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Das ist doch besonders toll, da kannst Du beim fahren nicht zugreifen....Das Problem war wohl eher, dass die Waffe noch auf dem Anhänger lag.
Das ist doch besonders toll, da kannst Du beim fahren nicht zugreifen....Das Problem war wohl eher, dass die Waffe noch auf dem Anhänger lag.
Das ist zwar nicht falsch, was du da schreibst, nur bist du auf einer ganz anderen Baustelle.Ganz so stimmt es dann auch nicht.
In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht steht zu §12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
12.3.3.2 ... ... ...
Wer Schusswaffen im Fahrzeug auf Reisen beispielsweise zu einer weiter entfernten Jagdveranstaltung transportiert, muss stets gemäß § 36 Absatz 1 Satz 1 die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass Waffen und Munition abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Darüber hinaus sind Schusswaffen grundsätzlich getrennt von der Munition aufzubewahren, sofern sie nicht in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden.
Aber sicher doch! Aufbewahren zu Hause - führen. Zwei doch sehr unterschiedliche Angelegenheiten.Na ganz so anders ist der Rechtskreis ja dann auch wieder nicht, Und Du sagtest ja es gibt absolut garnichts. Mit unserer Landstraße hat es jedoch nichts zu tun und was die unter getrennt verstehen?
Immer dran denken, anderswo reichte ein Verstoß gegen die UVV um die Zuverlässigkeit abzuerkennen.
Du musst darauf achten, spätestens nach dem dritten Umlauf im Kreis den Abgang zu erwischen.Wie ist eigentlich der Sachverhalt entlang einer Kreisstraße?
Ich dachte, die liegt in Polen, und dort gilt ja bekanntlich deutsches Recht nicht.Schon mal was von Meta-Ebene gehört?
Du musst darauf achten, spätestens nach dem dritten Umlauf im Kreis den Abgang zu erwischen.
Wenn das nicht geht nimmst Du halt den Jägernotweg.Du musst darauf achten, spätestens nach dem dritten Umlauf im Kreis den Abgang zu erwischen.
Das ist jetzt blöd für dich. Deine UJB hat dort keinen Jägernotweg vorgesehen.Wenn das nicht geht nimmst Du halt den Jägernotweg.