Führverbot für Multitools nach §42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG

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Die Schonzeit für Multitools ist in Deutschland definitiv zu Ende. Die Alleskönner von Leatherman, Swisstool oder Gerber haben oft eine oder mehrere Klingen, die mit einer Hand geöffnet und im geöffneten Zustand verriegelt werden können. Lange Jahre wurde das Führen von Multitools durch Gesetzgeber und Polizei nicht beanstandet. Inzwischen werden die Werkzeuge in vielen Bundesländern als verbotene Einhandmesser betrachtet. Seitdem haben sich Multitools zum „Bestseller“ in Sachen Sicherstellung entwickelt.


http://knife-blog.com/2017/09/multitools/
 
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Die Multitools die ich kenne haben alle keine Einhandöffnungsfunktion. Viel Rauch um nix!

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Die meisten neueren und teureren Leathermans weisen diese Funktion auf, Wave, Surge, Charge.
Aber zum Glück gibts ja noch andere.

Dann führt man eben nicht am Gürtel, sondern im Rucksack. Muss ja auch nicht überall dabei sein.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
Endlich wird was für die Sicherheit der Bevölkerung getan! :unbelievable::thumbdown:
 
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Ist aber auch nicht neu. Hab das Thema schon vor Jahren mit bayerischen Polizisten ausdiskutieren dürfen. Hab darauf hin den zuständigen Sachverständigen im LKA kontaktiert und der hat mir das auch bestätigt, dass Multitools, wo die Klingen aussen liegen und mit nur einer Hand zu öffnen sind, unter das Führverbot fallen. Das ist sicher schon fünf Jahre her. Oder länger. Hab darauf hin ein neues Supertool gekauft, mit innen liegenden Klingen. Wenn ich das Wave, das hatte ich gut 10 Jahre am Gürtel, oder eines der anderen wo ich noch hab, dabei hab, dann im verschlossenen Rucksack.
Es hat aber auch jetzt schon Fälle gegeben, wo "normale" Taschenmesser als Einhandmesser eingestuft wurden, wenn die Klinge sehr leicht gängig war und mit etwas "Fingerspitzengefühl" rausgeschnipt werden konnte. Ist wie mit Einstufungen von Waffe oder nicht. Der Sachverständige meinte, ist's ein Messer mit feststehender Klinge, auch unter 12cm. Das beispielsweise schwarz beschichtet ist, Sägezahn aufweist und eine Parrierstange, dann "könnte" es sein, dass auch er dies als Waffe einstufen wird...... Irrsinn.....
Auf alle Fälle schießt das am Problem vorbei. Wie vieles andere auch. Die entsprechende Szene pfeift auf sowas eh....
 
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zum wiederholten mal. Es ist an der Zeit, dass wir geschlossen große Küchenmesser kaufen. Gürtelholster fertigen lassen und so ständig mit uns führen....nur um den Blödsinn solcher Gesetze aufzuzeigen.
 
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' hab ihn, verrate es /ihn aber nicht! :p Lällabäh!
 
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Auch ein Küchenmesser am Gürtel geführt fällt unter das Waffengesetz als verboten. Wenn ich mich recht entsinne, geht es um den Bestimmungsgemäßen Gebrauch und der ist beim Führen am Gürtel in der Öffentlichkeit nicht gegeben.
 
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Welches der meiner 3 Messer an mir lassen ich vorm Gang im Supermarkt im Auto...:roll: das Wave... na gut :lol:
Trage die bösen 11,5cm fixed aber auch gerne demonstrativ. oder die Leatherman Raptor (Schere) als Einhandmesser-Bluff im "Kriesengebiet":p
...erhellende Neuigkeiten von einer Messerprofiseite die den Work Sharp empfielt:-?
"...als verbotene Einhandmesser betrachtet":unbelievable:
 
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Es werden doch immer wieder neue Bestimmungen,
von welchen gefunden,
wer sucht der findet !!
Genial schlimm......:evil:
 
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Nur weil da irgendein Blogger (Achtung: Das ist keine geschützte Berufsbezeichnung und erfordert keinerlei wie auch immer geartete Minimalstqualifikation!) irgendwelche Behauptungen aufstellt, fährt ein Aufschrei durch die Republik. Geht's noch?

Die erste mir bekannt gewordene Sicherstellung eines Einhandmessers (Leatherman Wave) mit nachfolgendem OWi-Verfahren (150€) datiert zurück ins Jahr 2010. Das nächste dann '12 oder '13 (weiss nicht mehr genau) wurde eingestellt (berufliche Nutzung, berechtigtes Interesse) und das sichergestellte SOG PowerAssist durfte sich der Eigentümer schon nach wenigen Monaten wieder abholen.

Für die Jagd ist es bedeutungslos, da bisher noch niemand auf die Idee kam, Jagd nicht als berechtigtes Interesse zum Führen anerkennen zu wollen. Weil aber Jäger zumeist auch LWB sind, tragen sie ohne berechtigtes Interesse anstatt des Leatherman halt ein Swisstool Spirit am Gürtel und statt der 45cm Saufeder ein Observer mit 9,5cm Klinge.

Gefällt dir nicht? Mir auch nicht. Is aber Gesetz.
 

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