Fund im Wald - Frage an die Experten

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Haubentaucher schrieb:
Ein guter Freund hat mal im Mittelmeer beim Tauchen was ähnliches an Land gezogen, war nur eine Nummer schwerer und ziemlich überwachsen. Hat sich als eine der Bord-MGs einer B-24 Liberator herausgestellt :lol: - gab dann auch mächtig Ärger mit den Behörden! :shock: Übrigens: Wer noch Muni im Kaliber .50 BMG braucht kann sie sich dort noch kiloweise abholen, Taucherbrille reicht. Angeblich sind die Patronen auch heute noch dicht, brauchen aber sicher ein "bisschen" grobe Vorarbeiten und eine ordentliche Politur bevor man damit auf Rehwild pirschen kann. :lol:

Markus

erbitte genaue positionsdaten ... bin taucher ;-)
 
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uihhh schrieb:
Haubentaucher schrieb:
Ein guter Freund hat mal im Mittelmeer beim Tauchen was ähnliches an Land gezogen, war nur eine Nummer schwerer und ziemlich überwachsen. Hat sich als eine der Bord-MGs einer B-24 Liberator herausgestellt :lol: - gab dann auch mächtig Ärger mit den Behörden! :shock: Übrigens: Wer noch Muni im Kaliber .50 BMG braucht kann sie sich dort noch kiloweise abholen, Taucherbrille reicht. Angeblich sind die Patronen auch heute noch dicht, brauchen aber sicher ein "bisschen" grobe Vorarbeiten und eine ordentliche Politur bevor man damit auf Rehwild pirschen kann. :lol:

Markus

erbitte genaue positionsdaten ... bin taucher ;-)

Mr. Uihhh nach der Hebung seines "Schatzes" beim darauffolgenden DJ-Einsatz!

288_9810_l.jpg
 
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6.5 Grendel schrieb:
uihhh schrieb:
Haubentaucher schrieb:
Ein guter Freund hat mal im Mittelmeer beim Tauchen was ähnliches an Land gezogen, war nur eine Nummer schwerer und ziemlich überwachsen. Hat sich als eine der Bord-MGs einer B-24 Liberator herausgestellt :lol: - gab dann auch mächtig Ärger mit den Behörden! :shock: Übrigens: Wer noch Muni im Kaliber .50 BMG braucht kann sie sich dort noch kiloweise abholen, Taucherbrille reicht. Angeblich sind die Patronen auch heute noch dicht, brauchen aber sicher ein "bisschen" grobe Vorarbeiten und eine ordentliche Politur bevor man damit auf Rehwild pirschen kann. :lol:

Markus

erbitte genaue positionsdaten ... bin taucher ;-)

Mr. Uihhh nach der Hebung seines "Schatzes" beim darauffolgenden DJ-Einsatz!

288_9810_l.jpg

der erste teil der strecke liegt schon auf dem hänger ;-)

und da sag bitte nochmal etwas gegen tellerschüsse ... der typ mußte gar nicht leiden ... ;-)
 
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uihhh schrieb:
Wiedbachtäler schrieb:
IMI schrieb:
uihhh schrieb:
...etwas ölen und das ding schießt wieder ... wenn auch nur einmal ;-)

Einmal kurz nen VFG Filz mit Ballistol durchgezogen und das Ding schießt wieder wie Gift! :lol:

.................geht nur mit der Quick- Clean! :lol:

U.

nee ... quick-clean reißt und dann hast du faktisch eine air-matix für arme-erben ;-)

Welches aber sicher hält :evil:
 
A

anonym

Guest
98erFan schrieb:
Wäre bestimmt mal interessant, was ein Elektrolysebad da wieder zum Vorschein bringt.
Ob sie wieder schießt :roll: .... eher nicht, aber um sie sich an die Wand zu hängen, würde es garantiert reichen.

Wir haben mal eine Reiterpistole in ähnlicher Optik hergerichtet. Nach der Behandlung konnte man sogar die Feder wieder bewegen :wink: .


C.

Der Fund ist ja nun wohl eindeutig keine Gefahr und nicht mehr als "scharfe Waffe" zu sehen, aber wie ist das rechtlich? War da nicht mal was, dass eine Waffe auch durch den Zahn der Zeit zu einem Deko-Objekt werden kann?
Ab wann (bzw. wer bestimmt das) ist ein Bodenfund eigentlich noch eine scharfe Waffe oder schon ein Stückchen Altmetall?
Ich kenne jemanden mit ein paar "grenzwertigen" Stücken, die zwar keinesfalls als Waffe taugen, aber wo ich mir nicht sicher wäre, ob ein schlecht gelaunter Richter daraus nicht eine illegale Schusswaffe konstruieren würde. Ich hätte da schwere Bedenke, mir soetwas (aber natürlich nicht den hier gezeigten Fund!) im Zeitalter der unangemeldeten Kontrollen an die Wand zu hängen.
 
A

anonym

Guest
98erFan schrieb:
Wäre bestimmt mal interessant, was ein Elektrolysebad da wieder zum Vorschein bringt.
Ob sie wieder schießt :roll: .... eher nicht, aber um sie sich an die Wand zu hängen, würde es garantiert reichen.

Wir haben mal eine Reiterpistole in ähnlicher Optik hergerichtet. Nach der Behandlung konnte man sogar die Feder wieder bewegen :wink: .


C.

Der Fund ist ja nun wohl eindeutig keine Gefahr und nicht mehr als "scharfe Waffe" zu sehen, aber wie ist das rechtlich? War da nicht mal was, dass eine Waffe auch durch den Zahn der Zeit zu einem Deko-Objekt werden kann?
Ab wann (bzw. wer bestimmt das) ist ein Bodenfund eigentlich noch eine scharfe Waffe oder schon ein Stückchen Altmetall?
Ich kenne jemanden mit ein paar "grenzwertigen" Stücken, die zwar keinesfalls als Waffe taugen, aber wo ich mir nicht sicher wäre, ob ein schlecht gelaunter Richter daraus nicht eine illegale Schusswaffe konstruieren würde. Ich hätte da schwere Bedenke, mir soetwas (aber natürlich nicht den hier gezeigten Fund!) im Zeitalter der unangemeldeten Kontrollen an die Wand zu hängen.
 
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na ja ... als jäger wäre die sache vermutlich halb so schlimm, denn wenn man nicht den zeitpunkt des fundes angibt, wäre es ja so, wie wenn man eine waffe kauft. dann hat man auch zwei wochen zeit sie eintragen zu lassen ;-)

aber das beantwortet deinen frage letztlich nicht ...

umgekehrt ... man findet so einen alte verrostete waffe, auf der keine seriennummer mehr sichtbar ist. diese läßt man sich dann bescheinigen, daß es nur noch deko ist. damit hat man dann eine bescheinigung für z.b. einen alten k98. nun ist der inhaber der bescheinigung ein gewieftes kerlchen und findet noch einen k98, der aber in einem viel bessern zustand ist und ggf. sogar schussfähig. damit hat er dann eine bescheinigung, daß er eine dekowaffe besitzt, die er dann aber gegen eine "bessere" austauscht.
 
A

anonym

Guest
uihhh schrieb:
......, wäre es ja so, wie wenn man eine waffe kauft.dann hat man auch zwei wochen zeit sie eintragen zu lassen ;-)

.

Das ist falsch, es kommt auf eine andere Voraussetzung an. Kauf hat damit -nicht immer- was zu tun.
 

IMI

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Stimmt,
beispielsweise könnte ich heute eine Waffe kaufen und bezahlen, dann aber in die WBK einer anderen Person eintragen lassen.
 

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