Führen der Waffen auf dem Weg zur Jagd nur noch verdeckt?

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wo bitte fangen "Umwege" an?

wenn ich z.B. auf die aktuellen Drückjagden fahre, dann sind das einfach so grob 80km ... dazu kann ich zig verschiedene Routen fahren. Die schnellste wäre dann z.B. auch die deutlich weiteste Route, da ich dann zwar Autobahn fahre, doch eine großen Bogen.

Wie also soll man bitte den "Umweg" definieren? Oder ist beim Weg ins Revier nur jeweils der kürzestes Weg bez. Waffen führen gedeckt?
Da wird es wohl darauf hinauslaufen, ob es einer der verkehrsüblichen Wege ist (Auswahl: der kürzeste, der schnellste und ein Kompromiß aus beiden). Umwege sind drastische Abweichungen von der Route, aber auch die sind ja drin, wenn das Gewehr in einem Futteral steckt. Also eigentlich alles easy.
Im Zweifel wird es vom Gericht erläutert :)
 
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Das ist vielleicht dein Wunschdenken, geht aber den Bestimmungen des Waffengesetzes völlig vorbei.
Lies dir in Ruhe durch was der Gesetzgeber zum Führen und Transportieren von Waffen geschrieben hat. Sollte eigentlich hier jeder wissen.
Und da geht es nicht um Jäger Hein sondern um alle legalen Waffenbesitzer.
Übrigens - das ich nur fremde Waffen transportieren darf ist mir neu. Vielleicht kannst du uns mal sagen wo genau du das gelesen hast.
Danke im Voraus.


Gruß der olle pudlich
Der "olle Pudlich" ist ein Standardbeispiel für =ich leg mir Gesetze so aus wie ich sie in meinem Verstand halbwegs unterbringe=.
Jetzt ist dieser "olle Pudlich" dem Vernehmen nach sogar noch Polizist. Dem glaubt Lieschen Müller halt. auch wenn er von vorne bis hinten Bockmist erzählt.
Und dieser Bockmist - verbreitet von einem Polizeibeamten, führt dann zu 11 Seiten in einer Diskussion, obwohl auf der ersten Seite schon alles richtig gesagt worden ist
 
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Das Grundübel, was auch diese Diskussion wieder befeuert, liegt doch darin, dass im Waffenrecht selbst kleinste Verfehlungen direkt zum Entzug der Erlaubnis führen. Und natürlich sorg das auch für eine "lieber auf der sicheren Seite irren" Haltung. Beim Führerschein wäre es dagegen vollkommen abstrus, wegen 5km zu schnell 5 Jahre zu Fuß gehen zu müssen.

Vermutlich würde die Welt nicht unsicherer, wenn auch auf dem Weg zum Schießstand die Waffe einfach auf dem Rücksitz läge. Oder wenn es dafür zumindest nur ein angemessenes Bußgeld, ohne weitere Konsequenzen, gäbe.

Genauso lief dann auch die einzige Kontrolle ab, in die ich bis jetzt auf der Fahrt ins Revier geriet: freundlich, respektvoll und absolut ahnungslos :)

Ich bin in meinem Leben, mit Waffen im Auto, drei mal kontrolliert worden:

In den 70igern, als kleiner Junge zusammen mit meinem Vater als wir morgens auf den Ansitz wollten. Es war die Hochzeit der RAF und gleichzeitig war wohl ein paar Orte weiterhin der JVA ein Häftling ausgebrochen. Da kann ich die Kontrolle eines einsammen unbeleuchteten Autos auf dem Waldweg sogar verstehen. War die unangenehmste Kontrolle, da uns einer der Beamten die ganze Zeit die MP5 auf den Bauch gehalten hat und auch nicht den entspanntesten Eindruck machte. Kann mich selbst jetzt, rund 45 Jahre später, noch gut daran erinnern.

Dann Ende der 80iger, als ich aus dem Wald kam und nicht angeschnallt war. Das hat deutlich mehr interessiert als die Waffe, die auf dem Sitz lag. War ein angenehmes Gespräch über die Jagd und blieb bei einer mündlichen Verwarnung.


Dann noch mal vor ein paar Jahren, auf dem Weg zurück vom Schießstand, allgemeine Verkehrskontrolle. Habe wahrheitsgemäß gesagt, dass ich mehrer Langwaffen, eine Pistole und einige hundert Schuß Munition im Kofferraum hätte. Haben die Beamten mir offensichtlich nicht geglaubt, sehen wollte es keiner.

Ähnlich übrigens in den 80igern an der Ungarischen Grenze, Waffe und Munition sichtbar im Auto, hat den Grenzer kein Stück interessiert, wie schon zuvor an der Grenze zu Österreich...
 
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Ich kenne das Deutsche Waffengesetz nich sinderlich (hab da wohl auch nicht viel verpasst...), deshalb die naive Frage an euch. Gibtces jetzt eine Regelung was Sops und Co anbelangt? Das muss ja irgendwo festgehalten sein! Als Jäger und/oder Berechtigter zum Führen der Waffe.

Nach meinem südländischen Verständnis bedeutet berechtigt einfach berechtigt.
 
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Der "olle Pudlich" ist ein Standardbeispiel für =ich leg mir Gesetze so aus wie ich sie in meinem Verstand halbwegs unterbringe=.
Jetzt ist dieser "olle Pudlich" dem Vernehmen nach sogar noch Polizist. Dem glaubt Lieschen Müller halt. auch wenn er von vorne bis hinten Bockmist erzählt.
Und dieser Bockmist - verbreitet von einem Polizeibeamten, führt dann zu 11 Seiten in einer Diskussion, obwohl auf der ersten Seite schon alles richtig gesagt worden ist
Oh Herr, wirf Hirn vom Himmel.
Wer Lesen kann und das Gelesene auch verstehen kann bzw. will ist hier klar im Vorteil.

Du kannst aber gerne mal hier her kommen zur Unterrichtung Waffenrecht. Aber ich denke das dies bei beratungsresistenten Menschen zu nichts führen wird. Gleichwohl - das Angebot steht. Und ich verbreite kein Halbwissen sondern alles rechtlich, mit den entsprechenden Gesetzen hinterlegt. Einschließlich der dazugehörigen aktuellen Rechtssprechung.

Ansonsten bin ich dann mal hier raus. Sind ja etliche Allesbesserwisser hier die genug zum Thema beisteuern.


Gruß der olle pudlich
 
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Ich kenne das Deutsche Waffengesetz nich sinderlich (hab da wohl auch nicht viel verpasst...), deshalb die naive Frage an euch. Gibtces jetzt eine Regelung was Sops und Co anbelangt? Das muss ja irgendwo festgehalten sein! Als Jäger und/oder Berechtigter zum Führen der Waffe.

Nach meinem südländischen Verständnis bedeutet berechtigt einfach berechtigt.
Wenn Du jetzt noch erklärst was Sops und Co bedeutet?!?
 
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Bin ich eigentlich verpflichtet anlässlich einer Kontrolle, dem Streifenhörnchen Mitteilung darüber zu machen, dass ich Waffen im Auto habe?
Gruß-Spitz
 
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Ach so ... :)

Nun, Du musst halt Deine Erwerbsberechtigung vor Ort nachweisen.

Mit der Waffenbesitzkarte mit Munitionserwerbserlaubnis, mit dem Jagdschein, oder was sonst noch so möglich ist.
Zentral gespeichert ist das zwar, aber normalerweise wird das durch die Papiere nachgewiesen.
 
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Oh Herr, wirf Hirn vom Himmel.
Wer Lesen kann und das Gelesene auch verstehen kann bzw. will ist hier klar im Vorteil.

Du kannst aber gerne mal hier her kommen zur Unterrichtung Waffenrecht. Aber ich denke das dies bei beratungsresistenten Menschen zu nichts führen wird. Gleichwohl - das Angebot steht. Und ich verbreite kein Halbwissen sondern alles rechtlich, mit den entsprechenden Gesetzen hinterlegt. Einschließlich der dazugehörigen aktuellen Rechtssprechung.

Ansonsten bin ich dann mal hier raus. Sind ja etliche Allesbesserwisser hier die genug zum Thema beisteuern.


Gruß der olle pudlich
Das mit dem Lesen betrifft in aller erster Linie dich. auch das mit dem Verstehen.
Ein paar Tipps für dich und dein Hirnkasterl:
Lies doch mal den §13/6 WaffG ganz. Vielleicht stolperst du dann über das Wort "im Zusammenhang".
Dann schaust du noch in die Anlage 1 =Begriffsbestimmungen= unter Abschnitt 2 "waffenrechtliche Begriffe im Sinne dieses Gesetzes"
Unter 4. steht was zum FÜHREN.
Lesen und kapieren mußt das schon selber.

PS: Ich find es traurig, dass die Hüter von Gesetz und Ordnung weder das eine noch das andere auf dem Schirm haben (und wie schon geschrieben, Bockmist verbreiten).
 
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Bin ich eigentlich verpflichtet anlässlich einer Kontrolle, dem Streifenhörnchen Mitteilung darüber zu machen, dass ich Waffen im Auto habe?

Ich wurde explizit danach gefragt, ob ich irgendwelche gefährlichen Gegenstände dabei hätte. Und auch wenn ich Waffen selbst nicht für gefährlich halte, hab ich sie halt erwähnt.
 
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Hoffentlich hast du auch dein Schweizer Messer in der Hosentasche erwähnt.
Das Problem sind anscheinend nicht die Gesetze und VO, sondern die Gestalten die kontrollieren.
 

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