Da machst du doch schon wieder ein neues Fass auf, wenn sie dich darauf hinweisen dann gehst du wieder. Bei der BAhn ist es bekannt, bei jedem anderen mußt du es nicht wissen, nur sollte man es respektieren.
Es hat mMn auch mehr mit Respekt zu tun, nicht jedem jederzeit seine Rechte unter die Nase zu rüffeln.
Also KW am Gürtel und die Jacke drübergezogen oä, ist ja nicht zuviel verlangt.
CdB
Ich bezog mich auf Cast Beitrag der meinte man dürfe mit der KW zur Bank, in den Supermarkt, in die Tankstelle, etc. und das kann man pauschal eben nicht sagen.
Warum soll es bei den Bahn "bekannter" sein, dass dort Waffen untersagt sind, als z.b. bei einer Bank? Dort schließen Hausordnungen meist ebenfalls das bewaffnete Betreten aus, in Supermärkten übrigens auch.
Auch die meisten Firmen und Behörden haben entsprechende Regeln, das sind oft Standardsätze.
Nur weil ich auf dem Weg zur Jagd bin habe ich eben nicht pauschal das Recht meine Waffe immer und überall zu tragen wo ich will.
Jacke drüber und keiner sieht es ok, aber man muss halt mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Die Jacke verrutscht, jemand sieht es und ruft die Polizei. Das kann schnell unnötigen Ärger geben und evtl. muss man tatsächlich auch die Kosten tragen.
Ist hier tatsächlich schon mal in einem Supermarkt vor einigen Jahren passiert.
da vermischt du nun zwei wesentliche Faktoren ...
1. Das Waffengesetzt, was den Jäger auf dem Weg zur Jagdausübung das Führen von Waffen erlaubt.
2. das Zivilrecht, mit dem dir ein "Mitbürger" ggf. untersagen kann, dass er das auf seinem Privatgelände nicht möchte.
der Punkt 1 ist der wesentliche Punkt strafrechtlich und gemäß OWi ... der Punkt 2 dann eine rein zivilrechtliche Angelegenheit ...
Ich habe nichts vermischt, es ging darum das man nicht einfach mit Waffen Privat- und Geschäftsräume betreten darf nur weil man auf dem Weg zu Jagd ist, mehr habe ich dazu nicht geschrieben.