GAP2023 - Chance fürs Niederwild?

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Moin,
ich hole den Thread nochmal hoch...leider findet das Thema nicht all zuviel Beachtung, was schade ist. ( weil es ja tatsächlich eine Chance ist, die Revierstruktur aufzuwerten )

Lesen kann ich tatsächlich schon selbst, trotzdem ergeben sich ein paar Fragen, die eventuell andere besser und schneller beantworten können:

1. Können die 4% "Pflichtbrache" auch auf den bereits vorhandenen Greening Vorangflächen "entstehen" oder müssen dies zwingend bisher bewirtschaftete Flächen sein ?

2. Sollte das so sein ( 1. ), müssen die Flächen dann dieses Jahr noch gemulcht werden ?

3. Wann oder besser bis wann dürfen die Flächen mit einer sinnvollen Mischung noch aktiv begrünt werden ?

4. Freiwillige Aufstockung der Stillegungen: Zumindest die Staffelung von 4 auf 5% mit 1300 EUR/ha sollte finanziell Anreiz genug sein um dies auch durch zuführen ? ( Wenn es sich nicht gerade um Flächen in der Magdeburger Börde handelt ) ?

Danke
 
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Wäre in der Tat sehr interessant.
Unser Landwirt meinte das die Gewässerrrandsteifen nur alle 2 Jahre gemulcht werden brauchen. Allerdings würde er es gern jährlich machen da es einfacher ist, wovon ich ihn noch abzubringen versuche.
20230721_124021.jpg
Das ist jetzt der erste nach der Ernte, angrenzend an einen Graben mit Hecke.
Screenshot_20230722-100326_Gallery.jpg
Screenshot_20230722-100317_Gallery.jpg
Selbstbegrünt aber ganz brauchbar denk ich. Oben dicht unten licht.
20230721_124143.jpg
 

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