüden und "zur Aufzucht benötigt" scheint auch kein gehobener Wissensstand vorzuherrschen.
Schonzeit hat er bei uns nicht. Er würde einfach erlegt werden.
Bjagd ist dir ein Begriff, oder gibt es bei dir auf Landesebene eine Sonderregelung?

Aktuell ist bei Füchsen alles zu schonen außer JuFü. Dieses "Rüden tragen nichts bei" ist ausgewiesener Blödsinn, bzw empfehle ich denen einfach mal an ein paar Baue während den Setzzeiten zu sitzen (oder hängt Kameras auf...).
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Es gibt keine Sippenhaft. Kein einzelner Mensch verunglimpft ganze Gruppen.
Es ist Angelegenheit der STrafverfolgung und damit hat es sich.

Wenn jemand Teil einer Gruppe ist oder sich zu einer Gruppe bekennt verunglimpft er selbstverständlich durch illegales Handeln die Gruppe.
Erst recht, wenn die illegale Handlung ein Teil der Gruppenidentität ist (z.B. die Jagd).
 
G

Gelöschtes Mitglied 22652

Guest
Der Fotograf, der anonym bleiben möchte, hatte den Fuchsbau bei Elleringhausen schon seit drei Wochen beobachtet.

1. Lt. §26 (1) des LJG RLP (ich gehe mal davon aus, dass die LJG der übrigen Bundesländer ähnlich lauten) ist es Unbefugten verboten Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.
Hier hat der Fotograf ganz offensichtlich gegen geltendes Recht verstoßen. Dies bleibt, sowohl in den Medien, viel schlimmer aber HIER in einem Jagdforum völlig außer Acht. Wo ist die Anzeige gegen den Fotografen?

2. Soweit mir ersichtlich befindet sich auf dem Foto keinerlei Zeitstempel, bzw. es gibt keinen Beweis (außer der Aussage einer Person, die sich nicht wirklich um geltendes Recht schert - s.o.). Solange es also keinen Beweis gibt, dass die Fotos in Deutschland und aktuell sind, gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung.

3. Ist der ganze Artikel mal wieder total hetzerisch und stümperhaft geschrieben. Der Jäger besitzt natürlich "einen Waffenschein" und "die blutigen Fetzen spritzten" aus dem Tier heraus ... Ganz toll :rolleyes:

Sollte es sich tatsächlich so zugetragen haben, dass während der Schonzeit ein adulter Fuchs zur Strecke gekommen sein, dann ist so ein Verhalten natürlich scharf zu verurteilen. Solange dies jedoch nicht bewiesen ist, sollte man solch einen Spießrutenlauf seitens verschiedener "Tierschutzorganisationen" nicht noch beklatschen und denen beipflichten. Die wollen uns allen an den Kragen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 22652

Guest
Wer so blöd ist, einen Jungfuchs zu schiessen, wenn ein Fotograf zugegen ist, darf sich nicht wundern.
Wer so blöd ist überhaupt was tot zu schiessen, wenn grüne Gutmenschen als Zeugen anwesend sind, ist verrückt, oder mindest unvorsichtig.

Noch ist es in Deutschland erlaubt. Und selbst wenn 20 Peta-Frickel mit laufenden Kameras daneben stehen ist es unser gutes Recht Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen zu erlegen. Punkt.

Niemand ist blöd, weil er sein Recht in Anspruch nimmt seiner Passion nachzugehen. Wir müssen der Gesellschaft einfach klar machen, dass nicht diese selbsternannten Tierschutz-Faschos im Recht sind, sondern WIR Heger, Pfleger und Naturschützer sind. Und das geht nicht, wenn wir uns alle verkriechen und Asche auf den Kopf streuen.
 
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30 Jun 2013
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Generell gilt: Paragraph 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes !
Das sich ein Rüde an der Aufzucht der Welpen ,,beteiligt" ist nicht erwießen, dass Gegenteil aber auch nicht. Ab welcher Entfernung kann man eine Fähe oder Rüden genau ansprechen??? Wenn die Jungfüchse aus dem Bau gehen, kann man sie erlegen und eher würde ich auch keinen Reinecke erlegen. Seit dem er ist verletzt oder Krank.
MfG.
 

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