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Jetzt nicht die ganzen verwirrenden 9 Seiten gelesen, drei konkrete Beispielfragen:
a) Hirschfänger Weyersberg Kirchbaum&Co/Solingen: Klingenlänge 255mm (25,5cm)
b) Lappenmesser J. Marttiini Lapin 250: Klingenlänge 157mm (15,7cm)
a brauche ich zum Abfangen von Wild, ist also ein jagdl. Spezialwerkzeug das verletztem/verunfalltem Wild unnötiges Leiden ersparen soll (Tierschutzgründe), b ist mehr ein universell eingesetzes Alltagsmesser (aufbrechen, abschärfen, zerwirken, schnitzen, freihauen, notfalls auch Abfangen oder als Griff/Rasiermesser, halt ein echtes Lapinleuku).
Da in der Sparkasse, Tankstelle, Tante Emma Laden i.d.R. keine Nachsuche/Totsuche auf Wild ansteht und ich auch nix aufbrechen, schnitzen oder mir die Bartstoppeln rasieren will, habe ich sowas natürl. dort auch nicht am Gürtel hängen.
Frage 1: Muß ich den Hirschfänger/das Lapinleuku beim Verlassen meines Fahrzeuges, um auf dem Weg zur Jagd/von der Jagd eine der obigen Örtlichkeiten aufzusuchen, im Fahrzeug lassen?
Frage 2: Müssen der Hirschfänger/das Lapinleuku dann im Fahrzeug in einem verschließbaren Behältnis aufbewahrt werden?
Frage 3: Darf ich das Lapinleuku außerhalb meiner Jagdausübung als Freizeit- und Wandermesser z.B. zur Vatertagstour (Spazierstock schnitzen, Grillfleisch schneiden) mitnehmen?
Bitte kurz zu jedem der drei Punkte Ja oder Nein antworten.
a) Hirschfänger Weyersberg Kirchbaum&Co/Solingen: Klingenlänge 255mm (25,5cm)
b) Lappenmesser J. Marttiini Lapin 250: Klingenlänge 157mm (15,7cm)
a brauche ich zum Abfangen von Wild, ist also ein jagdl. Spezialwerkzeug das verletztem/verunfalltem Wild unnötiges Leiden ersparen soll (Tierschutzgründe), b ist mehr ein universell eingesetzes Alltagsmesser (aufbrechen, abschärfen, zerwirken, schnitzen, freihauen, notfalls auch Abfangen oder als Griff/Rasiermesser, halt ein echtes Lapinleuku).
Da in der Sparkasse, Tankstelle, Tante Emma Laden i.d.R. keine Nachsuche/Totsuche auf Wild ansteht und ich auch nix aufbrechen, schnitzen oder mir die Bartstoppeln rasieren will, habe ich sowas natürl. dort auch nicht am Gürtel hängen.
Frage 1: Muß ich den Hirschfänger/das Lapinleuku beim Verlassen meines Fahrzeuges, um auf dem Weg zur Jagd/von der Jagd eine der obigen Örtlichkeiten aufzusuchen, im Fahrzeug lassen?
Frage 2: Müssen der Hirschfänger/das Lapinleuku dann im Fahrzeug in einem verschließbaren Behältnis aufbewahrt werden?
Frage 3: Darf ich das Lapinleuku außerhalb meiner Jagdausübung als Freizeit- und Wandermesser z.B. zur Vatertagstour (Spazierstock schnitzen, Grillfleisch schneiden) mitnehmen?
Bitte kurz zu jedem der drei Punkte Ja oder Nein antworten.