Gefährliche Bäume - Hochwasserschutz - Bachmauer

Registriert
26 Jul 2015
Beiträge
2.995
Wie lang und dick ist denn die rudimentäre Mauer? Wenn sie nur in Resten vorhanden ist, geht es der Gemeinde wahrscheinlich darum, dass bei einem weiteren Zerfall der Bachlauf behindert sein könnte. Da wäre meine Überlegung eher dahingehend, sie zu entfernen. Oder stützen die Rudimente die Gewässerkante?
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
16 Jan 2016
Beiträge
977
Erste Maßnahme bei Behörde ist die Zuständigkeit prüfen.

Also bist du für den Bach zuständig?
Bist du für die Mauer zuständig?

Wenn ja, wo steht wie die Mauer auszusehen hat? Man könnte vielleicht auch mit Renaturierung argumentieren. Und sie einfach verfallen lassen.

Wenn der Bach der Gemeinde gehört ist sie, meiner Meinung nach für die Verkehrssicherheit der Mauer zuständig.
Ausgenommen natürlich deine Bäume.

Vielleicht reicht es auch überragende Äste mit einer Teleskopsäge zu entfernen.

Das sind jetzt nur Tipps als Leihe.
Ich würde mich scheuen eine Firma damit zu beauftragen, weil es teuer werden kann. Fast egal was gemacht wird.
 
Registriert
16 Mrz 2008
Beiträge
7.607
Zwischen Bach und Mauer befindet sich noch ca. 1,5m Randstreifen. Die Mauer ist vielleicht 20cm dick - Ziegel eben. Klafft aber schon das eine oder andere Loch drin.

Für Hochwasserschutz ist eigentlich die Gemeinde zuständig.

Habe jetzt einmal einen Lohnunternehmer aus der Gegend angeschrieben, der einen entsprechenden Bagger mit "Kneifzange" hat.
 
Registriert
26 Jul 2015
Beiträge
2.995
Na dann weg damit, das Fundament kannst du im Boden lassen. Das stützt die Gewässerkante, würde ich mal frank und frei behaupten. Im Zweifel genügt ein Anruf bei der Gemeinde. Allerdings ist es oft so, dass du auf 3 Fragen 4 Antworten bekommst. Je nachdem, welcher Sachbearbeiter gerade abhebt.

Mit solch alten Ziegeln kann man im Garten noch wirklich tolle Dinge bauen.
 
Zuletzt bearbeitet:

z/7

Registriert
10 Jul 2011
Beiträge
20.452
Ich hab da was von 3 m Höhe gelesen? Böschungswinkel je nach Substrat hinter der Mauer wird das ne raumgreifende Veranstaltung.
 
Registriert
13 Mrz 2018
Beiträge
1.169
Waidmannsheil!

Ich habe etwas "Streß" mit dem Ordnungsamt meiner Gemeinde.

Zur Sachlage:

Ich habe ein kleines Waldgrundstück in Ortsrandlage. Daneben fließt ein Bach (Grundstück gehört wohl der Gemeinde) mit einem ca. 2m breiten Uferstreifen. Dann kommt eine marode, rudimentäre Bachmauer (steht leider wohl bei mir). Oberhalb der Bachmauer wachsen auf meinem Grundstück Weichhölzer, ca. 10cm Durchmesser.

Der Nachbar, der auf der anderen Seite des Baches wohnt, hat nun wohl Angst, dass die Bäume irgendwann umfallen (Hochwasser oder Sturm) und dann auf sein Grundstück fallen und Haus oder Schuppen zerstören.

Das Ordnungsamt hat mich nun aufgefordert, die Bäume zu fällen und die Bachmauer zu sanieren (wie auch immer).

Die Bäume zu fällen ist nicht ganz trivial, da sie sich teilweise über den Bach neigen. Mit einer Seilwinde ist es wohl nicht getan. Es kam schon die Idee auf, einen Harvester zu bestellen, der die Dinger wegholt.

Kann mich die Gemeinde dazu verpflichten ?

Was für Kosten kommen bei 1 Tag Harvester auf mich zu ?

Gruß, WB
Bevor ich irgendwas in die wegen leiten würde. Erstmal einen Termin vor Ort Termin mit dem Ordnungsamt machen. Indem alles genau besprochen wird und die jeweiligen Zuständigkeiten abgeklärt werden.
Danach dann schauen wie man es macht. Meistens ist es dann halb so wild, wenn man mit den Leuten drüber gesprochen hat.

Zum Schluss deinem Nachbarn mal zur Brust nehmen. Warum er mit solchen Firlefanz nicht direkt zu dir kommt? Sondern gleich zum Amt rennt.

Mfg
 
Registriert
30 Dez 2004
Beiträge
20.078
...

Vielleicht reicht es auch überragende Äste mit einer Teleskopsäge zu entfernen.

...
warum nur die Äste? mit einer ordentlichen Stangensäge sind auch 20 cm Stämme kein Problem. Mit meiner Stangensäge reiche ich 8 m in die Höhe, das müsste reichen um die Bäume zuerst in dieser Höhe zu kappen um sie dann endgültig umschneiden zu können. so hab ich es mit meinem Nußbaum auf dem Grundstück auch gemacht (gut, den Stamm hab ich mit ca 5 m Höhe stehen lassen als Stütze für die Ramblerrose, der Rest machte mir doch zu viel Schatten. Da sind mir meine Obstbäume dann doch wichtiger.

Übrigens.... bei uns hat die Wildbachverbauung die umgeschnittenen Stämme im Uferbereich verankert als Böschungsschutz. Die haben die Stämme einfach ins Wasser geschnitten und mittels Stahlseilen an der Böschung verankert. Fertig. Das ist aber ein Flüsschen mit 10 - 15 m³/s.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
7 Jul 2019
Beiträge
4.390
So einen Kleinbagger mit Kneifzange gibt´s mittlerweile in jedem Dorf. Der Spaß kostet 200-300 Euro und die Stämme liegen schön sortiert an einer Seite oder sonstwo. Dafür kann er nicht selbst Sägen; ist auch viel zu gefährlich, wenn man nicht geübt ist. Ggf. findet man einen übermütigen Hobbysäger, der es "fürs Holz" macht. Dabei gehe ich angesichts der Beschreibung davon aus, daß wir nicht nur über 10-20 m Länge der Maßnahme sprechen.

Die Ertüchtigung der Mauer dürfte ohnehin das aufwendigere und teurere Problem darstellen.

Wenn Du Dich gut stellst mit einem Landwirt in der Nähe, kann das noch günstiger werden. Hängt auch von der Menge der Bäume ab - also Betriebsstunden, die Anfallen könnten - bei einem Auftraggeber bei dem die Luft chronisch trocken und der Tisch leerbleibt, berechnet man selbstredend sogar die Anfahrt ab Werkstatt/Hoftankstelle.

Und wir sind nicht mit Voltzahlen im Saft zu bestechen, sondern es muss einfach was flüssiges da sein - nur bitte kein Leitungswasser, wir nehmen auch gerne Kaffee oder Tee für die Mühen :p und besonders dankbar sind wir wenn man uns Bauernmarmelade kredenzt. Nur nicht diesen Süßkram vom Krämer.
 
Registriert
7 Jul 2019
Beiträge
4.390
Mal im Ernst: wer braucht für 10cm-Bäumchen einen Bagger? Die Wurzeln würde ich zur Hangstabilisierung drin lassen, den Rest absägen (ggf. von oben her abklotzen) und händisch oder per Seilwinde bergen bzw. auf meinem Grundstück liegen lassen. Wenn man keinen guten Kumpel hat, der beim Umsetzen seines Baggers von A nach B da mal eben en passant kurz rüberlangt und rausreisst ist man doch mit dem Umsägen schneller durch als man einen Bagger hinschaffen kann.

Ja, die Wurzeln würde ich auch drinnen lassen. Das stabilisiert recht gut.

Was mir zu der "Mauer" einfällt, ist das eventuell eine eingetragene Hochwasserschutzmauer?

Frag mal bei deinem zuständigen Amt für Wasserwirtschaft nach... also die Wasserverbände, nicht einfach auf ein Anschreiben vom Ordnungsamt bauliche Änderungen oder Maßnahmen an einer Hochwasserschutzmauer durchführen - da ist das Ordnungsamt nicht zuständig, und die dürfen das auch nicht einfordern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
2 Jul 2019
Beiträge
2.282
Ohne genaue Ortskenntnis ist das schwierig.

Der TS schrieb, der Bach gehöre der Gemeinde.
Sofern es in der Gemeindesatzung nichts das Gegenteil regelnde gibt, haftet die Gemeinde für die Schäden, die von ihren Grundstücken ausgehen, soweit es sich nicht um "Höhere Gewalt" handelt. Damit haftet die Gemeinde auch für "normale" Hochwasserschäden, sofern diese Hochwasser vorhersehbar sind.
Da drängt sich förmlich der Verdacht auf, dass die Gemeinde den Hochwasserschutz auf den Anlieger verlagern will.

Andererseits nutzt es dem TS nichts, wenn die Mauer ihre sichernde Funktion nicht mehr erfüllt und ihm beim nächsten Hochwasser das halbe Grundstück wegläuft.

Es wäre also zunächst einmal zu prüfen, ob es sich bei der Mauer tatsächlich um behördlich angeordneten Hochwasserschutz handelt - wovon ich in Anbetracht der geringen Dimension nicht ausgehe - oder eine freiwillige Baumaßnahme. Ist letzteres der Fall, steht es dem TS frei, sie verfallen zu lassen, die Gemeinde hat keinen begründbaren Anspruch.

(Dies müsste eigentlich auch aus der Aufforderung zur Instandsetzung hervorgehen. Diese Aufforderung stellt einen Verwaltungsakt dar, dessen Inhalt die Behörde nachvollziehbar formulieren muss. Also z.B. so: ... Nach Artikel 4711 der Gemeindeordnung sind Eigentümer von an Gewässern III. Ordnung liegender Grundstücke verpflichtet.... Wir fordern Sie daher auf....
Es muss also eine Rechntsnorm benannt werden, dernach der TS verpflichtet wäre, tätig zu werden.)

Letzlich ist es eine Frage der örtlichen Einschätzung - in Anbetracht der zunehmenden Hochwasserereignisse hätte ich als Eigentümer lebhaftes Interesse daran, meine Uferböschung zu stabilisieren.

Das Entfernen des aufstockenden Bewuchses.... Na ja, meine beiden Söhne wären damit an einen lauschigen Samstag Nachmittag vermutlich zwischen Mittagspause und Kaffee schnell fertig. 10 cm Durchmesser sind ein Fall für Heppe oder leichte Motorsäge, aber nicht für einen Bagger. Wenn der dünne Kram erst mal weg ist, siehts erfahrungsgemäß schon ganz anders aus und wenn man die paar höheren, stärkeren Bäumchen mittels Leiter und Seil sichert, ist das auch kein großer Aufwand. Oft genug sind die Jungs von der Feuerwehr da hilfsbereit.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
137
Zurzeit aktive Gäste
707
Besucher gesamt
844
Oben