GbR - Vertrag

Registriert
13 Sep 2012
Beiträge
5.008
Auch das kann man im Innenverhälnis mit Außenwirkung regeln ...

Nur Teilweise...

Rechtsverbindlich auch nur wen Geschäftpartner das dann auch Kenntlich gemacht wurde.

In einem anderen Fall ( hate nichts mit Jagd zu tun) mußten schnelle und Kurze Entscheidungswege gefunden werden; also auch schnelle Gesellschaftsgründung.

Bei 10 Gesellschaftern ein heikles Ding... also währen der Planugsphase GbR; Umfimiert in UG ( Haftungsbeschrängt) und diese dann in GmbH & Co KG umgewandelt...

Ging wegen des engen Zeitfensters nicht anders.

Auch war das Zeitfenster durch Änderung der Gesetzgebung; Geschäftsumfeld; die Gesllschaftssummen; Haftungen und Umsätze völlig andere Dimensionen...

Haftungsbegrenzung gegenüber der Bank übrigens nicht möglich...:evil:


TM
 
Registriert
6 Nov 2013
Beiträge
457
Das hört sich schon mal alles interessant an.

Der Pachtvertrag ist abgeschlossen und die Widerspruchsfrist ist verstrichen, damit haben wir die Jagd.:cool:

Der GbR - Vertrag soll lediglich regeln, wer was macht und wie Abstimmungsverhältnisse definiert sind und wie mit BGS umgegangen wird, sowie der Umgang mit dem Wildbret (Wir vermarkten selbst). ;-)
Die Zahlung der Pacht und der Umgang mit Wildschaden (wir haben natürlich die Biogasflächen (Mais) ausgespart);-)ist im Pachtvertrag geregelt.

Zitat von Teufelsmorer
Versuch mal im Falle des Falles einem Mitpächter der den Pachtanteil nicht zahlt am jagen zu hindern; wen er als Pächter im Pachtvertrag steht....

Diesem Satz kann ich nur bestätigen, so einen haben wir noch bis zum April zu erdulden. Selbst die UJB sieht sich nicht in der Lage da was zu unternehmen. Traurig zumal ich immer annahm das man sich auf Jäger zu jeder Zeit verlassen kann aber weit gefehlt. :evil:
Aber die zwei Monate halte ich auch noch durch, danach beginnen wir neu. So sind wir "Ossis".:lol:
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
7.726
Der GbR - Vertrag soll lediglich regeln, wer was macht und wie Abstimmungsverhältnisse definiert sind und wie mit BGS umgegangen wird, sowie der Umgang mit dem Wildbret (Wir vermarkten selbst).

guter Plan.
insbesondere den Umgang mit BGS bei Pächterwechsel regeln!

Auf Jäger jederzeit verlassen:lol:. Wenn es denn solche sind:biggrin:. Merke: Der Jagdneid ist der schlimmste:twisted:
 
Registriert
6 Nov 2013
Beiträge
457
Merke: Der Jagdneid ist der schlimmste:twisted:

Genau das wollen wir vermeiden. Deswegen werden 3 alte Begeher den Hut nehmen müssen:bye:. Das kann ich nicht nachvollziehen, ich bin so nicht erzogen worden, ich freue mich für jeden der was schießt. So muss bei uns auch jeder andere umgehen sonst wird es nichts.
 
Registriert
13 Mai 2012
Beiträge
792
Genau das wollen wir vermeiden. Deswegen werden 3 alte Begeher den Hut nehmen müssen:bye:. Das kann ich nicht nachvollziehen, ich bin so nicht erzogen worden, ich freue mich für jeden der was schießt. So muss bei uns auch jeder andere umgehen sonst wird es nichts.

So sollte es sein.
Allerdings erfährt man sowas erst, wenn sich andere mal mit einem selbst freuen sollen und keiner mehr da ist. :no:

Zurück zum Thema:
Wie würdet ihr es m Innenverhältnis handhaben, wenn einer den Pachtvertrag unterschreiben soll, man sich aber zu dritt zusammengefunden hat um die Pachtperiode zusammen zu jagen.

Auch eine GbR gründen oder lediglich die Parameter verfassen und als Dokument unterzeichnen?

Ist ja doch eine etwas andere Situation, als wenn alle Mitpächter sind.
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.655
Wie würdet ihr es m Innenverhältnis handhaben, (...)


Moin,

sinnvoll finde ich stets, wenn Einer den Hut auf hat und ansagt, wo es lang geht. "Zusammen jagen" bedeutet ja nicht unbedingt "zusammen pachten".
Wenn es um Aufteilung von Kosten und Lasten geht, so gibt es z.B. entgeltliche Jagderlaubnisscheine, in denen man Rechte und Pflichten festhält.
Konstrukte wie GbR im Innenverhältnis machen Dinge kompliziert und ob sie dem eigentlichen Sinn - nämlich im "Kriegsfall" Konflikte zu bügeln - zweckdienlich sind, wage ich zu bezweifeln.

Ein alter Lehrspruch war: "Willst Du einen guten Freund verlieren, pachte mit ihm zusammen ein Revier."
Das ist im Kern Wahrheit, wie ich bereits in einigen Fällen in der Umgebung sehen konnte.

Glück Auf,
Schnepfenschreck.
 
Registriert
13 Mai 2012
Beiträge
792
Moin,

sinnvoll finde ich stets, wenn Einer den Hut auf hat und ansagt, wo es lang geht. "Zusammen jagen" bedeutet ja nicht unbedingt "zusammen pachten".
Wenn es um Aufteilung von Kosten und Lasten geht, so gibt es z.B. entgeltliche Jagderlaubnisscheine, in denen man Rechte und Pflichten festhält.
Konstrukte wie GbR im Innenverhältnis machen Dinge kompliziert und ob sie dem eigentlichen Sinn - nämlich im "Kriegsfall" Konflikte zu bügeln - zweckdienlich sind, wage ich zu bezweifeln.

Ein alter Lehrspruch war: "Willst Du einen guten Freund verlieren, pachte mit ihm zusammen ein Revier."
Das ist im Kern Wahrheit, wie ich bereits in einigen Fällen in der Umgebung sehen konnte.

Glück Auf,
Schnepfenschreck.

Hab ich schon im Zusammenhang mit dem Off-Topic in dem Faden selbst erlebt und brauche ich nicht wieder.

Da sind wir denke ich einer Meinung, es soll einfach etwas geben, wo Kosten und Nutzen geregelt sind. Wildschaden, Wildbret und laufende Kosten eben.
Ich denke es wird einfach ein Papier geben wo diese Dinge geregelt sind und mit denen alle einverstanden sind.

Ob es über entgeltliche Begebungsscheine gelöst wird weiß ich noch nicht.
 
Registriert
6 Nov 2013
Beiträge
457
Die Pachtsumme inkl. gemeinsame Schuldung ist im Pachtvertrag geregelt genauso die Wildschadensregelung über einen unabhängigen Gutachter wie im Gesetz gefordert.
Der GbR - Vertrag dient nur dazu die Verantwortlichkeiten und das Abstimmungsverhalten (Mehrheit oder 100 % der Stimmen bei Erteilung BGS) zu regeln.
Bei den BGS gibt es bei uns keine Obergrenze, aber die Festlegung das es keine endgeldlichen geben wird. Wenn trotzdem Finanzen benötigt werden kann man das ja auch über einen "Hegebeitrag" durch die Begeher regeln, den Sie sich durch Revier Arbeiten zurück verdienen können. Da gibt es so viele Möglichkeiten, wo man sich als Pächter nur einig sein muss.
So etwas schürt auch ein wenig einen s.g. Wettbewerb ohne das eine "Straße der Besten" ausgerufen werden muss, das wäre Kontraproduktiv.
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.655
Wenn trotzdem Finanzen benötigt werden kann man das ja auch über einen "Hegebeitrag" durch die Begeher regeln, den Sie sich durch Revier Arbeiten zurück verdienen können.




Moin,

ein "unentgeltlicher JES" verbunden mit den Pflicht zu einem "Hegebeitrag" ist im rechtlichen Sinn ein "entgeltlicher JES". (Auch wenn Viele das nicht wahrhaben wollen...)

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
Registriert
11 Aug 2013
Beiträge
78
Hi,

der war gut !

würde also in den GbR -Vertrag reinschreiben, dass auf diesem Jagdrevier das BGB zugunsten der verbindlich unentgeltlichen Sklaverei von Jagdgästen aufgehoben wird. Nach gut waiddeutscher Sitte es also Unterlinge und Herren gibt.

alles gut - bestimmt !

gruss Martín

( natürlich ist ein GbR-Vertrag sauwichtig unter unverheirateten Jagdpächtern. Wer mit seiner/m Angetrauten Händel kriegt um Haus und Revier …kann so oder so nur den Kopf einziehen und heulen)
 
Registriert
10 Aug 2017
Beiträge
699
Habe ähnliches letztes Jahr gesucht. UJB hat darauf verwiesen, dass nur natürliche Personen in Brandenbueg pachtfähig sind. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass mit dem Verpächter ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wird. Hier ist eine GbR möglich, denn der Verpächter betreibt die Jagd dann selbst. Klappt aber wahrscheinlich nur bei Eigenjagden.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
7
Zurzeit aktive Gäste
432
Besucher gesamt
439
Oben