Führverbot für Multitools nach §42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG

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Welches der meiner 3 Messer an mir lassen ich vorm Gang im Supermarkt im Auto...:roll: das Wave... na gut :lol:

Nein, nicht gut. Hilft dir nämlich im Zweifel nicht, solang es nicht z.B. im abgeschlossenen Handschuhfach liegt. Siehe Beschluss des OLG Stuttgart Az. 4 Ss 137/11 vom 14. Juni 2011.
 
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Na gut das das abschließbare Handschuhfach bei Neuwagen nur noch einen Exotenstatus hat.

Bin arm , rede also nicht von 4er BMW, M-Klasse( heißt ja jetzt GLE) , Touareg sondern von den anderen Fahrzeugen ^^
OK der neue V6 Amarock hat's auch noch
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Eigendlich logisch, oder. Und das ist so in vielen anderen Ländern auch.


Zumindest darf man noch ein Messer nach §42a führen.

Und warum dieser §42a eingeführt wurde, das wissen wir natürlich auch.

Den Eskimos sei Dank.

Fragt mal die Leute die draussen (Polizei-Türsteher-Taxifahrer..) oder drinnen (Ämter) die mit den ganzen Eskimos zu tun haben....

Allerdings fallen wir auch nicht unter das Schema Eskimo, oder.
 
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Das eben ist das Problem. Eskimos geht ein solches Gesetz am Allerwertesten vorbei. Nur der deutsche Michel darf wieder etwas weniger. Aber er ist es ja gewohnt. Mutti kommt ihm auf die Toilette hinterher, dass er ja nur im Sitzen pinkelt. Der Gast darf unkontrolliert....
 
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Nein, nicht gut. Hilft dir nämlich im Zweifel nicht, solang es nicht z.B. im abgeschlossenen Handschuhfach liegt. Siehe Beschluss des OLG Stuttgart Az. 4 Ss 137/11 vom 14. Juni 2011.
Wenn Du das Messer

Anlass bezogen führst, darfst Du es auch auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt im Auto lassen, sofern es von außen nicht erkennbar ist und keine Rückschlüsse auf sein Vorhandensein im Auto sichtbar herumliegen - d.h., die üblichen Jägerutensilien, die einem Informierten sagen, dass hier ein pöser Jäger unterwegs ist und sicherlich wertvolle Waffen im Auto sind. Bei Schusswaffen sieht es allerdings anders aus, die müssten Dir schon aus dem Kleiderschrank in der Pension entwendet werden.

Ob Du es am Gürtel im Holster lassen darfst, weiß ich nicht.

Gruß,

Mbogo
 
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Seminar "Interkulturelle Fortbildung mit Rheingold", Teil 1

"Eskimo" sagt man heute aber nicht mehr, wenn man Europäer ist, denn dann ist das rassistisch.

Aktueller Stand 09/2017:
Korrekt ist "Kumquat", was in deren Sprache vermutlich irgendwas zu bedeuten hat.

Bitteschön, gern geschehen. Weitere Teile nach Ankündigung.
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"Eskimo" sagt man heute aber nicht mehr, wenn man Europäer ist, denn dann ist das rassistisch.

Aktueller Stand 09/2017:
Korrekt ist "Kumquat", was in deren Sprache vermutlich irgendwas zu bedeuten hat.

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Wenn Du das Messer

Anlass bezogen führst, darfst Du es auch auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt im Auto lassen, sofern es von außen nicht erkennbar ist und keine Rückschlüsse auf sein Vorhandensein im Auto sichtbar herumliegen

Wenn du hier schon rumschwallst wie Dr. jur. persönlich mach doch bitte mal ne Quellenangabe für diese (völlig absurde) Aussage.

Kannst du nicht? War klar.
 
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Schwall du doch nicht rum, sondern sage der staunenden Corona, dass die Formulierung aus WaffVwV 36.2.15 stammt, aber für erlaubnispflichtige Waffen gilt.

Was rechtssystematisch Messer im Waffengesetz zu suchen haben, weiß ohnehin nur der inkompetente Gesetzgeber.
 
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Über die Unsinnigkeit des §42a wurde schon viel geschrieben als er noch in der Entwurfsphase war. Es wurden aber, wie immer, Bedenken abgetan mit dem Verweis auf den Ermessensspielraum und dass man das ja nur zur Gefahrenabwehr brauche. Es kam wie immer, Ermessensspielraum wird letzten Endes zum Extrem ausgenutzt und irgendjemand sieht irgendwo immer eine Gefahr.

Es musste unlängst auch in einem Infoabend bei unserer Kreisgruppe der Herr vom Landratsamt - aus gegebenem Grund - darauf hinweisen, dass Einhandmesser nur während der Ausübung der Jagd legal zu führen sind. Zur falschen Zeit in der Hosentasche ist so ein Messer tatsächlich ein Verstoß gegen das WaffG, egal ob man einen Jagdschein hat oder nicht.
 
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Es musste unlängst auch in einem Infoabend bei unserer Kreisgruppe der Herr vom Landratsamt - aus gegebenem Grund - darauf hinweisen, dass Einhandmesser nur während der Ausübung der Jagd legal zu führen sind. Zur falschen Zeit in der Hosentasche ist so ein Messer tatsächlich ein Verstoß gegen das WaffG, egal ob man einen Jagdschein hat oder nicht.

Dann sollte sich der Herr vom LRA mal hinsichtlich "berechtigtes Interesse" kundig machen oder solche Infoabende Leuten überlassen, die wissen, wovon sie reden.

Dein zweiter Satz stimmt allerdings. Hinzu kommt, dass für Jäger und andere LWB ein einmaliger Verstoss mit ein-, zweihundert € erträglich ist, beim zweiten aber schon alle waffenrechtlichen Erlaubnisse flöten sein können. Der zweite Verstoss muss noch nicht mal was mit dem WaffG zu tun haben. Es kann z.B. schon ausreichen, den Jagdschein bei der Jagd nicht dabei zu haben.
 
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Falls du damit meinst, dass noch "Brauchtum" und "Filmaufnahmen" als "Berechtiges Interesse" gelten und nicht nur die Jagd, ja, da hab ich mich unglücklich ausgedrückt. Wenn es allerdings darum geht, ob ich als Jäger ein Messer, dass unter 42a fällt, unverschlossen führen darf, wenn ich gerade gar nicht die Jagd ausübe, dann fällt das "berechtige Interesse" schon weg. Auf dem Weg ins Revier erlaubt uns §13 Abs 6 das führen von nicht schussbereiten Jagdwaffen, aber Einhandmesser aus 42a ist ja keine Jagdwaffe.
 

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