Führung von Jagdgästen

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14 Aug 2003
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In Rheinland-Pfalz wurde der bestätigte Jagdaufseher abgeschafft. Dieser durfte, neben dem Pächter, Jagdgäste führen. Darf ein Jagderlaubnisscheininhaber Gäste führen, wenn der Pächter nicht verfügbar ist?
Bei dieser Frage geht es nicht darum, ohne Kenntnis des Pächters, Gäste im Revier zu führen. Vielmehr geht es darum ob Gäste, die keine schriftlich. Jagderlaubnis haben, sich darauf berufen können, der BGS-Inhaber sei ja in der Nähe.

Gruß Wäller
 
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24 Apr 2008
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Tach Wäller,

wenn nur ein Pächter (Jagdausübungsberechtigter) vorhanden ist, wird es wohl nicht zu Problemen führen, zumal Du ja explizit ausführst, dass es mit Wissen des Pächters geschehen soll. Denn Sinn des §16 LJG ist, dass die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Jagdrechts nicht beeinträchtigt wird. Das könnte eher dann der Fall sein, wenn mehrere Pächter beteiligt sind, die dann ggf. nichts davon wissen, dass Jagdgäste ohne JES (und ihre Unterschrift darauf) im Revier unterwegs sind und sodann als Jagdschutzberechtigte die Überprüfung vornehmen wollen. Denn wer darf den Jagdgast kontrollieren? Die Jagdschutzberechtigten vulgo Jagdausübungsberechtigten und ihre Beauftragten.

Es gibt übrigens immer noch den Bestätigten Jagdaufseher (§33), der sogar vom LJV einer Befähigungsprüfung unterzogen wird. Der LJV selbst bietet sogar Vorbereitungskurse dazu an: http://www.ljv-rlp.de/AKTUELLES/SEMINARE/seminare.html

Beste Grüße aus der Nachbarschaft...

}:-\
B
 
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23 Aug 2004
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In der Theorie:

Schriftliche Jagderlaubnis für einen Einzelabschuss ausstellen und alle Probleme sind gelöst.

In der Praxis:

A ist Pächter, B hat einen Begehungsschein. Weder A noch B wohnen im Revier.
B ruft beim Pächter an, dass er gerne mit einen Jagdfreund C ins Revier fahren würde, A gibt sein ok und niemand wird je nach einem Dokument fragen - oder aber z.B. der pöse Nachbar sieht einen ihm Unbekannten auf dem Hochsitz an der Grenze sitzen und weiß von As Abwesenheit. Er ruft die Polizei weil er schon länger Wilderei in der Gegend vermutet. C hat zwar die mündliche Erlaubnis des Pächters aber nun ein Problem weil er dies nicht nachweisen kann.
 

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