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In Rheinland-Pfalz wurde der bestätigte Jagdaufseher abgeschafft. Dieser durfte, neben dem Pächter, Jagdgäste führen. Darf ein Jagderlaubnisscheininhaber Gäste führen, wenn der Pächter nicht verfügbar ist?
Bei dieser Frage geht es nicht darum, ohne Kenntnis des Pächters, Gäste im Revier zu führen. Vielmehr geht es darum ob Gäste, die keine schriftlich. Jagderlaubnis haben, sich darauf berufen können, der BGS-Inhaber sei ja in der Nähe.
Gruß Wäller
Bei dieser Frage geht es nicht darum, ohne Kenntnis des Pächters, Gäste im Revier zu führen. Vielmehr geht es darum ob Gäste, die keine schriftlich. Jagderlaubnis haben, sich darauf berufen können, der BGS-Inhaber sei ja in der Nähe.
Gruß Wäller