Führen der Waffen auf dem Weg zur Jagd nur noch verdeckt?

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Bei einer Drückjagd hat ein Mitjäger behauptet, dass es vor einigen Jahren eine Änderung des Waffenrechts dahingehend gab, dass u.a. die Kurzwaffe auf dem Weg zur Jagd nur noch "veredeckt" geführt werden darf (selbstverständlich ungeladen).

Ich habe davon nichts mitbekommen und bin mir deshalb nicht sicher, ob diese Aussage der Wahrheit entspricht. Mir ist nur der §13 (6) geläufig, in dem es pauschal heißt, dass der Jäger die Waffen auf dem Weg zur Jagdausübung ungeladen führen darf.

Respektive würde ich auch gern nachlesen, wo genau sich "diese Veränderung" im Gesetzestext findet.

Danke Euch!
 
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Was ja zum Beispiel die Bundespolizei bis heute noch nicht begriffen hat. Und auch die normale Streifenbesatzung hat in 50 % der Fälle keine Ahnung. Gestern war ich beim Schüsseltreiben. Eine haarsträubende Geschichte über Kontrollen auf der Heimfahrt von der Jagd nach der anderen. Sind einfach lästig, die langen Diskussionen bis man weiterfahren darf. Man macht ja nix verkehrt. Es liegt einfach am schlechten Ausbildungsstand.

Wir sind schon so weit, dass man sich besser nicht als Jäger zu erkenen gibt. Über die Fachkräfte für innere Sicherheit könnte ich schon ein Buch schreiben. Wer nicht einmal eine Randfeuerpatrone kennt und nach dem Zündhütchen fragt....von .22 lfB noch nie was gehört hat..... und und und...
 
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Was will man erwarten... wenn jeder fünfte am Rechtsschreibtest scheitert (weil mehr als 11% der Wörter falsch geschrieben werden und deswegen der Fehlerschlüssel noch weiter nach oben gelegt werden muss)...

Wenn ein Tatort nicht betreten werden will, da man sich die Schuhe dreckig machen könnte...

Wenn ein Polizist mich überzeugen will, ein Reh (Verkehrsunfall) im Nachbarrevier mitzunehmen, damit er keine Arbeit hat...

DIe Liste könnte ich noch lange fortsetzen... Es ist traurig.
 
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Was ja zum Beispiel die Bundespolizei bis heute noch nicht begriffen hat. Und auch die normale Streifenbesatzung hat in 50 % der Fälle keine Ahnung. Gestern war ich beim Schüsseltreiben. Eine haarsträubende Geschichte über Kontrollen auf der Heimfahrt von der Jagd nach der anderen. Sind einfach lästig, die langen Diskussionen bis man weiterfahren darf. Man macht ja nix verkehrt. Es liegt einfach am schlechten Ausbildungsstand.

Wir sind schon so weit, dass man sich besser nicht als Jäger zu erkenen gibt. Über die Fachkräfte für innere Sicherheit könnte ich schon ein Buch schreiben. Wer nicht einmal eine Randfeuerpatrone kennt und nach dem Zündhütchen fragt....von .22 lfB noch nie was gehört hat..... und und und...
Achtung Beförderungsrichtlinien der Deutschen Bahn können bspw. den Waffentransport einschränken. Und da die Bundespolizei an Bahnhöfen und Zügen tätig ist, weiß ich nicht was du meinst?
Ich denke die Ausgangsfrage ist eindeutig und hat nichts mit dem Kenntnisstand von Waffenrecht von Polizeibeamten zu tun!?
 

FTB

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Vermutlich hat er einiges durcheinandergebracht.

In der Waffvwv steht nur etwas zum Thema "auf Reisen": Fahrzeug mit Waffen darf nicht über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt sein, und von außen darf nicht erkennbar sein, dass Waffen drin sind.
Also wenn man auf dem Weg zur Drückjagd an der Autobahnraststätte Essen möchte, sollte man eine Decke oder so über die Futterale legen. Das ist die einzige mir bekannte Vorschrift, die irgendwas tun Thema Sichtbarkeit regelt.
 
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Achtung Beförderungsrichtlinien der Deutschen Bahn können bspw. den Waffentransport einschränken. Und da die Bundespolizei an Bahnhöfen und Zügen tätig ist, weiß ich nicht was du meinst?
Ich denke die Ausgangsfrage ist eindeutig und hat nichts mit dem Kenntnisstand von Waffenrecht von Polizeibeamten zu tun!?

Und da wird es juristisch interessant: Wie weit ist ein Verstoß gegen irgendwelche AGBs juristisch und polizeirechtlich relevant? (Außer vielleicht die Weiterfahrt zu untersagen).

Bundespolizei hast aber auch im ganzen Grenzgebiet, in Bayern zB. teils auch mit sehr "komischen" Rechten.
 
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Ein Jäger hat seine Waffe im Revier, auf der Jagd zu führen. Alles andere ist völlig unnötig und führt ausschließlich zu Problemen.

Es führt gewiss nicht >>ausschließlich<< zu Problemen, vielleicht >>gegebenenfalls<<. Über die Notwendigkeit sollte jeder selbst entscheiden.
…rechtlich gedeckt ist auch das (nicht schussbereite Führen) im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Wenn Du einschlägige Beispiele (Urteile) kennst, welche >>ausschließlich<< Aufgrund eines gesetzeskonformen Führens auf dem Weg zur Jagd oder zurück gegen eine/n Jäger/in entschieden wurden, bin ich für einen Verweis sehr dankbar.
 
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Sorry, aber wer legt seine Waffe bei der Fahrt zur Jagd / zum Schießstand für jederman ersichtlich im Auto ab ? Fast noch schlimmer sind die Jagdgenossen, die mit Signalwesten, orangenen Jagdjacken usw. gekleidet ihr Auto im öffentlichen Verkehrsraum bewegen. Wäre ich bei der Rennleitung beschäftigt, wäre das für mich schon eine Einladung zur ausgibigen Kontrolle. Man sollte es nicht herausfordern, auch wenn man Recht hat. Der Ärger ist vorprogrammiert und ein Richter ist frei in seiner Entscheidung. Nachher geht dann das Geheule los.

Legt die Knarre zusammen mit den Warnwesten in den Kofferraum und alles ist gut.
 
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Ich darf mit der zugriffsbereiten, ungeladenen KW auf dem Weg zur Jagd, tanken, zur Bank oder einkaufen, so lange dies auf dem Weg liegt. Und jetzt?
Da wäre ich ganz vorsichtig, zumindest wenn du die Waffe offen am Mann trägst. Das Recht die Waffe auf dem Weg zur Jagd zugriffsbereit/ungeladen zu führen, erstreckt sich nämlich nicht auf Privat- und Geschäftsräume, wenn die Eigentümer es dir nicht gestatten.

Mit der Waffe im offenen Holster in die Bank zu laufen, könnte einiges an Problemen nach sich ziehen.
 
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Ich bin Anfang der 80er im Manöver mit umgehängter Uzi in der Getränkemarkt geganngen und habe zwei Kisten Bier gekauft. Mich kannte vorher und nachher auch keiner.
Naja die Aussagekraft eines einzelnen Erlebnisses in der 80er ist jetzt nicht wirklich hoch.
Vielleicht passiert auch heute nichts aber vielleicht eben schon.

Viele Geschäfte, Banken, etc, verbieten per Hausordnung das mitführen von Waffen in den Räumlichkeiten und das wird nicht durch die Jagd gebrochen.
 
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