Führverbot für Multitools nach §42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG

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Auf dem Weg ins Revier führst du Gegenstände, die unter den 42a fallen, "im Zusammenhang" mit dem berechtigten Interesse.
 
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Ich habe immer ein beidseitig geschliffenes Einhandmesser in einem unverschlossenen Fach des PKW, darunter liegt die Kopie meines Jagdscheines. Ich benutze das Messer zum Abfangen und wir alle sind ja nun auch außerhalb des Revieres Jäger.

Bin immer davon ausgegangen, dass dass durch 42a (3) gedeckt ist. Andere Auffassungen?
 
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Ich habe immer ein beidseitig geschliffenes Einhandmesser in einem unverschlossenen Fach des PKW, darunter liegt die Kopie meines Jagdscheines. Ich benutze das Messer zum Abfangen und wir alle sind ja nun auch außerhalb des Revieres Jäger.

Bin immer davon ausgegangen, dass dass durch 42a (3) gedeckt ist. Andere Auffassungen?

Ganz dünnes Eis.... Also das mag ja irgendwo in Bayern auf dem Land anders sein, aber in der Stadt sackt die Polizei das ein und schreibt dir ne owi Anzeige . Dann landet das ganze vor Gericht , was der Richter daraus macht ? Nowbody knows .
Alles gesetzt den Fall der Polizist öffnet dieses unverschlossene Fach nun gerade und findet das Messer .

Und anders ausgedrückt, warum sollte ein Jagdschein ein höheres soziales Interesse besitzen als ein Rettungsmesser , dessen legales mitführen ja schon verneint wurde
 
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Ganz dünnes Eis.... Also das mag ja irgendwo in Bayern auf dem Land anders sein, aber in der Stadt sackt die Polizei das ein und schreibt dir ne owi Anzeige . Dann landet das ganze vor Gericht , was der Richter daraus macht ? Nowbody knows .
Alles gesetzt den Fall der Polizist öffnet dieses unverschlossene Fach nun gerade und findet das Messer .

Und anders ausgedrückt, warum sollte ein Jagdschein ein höheres soziales Interesse besitzen als ein Rettungsmesser , dessen legales mitführen ja schon verneint wurde

Weil es dafür spezielle Gurtmesser gibt. Das klebt bei mit sichtbar und griffbereit im Fahrzeug!

Ich würde das Einhandmsser zu Abfangzwecken als allgemein anerkanntem Zweck dienend sehen.

Verstehe nicht, dass ich eine Frage stelle und irgendwelche Trolls das mit einem Dislike quittieren. Intelligentes beitragen oder sich an Dieter Nuhr orientieren! :no:
 
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Weil es dafür spezielle Gurtmesser gibt. Das klebt bei mit sichtbar und griffbereit im Fahrzeug!

Ich würde das Einhandmsser zu Abfangzwecken als allgemein anerkanntem Zweck dienend sehen.

Verstehe nicht, dass ich eine Frage stelle und irgendwelche Trolls das mit einem Dislike quittieren. Intelligentes beitragen oder sich an Dieter Nuhr orientieren! :no:

Ich habe dir keinen dislike gegeben sondern einfach geschrieben wie es in der Realität aussieht . Wegen mir könntest du 10 Einhandmesser in jeder deiner Tasche haben , mich würde es nicht stören, die aber schon.
Die wollen einfach das du ein 2 Handmesser oder ein fixed Blade benutzt oder das ganze z.b. in eine Munitionskiste mit Vorhängeschloss packst . Verrückt aber leider Realität.
 
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Bin immer davon ausgegangen, dass dass durch 42a (3) gedeckt ist. Andere Auffassungen?

Andere Auffassungen wirst du ggf. vom Richter hören.

Was ich übrigens für nicht unwahrscheinlich halte. Zum einen darfst du mit einer Kopie des JS die Jagd nicht ausüben, du musst den JS im Original mitführen. Zum anderen reden wir bei einem beidseitig geschliffenen Messer von einer Waffe (Hieb- und Stosswaffe gem. Anl. 1).

Würde ich (oder der Richter) deiner Argumentation folgen, müsste es ja auch zulässig sein, die Kurzwaffe (ungeladen) ständig im Handschuhfach zu haben solang eine Kopie des JS (hier wohl plus WBK) dabei liegt. Schliesslich sind wir ja auch auf der Fahrt zu Aldi oder einer Hochzeit Jäger.
 
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Ich kann mir auch nur vorstellen das Jagdschein (Kopie) in dem Zusammenhang nur was nützt wenn du dich als Pächter in den Grenzen deines eigenen Reviers bewegst, aber in so einem Fall wirst du im Regelfall ja auch den kontrollierenden PVB s bekannt sein und ich denke dann auch nicht , dass die dir an s Bein Pinkeln wollen .
Wenn ich auf Rügen in Urlaub bin und Jagdschein und Einhandmesser vorzeige, habe ich da so meine Zweifel ob das so läuft .....
 
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Andere Foren sind da scheinbar schon weiter :

"Gute Nachrichten für alle Leatherman-Fans:

Sehr geehrter Herr Muhl

Ihre Anfrage beantwortet das Justiziariat 4 wie folgt:
- Ein Leatherman wird allgemein als Werkzeug definiert, nicht als sogenanntes Einhandmesser. Daher findet der § 42a Abs. 1, Nr 3 keine Anwendung
- Verboten jedoch in den beiden Waffenverbotszonen (Reeperbahn und Hansaplatz)
- „ Allgemein anerkannter Zweck“ : Die Kommentierung sieht das Wandern, Fahrradwandern, Campen, Bergsteigen, Pfadfindertreffen etc. als anerkannten Zweck an."

https://geoclub.de/forum/viewtopic.php?t=38044&start=20


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Ich bin ehrlich gesagt noch nie auf die Idee gekommen, dass man die Klinge des Leatherman Wave nur mit einer Hand öffnen könnte - wäre mir viel zu gefährlich.

 
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Andere Foren sind da scheinbar schon weiter :

"Gute Nachrichten für alle Leatherman-Fans:

Sehr geehrter Herr Muhl

Ihre Anfrage beantwortet das Justiziariat 4 wie folgt:
- Ein Leatherman wird allgemein als Werkzeug definiert, nicht als sogenanntes Einhandmesser. Daher findet der § 42a Abs. 1, Nr 3 keine Anwendung
- Verboten jedoch in den beiden Waffenverbotszonen (Reeperbahn und Hansaplatz)
- „ Allgemein anerkannter Zweck“ : Die Kommentierung sieht das Wandern, Fahrradwandern, Campen, Bergsteigen, Pfadfindertreffen etc. als anerkannten Zweck an."

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Ich bin ehrlich gesagt noch nie auf die Idee gekommen, dass man die Klinge des Leatherman Wave nur mit einer Hand öffnen könnte - wäre mir viel zu gefährlich.


Wieso "weiter" ... das Zitat ist aus 2009 ...
 
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Auf dem Weg ins Revier führst du Gegenstände, die unter den 42a fallen, "im Zusammenhang" mit dem berechtigten Interesse.
Bis ein Staatsanwalt dir erklärt, das "im Zusammenhang" im 42a beziehe sich nur auf die Berufsausübung und gelte nicht mehr wenn der Teilsatz durch das Komma beendet ist.

Vielleicht bin ich da übervorsichtig, aber wegen 'nem Klappmesser mag ich nicht einen Verstoß gegen das WaffG riskieren. Feststehende Messer lassen sich eh besser reinigen.
 
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Habe in jedem Auto eine Machete liegen, eine Seite davon ist Säge, eine geschliffen.
Wurde selbst bei Verkehrskontrolle nie beanstandet - ist kein Messer und auch nicht mit einer Hand zu öffnen, da schon offen :p
sondern ein Gartenwerkzeug.
 

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