Der Fotograf, der anonym bleiben möchte, hatte den Fuchsbau bei Elleringhausen schon seit drei Wochen beobachtet.
1. Lt. §26 (1) des LJG RLP (ich gehe mal davon aus, dass die LJG der übrigen Bundesländer ähnlich lauten) ist es Unbefugten verboten Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.
Hier hat der Fotograf ganz offensichtlich gegen geltendes Recht verstoßen. Dies bleibt, sowohl in den Medien, viel schlimmer aber HIER in einem Jagdforum völlig außer Acht. Wo ist die Anzeige gegen den Fotografen?
2. Soweit mir ersichtlich befindet sich auf dem Foto keinerlei Zeitstempel, bzw. es gibt keinen Beweis (außer der Aussage einer Person, die sich nicht wirklich um geltendes Recht schert - s.o.). Solange es also keinen Beweis gibt, dass die Fotos in Deutschland und aktuell sind, gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung.
3. Ist der ganze Artikel mal wieder total hetzerisch und stümperhaft geschrieben. Der Jäger besitzt natürlich "einen Waffenschein" und "die blutigen Fetzen spritzten" aus dem Tier heraus ... Ganz toll
Sollte es sich tatsächlich so zugetragen haben, dass während der Schonzeit ein adulter Fuchs zur Strecke gekommen sein,
dann ist so ein Verhalten natürlich scharf zu verurteilen. Solange dies jedoch nicht
bewiesen ist, sollte man solch einen Spießrutenlauf seitens verschiedener "Tierschutzorganisationen" nicht noch beklatschen und denen beipflichten. Die wollen uns allen an den Kragen.