Ich habe immer ein beidseitig geschliffenes Einhandmesser in einem unverschlossenen Fach des PKW, darunter liegt die Kopie meines Jagdscheines. Ich benutze das Messer zum Abfangen und wir alle sind ja nun auch außerhalb des Revieres Jäger.
Bin immer davon ausgegangen, dass dass durch 42a (3) gedeckt ist. Andere Auffassungen?
die mit den ganzen Eskimos zu tun haben....
Allerdings fallen wir auch nicht unter das Schema Eskimo, oder.
Ooooh nein! Gerade die bayerische Polizei auf dem Land ist da gnadenlos. Im Zweifel erst mal einziehen, Anzeige schreiben und evtl später zurückrudern.Ganz dünnes Eis.... Also das mag ja irgendwo in Bayern auf dem Land anders sein,...
Ganz dünnes Eis.... Also das mag ja irgendwo in Bayern auf dem Land anders sein, aber in der Stadt sackt die Polizei das ein und schreibt dir ne owi Anzeige . Dann landet das ganze vor Gericht , was der Richter daraus macht ? Nowbody knows .
Alles gesetzt den Fall der Polizist öffnet dieses unverschlossene Fach nun gerade und findet das Messer .
Und anders ausgedrückt, warum sollte ein Jagdschein ein höheres soziales Interesse besitzen als ein Rettungsmesser , dessen legales mitführen ja schon verneint wurde
Weil es dafür spezielle Gurtmesser gibt. Das klebt bei mit sichtbar und griffbereit im Fahrzeug!
Ich würde das Einhandmsser zu Abfangzwecken als allgemein anerkanntem Zweck dienend sehen.
Verstehe nicht, dass ich eine Frage stelle und irgendwelche Trolls das mit einem Dislike quittieren. Intelligentes beitragen oder sich an Dieter Nuhr orientieren! :no:
Bin immer davon ausgegangen, dass dass durch 42a (3) gedeckt ist. Andere Auffassungen?
Andere Foren sind da scheinbar schon weiter :
"Gute Nachrichten für alle Leatherman-Fans:
Sehr geehrter Herr Muhl
Ihre Anfrage beantwortet das Justiziariat 4 wie folgt:
- Ein Leatherman wird allgemein als Werkzeug definiert, nicht als sogenanntes Einhandmesser. Daher findet der § 42a Abs. 1, Nr 3 keine Anwendung
- Verboten jedoch in den beiden Waffenverbotszonen (Reeperbahn und Hansaplatz)
- „ Allgemein anerkannter Zweck“ : Die Kommentierung sieht das Wandern, Fahrradwandern, Campen, Bergsteigen, Pfadfindertreffen etc. als anerkannten Zweck an."
https://geoclub.de/forum/viewtopic.php?t=38044&start=20
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Ich bin ehrlich gesagt noch nie auf die Idee gekommen, dass man die Klinge des Leatherman Wave nur mit einer Hand öffnen könnte - wäre mir viel zu gefährlich.
Ausserdem ist das salopp gesagt fürn Gully, so lange es vom BKA keinen offiziellen Feststellungsbescheid für Multitools gibt.Wieso "weiter" ... das Zitat ist aus 2009 ...
Bis ein Staatsanwalt dir erklärt, das "im Zusammenhang" im 42a beziehe sich nur auf die Berufsausübung und gelte nicht mehr wenn der Teilsatz durch das Komma beendet ist.Auf dem Weg ins Revier führst du Gegenstände, die unter den 42a fallen, "im Zusammenhang" mit dem berechtigten Interesse.