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Es steht wirjklich nicht dahinterDas ist falsch.
Man kanns auf dem Stammblatt aber einsehen.
Allerdings sind das nur die Gründe für Erwerb und Besitz.
Die Nutzung ist an AWaffV und/oder BJagdG gekoppelt und davon unabhängig.
Die Waffe muss darüberhinaus nur für ein vorhandenes Bedürfnis genutzt werden. Dieses hat nichts mit den Erwerbsgründen zu tun.
Der Waffenscheininhaber darf seine Sportpistole nutzen. Der Sportschütze sich einen Jagdrevolver leihen und der Jäger den 98 von der gelben WBK eines befreundeten Sportschützen zum jagen verwenden. Hauptsache es gibt keine Ausschlussgründe in AWaffV und/oder BJagdG und es gibt ein Bedürfnis sowie die Eingung der Waffe..
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