GAP2023 - Chance fürs Niederwild?

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Die Selbstbegrünung spart Saat- und Pflanzgut und ist für manche Naturschutzziele nicht verkehrt. Die GAP wäre so wohl nicht angenommen worden, wenn man die Landwirte zur Ansaat auf den Stilllegungsflächen verdonnert hätte - abgesehen davon, dass das dann das Fass "Was soll / kann / darf / muss wohin und wer kontrolliert das?" aufgemacht hätte. So ist es pragmatischer (für die Landwirtschaft).
 
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Die Selbstbegrünung spart Saat- und Pflanzgut und ist für manche Naturschutzziele nicht verkehrt. Die GAP wäre so wohl nicht angenommen worden, wenn man die Landwirte zur Ansaat auf den Stilllegungsflächen verdonnert hätte - abgesehen davon, dass das dann das Fass "Was soll / kann / darf / muss wohin und wer kontrolliert das?" aufgemacht hätte. So ist es pragmatischer (für die Landwirtschaft).
Ich bin ja nicht so bewandert in Sachen Landwirtschaft, Ackerbau und Pflanzen. Aber dem Niederwild bringt das rein gar nichts. Was bleibt denn auf so einer selbstbegrünten Fläche an Winterdeckung?! Vorallem werden die Landwirte diese "Unkrautflächen" sicherlich nicht mehrere Jahre dulden?! Klar du hast völlig recht, eine Pflicht wäre wohl zu viel. Aber anders gedacht: Warum denn kein "kann"? Dann hätten die Landwirte und Jägerschaften die wollen was machen können. Wäre für alle besser gewesen.
 
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Keine Ahnung ob man nicht doch "kann", aber erstens ist das Niederwild in der GAP schlicht "nicht existent" und zweitens habe ich noch die Diskussionen im Ohr, wie man die ganze Sache mit der Stilllegung so gestaltet, dass da nicht die Stilllegungsprämie kassiert und gleichzeitig unerwünschte marktgängige Produkte angebaut werden kann. Im Zweifel geht das dann in Richtung "einfache Kontrolle".
 
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Die Selbstbegrünungspflicht wurde gekippt und kann durch gezielte Aussaat ersetzt werden, jedoch nicht durch Reinsaaten sondern Mischungen. Allerdings dürfte bereits Kleegras reichen… Aber wer soll höhere Auflagen auch kontrollieren?

Hier kann das meiste nachgelesen werden:
 

K2

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Mich würde mal interessieren, was die Landwirte KONKRET an Maßnahmen machen müssen, die für das Wild positiv sind.

Und wie kann ich das noch positiv beeinflußen, z.B. indem ich bestimmte Saatgutmischungen beisteure.
Gesundes neues Jahr an alle hier !
Den Punkt kann man ja mal endlich auch von dieser Zeitschrift hier erwarten.
Es gab weiland eine Videostory aus einem Niederwildparadies in NRW, wo der Chefredakteur zur Jagd geladen war. Mit kindlich-naiver Freude dem Schießen des Niederwildes sich widmete und hinterher nichts umsetzte, was möglich gewesen wäre. Stattdessen läßt er selten eine Gelegenheit aus, sich kritisch über die Bauern/Landwirtschaft zu äußern.
Konkret: Intensive Ackerbauregion, Profis am Werk ,die über immense Erfahrung gerade auch zum Thema Lage und Zusammensetzung von Streifen und Flächen, die dem Niederwild nutzen, verfügen. Habe damals bereits darum gebeten, daß die WuH dies zum Anlaß nimmt, in der Richtung einmal zu recherchieren und brauchbare Artikel liefert. Außerdem verfügt man sowohl in England als auch in Frankreich und vor allem auch in Österreich über diese Erfahrung, dieses Wissen. Also , lieber Heiko Hornung, mal da hin zu den Profis, statt Pulver und Blei Stift und Papier mitgenommen !
Wir, Landwirte, Jagdgenossen, Pächter und Jäger brennen auf Ihren Bericht !;)
 
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Die Selbstbegrünungspflicht wurde gekippt und kann durch gezielte Aussaat ersetzt werden, jedoch nicht durch Reinsaaten sondern Mischungen. Allerdings dürfte bereits Kleegras reichen… Aber wer soll höhere Auflagen auch kontrollieren?

Hier kann das meiste nachgelesen werden:
Danke für den verlinkten Artikel. Das ist doch mal was. Ab 2024 wird es Pflicht und es darf aktiv begrünt werden. Jetzt muss man nur noch mit den Landwirten reden und sie überzeugen diese Flächen nicht zu mulchen. Mal schauen was bei rum kommt...
 
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Ich bin ja nicht so bewandert in Sachen Landwirtschaft, Ackerbau und Pflanzen. Aber dem Niederwild bringt das rein gar nichts. Was bleibt denn auf so einer selbstbegrünten Fläche an Winterdeckung?! Vorallem werden die Landwirte diese "Unkrautflächen" sicherlich nicht mehrere Jahre dulden?! Klar du hast völlig recht, eine Pflicht wäre wohl zu viel. Aber anders gedacht: Warum denn kein "kann"? Dann hätten die Landwirte und Jägerschaften die wollen was machen können. Wäre für alle besser gewesen.
Jagdliches Halbwissen. Das Rebhuhn z.B. braucht Deckung zur Brut. Nicht im Winter.

Je nach Region kann ich mir schon vorstellen, dass da einfach lange nichts gemacht wird. Man legt die schlechtesten 4% der Ackerfläche einfach dauerhaft still.
 
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Jagdliches Halbwissen. Das Rebhuhn z.B. braucht Deckung zur Brut. Nicht im Winter.

Je nach Region kann ich mir schon vorstellen, dass da einfach lange nichts gemacht wird. Man legt die schlechtesten 4% der Ackerfläche einfach dauerhaft still.
Regionales Nullwissen. Wir haben keine Rebhühner.
 
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Danke für den verlinkten Artikel. Das ist doch mal was. Ab 2024 wird es Pflicht und es darf aktiv begrünt werden. Jetzt muss man nur noch mit den Landwirten reden und sie überzeugen diese Flächen nicht zu mulchen. Mal schauen was bei rum kommt...
Glöz 8. Mit Mulchen ist da nichts.
 

K2

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So ist es, daraus ergibt sich ja die Chance, mehrjährige Deckung im Niederwildrevier zu gestalten, nicht mulchpflichtig. Für die Landwirte und für das zu protegierende NW ist dann die Mischung entscheidend, idealerweise für 3 oder 4 Veg.perioden. Denn der größte Effekt ergibt sich aus der Tatsache, daß die überjährig unterlassene Bodenbearbeitung zu Insektenentwicklung führt, die in den allermeisten Fällen ein bodengebundenes Entwicklungsstadium enthält. Bleibt ein letztes politisch dickes Brett zu bohren : Der punktuelle Einsatz von Wuchsstoffmitteln oder Motorsense zur Diestel - oder Stechapfelbekämpfung und der Einsatz von Rodentiziden wären sehr notwendig.
 
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Stechapfel und Distel können zwar sehr lästig sein, aber eigentlich immer noch besser als ein Golfrasen.
 

K2

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Klar, ich denke auch, dass Rasenmischungen eher ausscheiden...;)
 
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Anhang anzeigen 210689

Ich würde mich freuen wenn ich das falsch interpretiere. Für mich als Leihe liest sich das im Umkehrschluss so, dass nach dem 15.8 gemulcht werden darf.
Jo, richtig. Wenn es egal ist, darf man einmal rüber. Bis dahin sind die Rebhühner schon aus dem gröbsten raus. Dann müssen sie auf ein bisschen Stoppelbrache oder ähnliches hoffen (wird in Niedersachsen auch gefördert als AN2 und AN4) und dann geht's für die Hühner auch schon für den Rest des Jahres in den Raps. Der Niederwildheger kann bestimmt mit den örtlichen Landwirten über die Gestaltung der Brache reden. Schön wäre, wenn im Herbst schon was entstehen würde, wo die Rebhühner sicher Brüten können. Da geht aber sogar schon Weizen. Wenn der Niederwildheger mit Fütterungen die Hühner dort bindet, wo es sicher ist, kommt da auch was hoch.

Das ist doch viel besser als bisher.
Ruhe und Sicherheit in der Brut- und Setzzeit auf 4% der Ackerfläche. Sowas gab's noch nie.
 
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K2

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Das Rebhuhn benötigt nach unserer Erfahrung die Deckung als Tagesversteck über den Spätherbst, Winter und das zeitige Frühjahr zur Feindvermeidung aus der Luft. Im Spätwinter wird der Deckungsstreifen zur Abgrenzung der Reviere bedeutend, denn das Nachbarbrutrevier entsteht nur dort, wo Sichtschutz zwischen den Hähnen gegeben ist.
Das sich neuerdings in den letzten Jahren ergebende, verhängnisvolle Problem stellt die Luftwaffe der Nacht dar.
Da die Hühner zur Nacht die Deckung ins Offene hin verlassen, um den Fuchsdruck zu meiden, liegen sie dann auf dem Servierteller des Uhus. Da hilft am ehesten eine Stoppel von Weizen oä unbearbeitet und besser 25 cm als 20cm hoch, unter der Hauptwindrichtung zur Deckung.
 

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