GbR - Vertrag

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Hallo an die Rechtsexperten hier im Forum.

hast mal jemand einen GbR - Vertrag für Jagdpächter? :what: Wir sind in der Findungsphase, der Pachtvertrag ist genehmigt und nun müssen wir unseren internen "Kram" selber regeln und keiner weis so recht wie.;-)

Danke schon im voraus.:)
 
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Hallo an die Rechtsexperten hier im Forum.

hast mal jemand einen GbR - Vertrag für Jagdpächter? :what: Wir sind in der Findungsphase, der Pachtvertrag ist genehmigt und nun müssen wir unseren internen "Kram" selber regeln und keiner weis so recht wie.;-)

Danke schon im voraus.:)

Nehmt dazu bitte einen Anwalt oder Steuerberater; erst recht wen einer der Beteiligten Freiberufler/ Selbstständig ist...

GbR heist : jeder haftet im Geschäftszweck für den anderen mit ! Könnte im Zweifel bedeuten : die Jagdpacht und Steuer+ BG und Wildschaden wird von einem gezogen... und dieser darf sich dann mit den anderen dadrüber streiten das er sein Geld wieder bekommt...

Mann kann zwar solch löbliche Sachen wie " Im Falle der Eröffnungs des Insolvenzverfahrens einer der Gesellschafter erlischt sofort seine Mitgliedschaft in der GbR "; nicht geklährt ist jedoch wie das Vertragsverhältnis der Pächter und Jagdgenossen ist... den die Jagdgenossenschaft schleist keinen GbR-Vertrag mit Haftungsbegrenzung sondern einen Nutzungsvertrag mit den Pächtern !

In einem solchen Falle würde ich den zu zahlenden Pachtzins pro Pächter im Jagdpachtvertrag begerenzen; und der Jagdgenossenschaft eine Bürgschaft über 1 Pachtperiode anbieten... die Bürgschaft kostedt derzeitig kaum Zinsen; läßt aber Ruhe zwischen den Parteien einkehren.


TM
 
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Schau auf der Seite Deines Landesjagdverbands nach. Bei uns gibt es solche Vertragsentwürfe jeweils bundeslandbezogen zum Herunterladen.
 
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Bei uns in Brandenburg leider nicht, gar keine Verträge zum Download verfügbar.:no:
 
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Dann schau mal bei anderen Landasverbänden, das Recht der GbR ist bundeseinheitlich.

Und beherzige den Vorschlag von Teufelsmoorer (Anwalt). Ist zwar ein Zusatzbeitrag aber eine sehr gute Investition!
 
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Ich glaube nicht, dass euch die Verpächterseite die gesamtschuldnerische Haftung erlassen wird.
 
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Umso sinnvoller ist es, wenn die Mitglieder der Jagdgesellschaft schon im Gesellschaftsvertrag regeln, wie die Aufteilung der Haftung zur ungeteilten Hand im Innenverhältnis stattfinden soll.
 
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Umso sinnvoller ist es, wenn die Mitglieder der Jagdgesellschaft schon im Gesellschaftsvertrag regeln, wie die Aufteilung der Haftung im Innenverhältnis stattfinden soll.

.. und da haben wir schon dann leider wieder das was vermieden werden sollte :

Dreiecksverträge...

wo 2 Parteien Vertraglich über eine 3. Partei bestimmen wollen.

Den die JG hat letztendlich eigentlich nichts im Innenverhältnis der GbR der Pächter zu regeln :

wie werden Eingebrachte Güter genutzt ? Wie das Eigentum aufgeteilt ? Wie das zusätzliche Inventar welches über die Vertragslaufzeit angeschaft wurde; aufgeteilt ? Wer trägt für welches Eigentum das Nutzungsrisiko ? Werden Kapitalkonten geführt; wie werden unterschiedliche Erlöse z.B bei Wildbret ausgeglichen ? Gibt es Erbenregelungen ?


Fragen die im Vorfeld geklärt werden sollten.

Verträge macht man für den Krieg; nie für den Frieden : was einvernehmlich zu Friedenszeiten geregelt wurde; braucht dann im Gewitterhagel nicht unter einem teuren Regenschirm nachverhandelt werden... wen das Tischtuch schon zerschnitten ist; wird das ein teurerer Regenschirm... die Verleiher nennen sich dann " Anwälte"


TM
 
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Ich glaube nicht, dass euch die Verpächterseite die gesamtschuldnerische Haftung erlassen wird.


Moin,

die GbR ist nicht jagdpachtfähig, insofern kann die Jagdgenossenschaft auch keinen Jagdpachtvertrag mit der (Aussen-) GbR schließen.
Und was die GbR im Innenverhältnis regelt, interessiert die Jagdgenossen sicher auch wenig.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Dreiecksverträge...wo 2 Parteien Vertraglich über eine 3. Partei bestimmen wollen.Den die JG hat letztendlich eigentlich nichts im Innenverhältnis der GbR der Pächter zu regeln ...
JG? Sprichst Du von der Jagdgesellschaft oder von der Jagdgenossenschaft?

Hier geht es um den Gesellschaftsvertrag und nicht um den Pachtvertrag.
Natürlich können die Pächter im Gesellschaftsvertrag unter sich regeln, ob sie den von einem der Pächter geleisteten Schadenersatz gleichteilig aufteilen, oder ob es, wie bei uns beispielsweise, eine örtliche Alleinzuständigkeit eines der Pächter für den Wildschaden gibt. Kein Dritter weit und breit.
 
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Moin,

die GbR ist nicht jagdpachtfähig, insofern kann die Jagdgenossenschaft auch keinen Jagdpachtvertrag mit der (Aussen-) GbR schließen.
Und was die GbR im Innenverhältnis regelt, interessiert die Jagdgenossen sicher auch wenig.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.

Nabend,

da erzählst Du mir nichts Neues. Mein Post bezog sich auf den Beitrag von Teufelsmoorer "In einem solchen Falle würde ich den zu zahlenden Pachtzins pro Pächter im Jagdpachtvertrag begerenzen". Bei mehreren Pächtern werden diese im Pachtvertrag grundsätzlich als Gesamtschuldner haften, ganz egal, ob die Pächter zudem noch eine GbR bilden. Kein vernünftig denkender Verpächter würde eine Ausnahme von § 427 BGB vereinbaren, sondern vielmehr die gesamtschuldnerische Haftung sicherheitshalber ausdrücklich in den Pachtvertrag schreiben.
 
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JG? Sprichst Du von der Jagdgesellschaft oder von der Jagdgenossenschaft?

Hier geht es um den Gesellschaftsvertrag und nicht um den Pachtvertrag.
Natürlich können die Pächter im Gesellschaftsvertrag unter sich regeln, ob sie den von einem der Pächter geleisteten Schadenersatz gleichteilig aufteilen, oder ob es, wie bei uns beispielsweise, eine örtliche Alleinzuständigkeit eines der Pächter für den Wildschaden gibt. Kein Dritter weit und breit.

Das Problem ist wen die Gesellschaft der Pächter in einem Vertrag im Innenverhältnis die Einzelne Haftung gegenüber der Jagdgenossenschaft regeln will...

wen im Pachtvertrag steht " Die Pächter haften Gesamtschuldnerisch" kannst du das im Vertrag zwischen den Pächtern nicht auflösen... jedenfals nicht wen die Jagdgenossenschaft em nicht Zustimmt.

In unserem Revier sind wir 2. Pächter; im Pachtvertrag steht Gesamtschuldnerisch... eine Zusatzvereinbahrung zwischen Pächter und BGS-Inhabern regelt klar das wir keine GbR sind. Die Pächter Übernehmen " NUR" die Gegeseitige Haftung für Pacht und Steuer. ( Darauf besteht die JG; aus dem Bus kommen wir also nicht raus. Erbschaft ist geregelt; da 2.Pächter meine Frau ist...) Sonst nix...

TM
 
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Das Problem ist wen die Gesellschaft der Pächter in einem Vertrag im Innenverhältnis die Einzelne Haftung gegenüber der Jagdgenossenschaft regeln will...

wen im Pachtvertrag steht " Die Pächter haften Gesamtschuldnerisch" kannst du das im Vertrag zwischen den Pächtern nicht auflösen... jedenfals nicht wen die Jagdgenossenschaft em nicht Zustimmt.

In unserem Revier sind wir 2. Pächter; im Pachtvertrag steht Gesamtschuldnerisch... eine Zusatzvereinbahrung zwischen Pächter und BGS-Inhabern regelt klar das wir keine GbR sind. Die Pächter Übernehmen " NUR" die Gegeseitige Haftung für Pacht und Steuer. ( Darauf besteht die JG; aus dem Bus kommen wir also nicht raus. Erbschaft ist geregelt; da 2.Pächter meine Frau ist...) Sonst nix...

TM

Natürlich kannst Du die Haftung im Innenverhältnis regeln, nur leider nicht direkt gegenüber der Jagdgenossenschaft.
Die kann sich weiterhin aussuchen, wen sie gesamtschuldnerisch in Haftung nimmt.
Aber wer in Haftung genommen wird, kann sich bei entsprechender Vertragsgestaltung im Innenverhältnis evtl. "schadlos" halten ...
 
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Aber wer in Haftung genommen wird, kann sich bei entsprechender Vertragsgestaltung im Innenverhältnis evtl. "schadlos" halten ...


:unbelievable::unbelievable: Vrsuch mal im Falle des Falles einem Mitpächter die dir den Pachtanteil nicht zahlt am jagen zu hindern; wen er als Pächter im Pachtvertrag steht....

wird Lustig :twisted:



TM
 

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