Führt Wechsel des Grundbesitzers zur einer Vergrößerung Eigenjagd

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Werte Forumsgemeinde,
ich bitte um Feedbeack zu folgender Situation bzw. zu meiner Ansicht:

Einer meiner Mitarbeiter ist im Gemeinderat und Jagdvorstand der Gemeinde ABC und hat mich um Einschätzung folgender Sachlage gebeten: Das Revier von ABC, genossenschaftlicher Jagdbezirk, ist verpachtet, Vertrag läuft noch einige Jahre.
Ein Nachbarrevier, in einer anderen Gemeinde XYZ, ist eine Eigenjagd EJ, das vom Besitzer selbst bejagt wird.

Ein Landwirt verkauft Flächen von ca. 6 ha an der Reviergrenze zu EJ, die im Jagdrevier ABC liegen, an den Besitzer von EJ.
Dieser behauptet nun, dass die Flächen ab sofort zu seinem Jagdrevier gehören, d.h. das Eigenjagdrevier habe sich vergrößert.
Die den beiden Ortsgemeinden ABC und XYZ übergeordnete Verbandsgemeinde, wo auch die Pacht- und Liegenschaftsverwaltung sitzt, bestätigt das Ansinnen von EJ.
Gde. ABC und deren Pächter sind verärgert.

Ich bin der Auffassung, dass die Grundsätze: "Kauf bricht nicht Pacht" und "pacta servanda sunt" hier gelten, d.h. bis zum Ablauf des Pachtvertrags in ABC gehören die verkauften Flächen weiter zum genossenschaftlichen Jagdbezirk. Bis dahin hat EJ nur Anspruch auf den anteiligen Pachtzins.
Erst nach Ablauf des Pachtvertrags kann EJ die Flächen seiner Eigenjagd eingliedern.
Ich habe dem Mitarbeiter empfohlen, diese Rechtsauffassung der uJB vorzutragen.

Wie ist Eure Ansicht dazu.

Weidmannsheil
TicTac
 
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Kauf bricht Pacht nicht, das bedeutet das die Flächen bis zum Ende der Jagdpacht zur Jagdgenossenschaft gehören und nach Ablauf der Pacht zum EJB geschlagen werden.
 
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Mein Verständnis: Die Fläche kommt sofort mit dem Erwerb in den EJB. Der Eigentümer bleibt aber mit den 6ha seines EJB weiterhin Jagdgenosse bei ABC bis die Pacht ausläuft und kann demnach die Jagd auf den 6ha bis dahin nicht selber ausüben, das Recht ist weiterhin verpachtet. EJB heißt ja nicht automatisch das man diesen selber bejagt, genug Eigenjagden oder Teile davon sind verpachtet.
 
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Werte Forumsgemeinde,
ich bitte um Feedbeack zu folgender Situation bzw. zu meiner Ansicht: ...........

Ein Landwirt verkauft Flächen von ca. 6 ha an der Reviergrenze zu EJ, die im Jagdrevier ABC liegen, an den Besitzer von EJ.
Dieser behauptet nun, dass die Flächen ab sofort zu seinem Jagdrevier gehören, d.h. das Eigenjagdrevier habe sich vergrößert.
Erst nach Ablauf des bestehenden Pachtvertrags - der allerdings während der laufenden Pachtperiode nicht mehr verlängert werden darf - für das GJR.
Die den beiden Ortsgemeinden ABC und XYZ übergeordnete Verbandsgemeinde, wo auch die Pacht- und Liegenschaftsverwaltung sitzt, bestätigt das Ansinnen von EJ.
Gde. ABC und deren Pächter sind verärgert.
Sollten sich kundig machen.

Ich bin der Auffassung, dass die Grundsätze: "Kauf bricht nicht Pacht" und "pacta servanda sunt" hier gelten, d.h. bis zum Ablauf des Pachtvertrags in ABC gehören die verkauften Flächen weiter zum genossenschaftlichen Jagdbezirk. Bis dahin hat EJ nur Anspruch auf den anteiligen Pachtzins.
Richtig.

Erst nach Ablauf des Pachtvertrags kann EJ die Flächen seiner Eigenjagd eingliedern.
Ich habe dem Mitarbeiter empfohlen, diese Rechtsauffassung der uJB vorzutragen.
Die dürfte BJG/LJG zur Genüge kennen.

Wie ist Eure Ansicht dazu.

Weidmannsheil
TicTac

Manche glauben halt mit den entsprechenden "Seilschaften" bestehende Gesetze gelten für "Sie" nicht.
 
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Mein Verständnis: Die Fläche kommt sofort mit dem Erwerb in den EJB. Der Eigentümer bleibt aber mit den 6ha seines EJB weiterhin Jagdgenosse bei ABC bis die Pacht ausläuft und kann demnach die Jagd auf den 6ha bis dahin nicht selber ausüben, das Recht ist weiterhin verpachtet. EJB heißt ja nicht automatisch das man diesen selber bejagt, genug Eigenjagden oder Teile davon sind verpachtet.

Nein
 
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Doch. Mindestens 75h zusammenhängende [...] Fläche im Besitz einer Person oder Personengemeinschaft bilden einen Eigenjagdbezirk. Die Bundesländer können abweichenden Flächenregelungen erlassen. Sofort, unweigerlich, ohne behördliche Genehmigung, Zuschlag oder sonst was. Zukäufe, sofern sie zusammenhängen, gehören sofort mit dazu.
Der Pachtvertrag hat jedoch weiterhin Bestand, die Zugehörigkeit zum EJB ändert für den Pächter erstmal gar nichts. Jagdausübungsberechtigt ist bis zum Ablauf der Pacht der jetzige Pächter.
Es vergrößert sich nur der Eigenjagdbezirk, nicht das Jagdrevier des Eigentümers.

Edit sagt: Die genauen Regelungen in den einzelnen Bundesländern gilt es zu beachten. Ich kenne nur BJG und JWMG Baden-Württemberg.
 
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Bei uns vor Jahren so gewesen. Die Flächen werden bis zum Ende des geltenden Pachtvertrag weiterhin durch die Jagdausübungsberechtigten des GJB bejagd. Erst zum Ende der Pachtperiode wechselt die Bejagung.
 
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Mein Verständnis: Die Fläche kommt sofort mit dem Erwerb in den EJB. Der Eigentümer bleibt aber mit den 6ha seines EJB weiterhin Jagdgenosse bei ABC bis die Pacht ausläuft und kann demnach die Jagd auf den 6ha bis dahin nicht selber ausüben, das Recht ist weiterhin verpachtet. EJB heißt ja nicht automatisch das man diesen selber bejagt, genug Eigenjagden oder Teile davon sind verpachtet.


ja was jetzt? Fläche des EJB oder des GJB??? Eindeutig bleibt die Fläche des GJB, der neue Eigentümer ist Jagdgenosse, das wars dann auch schon. Bis Ende des Pachtvertrages GJB.
 
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Moin!

In meinem Bekanntenkreis passiert:
EJB Eigentümer erweitert durch Kauf seine Flächen.
Anfrage an den Pächter des gemeinschaftlichen Jagdbezirks zu Lasten dessen der Flächenkauf erfolgte, ob er mit einer sofortigen vollständigen Eingliederung der Flächen in den EJB einverstanden ist? -Es ist auch der zarte Hinweis erfolgt, daß man in Besitz einer leistungsfähigen Drohne zum Wildschadenmanagement ist.

Er war dann einverstanden und die UJB vollzog den Wechsel auf Antrag des EJB Eigentümers mit Zustimmung des bisherigen Pächters und der Jagdgenossenschaft.

frogger
 
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Unzuläßig. Der alte Pachtvertrag des GJB ist ein Vertrag zwischen 2 Parteien. dem Pächter und dem Verpächter. Daran etwas zu verändern ist auch Sache beider Vertragspartner und kann nicht einseitig erfolgen.

Wenn ich dir ein Auto mit Anhäger vermiete dann darfst du auch nicht ohne meine Zustimmung den Hänger an wen anderes abtreten. :cool:
 

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