Moin,
ich hole den Thread nochmal hoch...leider findet das Thema nicht all zuviel Beachtung, was schade ist. ( weil es ja tatsächlich eine Chance ist, die Revierstruktur aufzuwerten )
Lesen kann ich tatsächlich schon selbst, trotzdem ergeben sich ein paar Fragen, die eventuell andere besser und schneller beantworten können:
1. Können die 4% "Pflichtbrache" auch auf den bereits vorhandenen Greening Vorangflächen "entstehen" oder müssen dies zwingend bisher bewirtschaftete Flächen sein ?
2. Sollte das so sein ( 1. ), müssen die Flächen dann dieses Jahr noch gemulcht werden ?
3. Wann oder besser bis wann dürfen die Flächen mit einer sinnvollen Mischung noch aktiv begrünt werden ?
4. Freiwillige Aufstockung der Stillegungen: Zumindest die Staffelung von 4 auf 5% mit 1300 EUR/ha sollte finanziell Anreiz genug sein um dies auch durch zuführen ? ( Wenn es sich nicht gerade um Flächen in der Magdeburger Börde handelt ) ?
Danke