Waidmannsheil!
Ich habe etwas "Streß" mit dem Ordnungsamt meiner Gemeinde.
Zur Sachlage:
Ich habe ein kleines Waldgrundstück in Ortsrandlage. Daneben fließt ein Bach (Grundstück gehört wohl der Gemeinde) mit einem ca. 2m breiten Uferstreifen. Dann kommt eine marode, rudimentäre Bachmauer (steht leider wohl bei mir). Oberhalb der Bachmauer wachsen auf meinem Grundstück Weichhölzer, ca. 10cm Durchmesser.
Der Nachbar, der auf der anderen Seite des Baches wohnt, hat nun wohl Angst, dass die Bäume irgendwann umfallen (Hochwasser oder Sturm) und dann auf sein Grundstück fallen und Haus oder Schuppen zerstören.
Das Ordnungsamt hat mich nun aufgefordert, die Bäume zu fällen und die Bachmauer zu sanieren (wie auch immer).
Die Bäume zu fällen ist nicht ganz trivial, da sie sich teilweise über den Bach neigen. Mit einer Seilwinde ist es wohl nicht getan. Es kam schon die Idee auf, einen Harvester zu bestellen, der die Dinger wegholt.
Kann mich die Gemeinde dazu verpflichten ?
Was für Kosten kommen bei 1 Tag Harvester auf mich zu ?
Gruß, WB