Gefährliche Hunde - auch Jagdhundebetroffen, W&H, 10/2020, S 86

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Nein, das war in Niedersachsen und da sind die Regeln sehr zu Ungunsten von Hunden gefasst, damit man ganz leicht jeden verdächtigen "potenziell gefährlichen" Hund aus dem Verkehr ziehen kann. Dass das nicht nur den <hier Lieblings"kampfhund"name der Wahl einsetzen> von sozial fragwürdigen Haltern betrifft war den Machern entweder nicht bewusst, total egal oder wurde beabsichtigt.
 

z/7

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Dann gehörte da ein Präzedenzfall durchexerziert. So steht ja jeder Hundeführer mit scharfem Jagdhund potentiell auf der Liste. Wäre das nicht ein Job für den Landesverband, den Führer zu unterstützen, juristisch und finanziell, das durchzufechten?
 
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Das ist in Nds. wohl explizit so formuliert, dass es keine Beweise braucht und die Behörden da de facto fast komplett freie Hand haben. "Ein anderes Tier jagen" reicht, laut Artikel wenn es nicht im Rahmen der Jagdausübung erfolgt.
 
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Seit meiner frühesten Kindheit, in der ich so fließend den Übergang zum Tierhalter durchlaufen habe, stellen Freigängerkatzen eine massive Bedrohung meiner Tierhaltung in meinen/unserem Grundstück dar. Es geht um meine Rechte auf meinem Grundstück und um meine Tiere. Freigängerkatzen verursachten ständig Verluste, die anders zu bewerten sind, als wenn ich Abends mal vergessen habe, den Hühnerstall abzuschließen. Auch der Marder hat ein paar Mal tabularasa gemacht. Aber ich kann kleinere Haustiere nicht artgerecht durch Freilauf im Garten halten, weil andere Tierhalter sich ein Recht herausnehmen, dass sie meine Rechte massiv beeinträchtigen.
In Absurdistan gilt dann noch im übertragenen Sinne die Begründung des Bankräubers: Ich musste doch den Polizisten erschießen, er wollte mich doch verhaften?
Niedersachsen hat sich eben bei diesem Beispiel (siehe auch Wolf) längst vom gesunden Menschenverstand verabschiedet. Unter PLZ 8 wird das Leben immer komplizierter.
 
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laut Artikel wenn es nicht im Rahmen der Jagdausübung erfolgt.

Das ist richtig Mohawk, aber der Bereich auf dem Bauernhof, in dem sich der Hund aufhielt und in dem er die Katze erwischt hat, war eingefriedet. Der Hund hielt sich demnach in einem eingezäunten Bereich auf und war keineswegs als Freigänger unterwegs, ganz im Gegensatz zu Nachbars Katze.
Egal ob absurd oder nicht, das zeigt ja nur, was wir Jagdhundeleut' nicht asuschliessen können, auch wenn der Rückgang der Stadt- und Gartenvögel beklagt wird. An die Katzen trauen sich die Zählinitiatoren nicht ran. Drum zähl' ich auch nicht, sondern freue mich an den Gartenvögeln bei mir, wie Spatz, Meise, Fink, Buntspecht usw.
Gruss, DKDK.
 
G

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Guest
Der Sachverhalt ist in dem kurzen Artikel nicht wirklich spassig:

Korrekt, aber ich hab mich schon vor ein paar Jahren darüber aufgeregt (das Urteil ist von 2014), die Welle ging auch damals schon durch das Forum. Seitdem ist es in NDS und in allen anderen BL sehr ruhig um das Thema geworden und hing auch mit der damaligen Krampfhundediskussion nicht unwesentlich zusammen.

Man sollte die Angelegenheit sehr wohl im Hinterkopf behalten, aber grundsätzlich wird die Regelung scheinbar nicht mehr (medienwirksam) angewandt. Zumindest wenn man die gehäuften Klagen über wilderne Hunde oder irgendwelche Beißattacken als Grundlage der Betrachtung nimmt.

Dann gehörte da ein Präzedenzfall durchexerziert. So steht ja jeder Hundeführer mit scharfem Jagdhund potentiell auf der Liste. Wäre das nicht ein Job für den Landesverband, den Führer zu unterstützen, juristisch und finanziell, das durchzufechten?

Das sehe ich auch so, aber die Nummer ging vor Jahren schon in die Hose, nun ist es zu spät. Aber Amtsgerichte schießen ja gerne mal einen Bock.


CdB
 
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Mein früherer Jagdherr und Mitpächter hatte einen DK namens Birko. Der schaffte es auf sage und schreibe 36 abgenickte Katzen. Auf dem eingezäunten Wohngelände, wohlgemerkt.

Meine Jagdfreunde mussten sich immer Mülltonnen weit abgelegen suchen, weil die Nachbarn, immer wenn sie ihre Katze suchten, erstmal die meines Kollegen durchsuchten.

Ein Kater hatte sich mal mit ihm geprügelt und ihn übel an der Nase verletzt. Als diese kam, hatte sich der Hund ruhig hingelegt. Der Kater wollte sich triumphierend und erhobenen Hauptes in 2m Abstand an ihm vorbei bewegen.

Ein Satz und dieser Kater war auch Geschichte...
 
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Mein früherer Jagdherr und Mitpächter hatte einen DK namens Birko. Der schaffte es auf sage und schreibe 36 abgenickte Katzen. Auf dem eingezäunten Wohngelände, wohlgemerkt.

Meine Jagdfreunde mussten sich immer Mülltonnen weit abgelegen suchen, weil die Nachbarn, immer wenn sie ihre Katze suchten, erstmal die meines Kollegen durchsuchten.

Ein Kater hatte sich mal mit ihm geprügelt und ihn übel an der Nase verletzt. Als diese kam, hatte sich der Hund ruhig hingelegt. Der Kater wollte sich triumphierend und erhobenen Hauptes in 2m Abstand an ihm vorbei bewegen.

Ein Satz und dieser Kater war auch Geschichte...

Ich halte das jetzt ehrlichgesagt für einen traurigen Rekord...
Katzen hin oder her, aber die gehören auch wem der darauf wartet dass sein Haustier heim kommt.
 
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Ich halte das jetzt ehrlichgesagt für einen traurigen Rekord...
Katzen hin oder her, aber die gehören auch wem der darauf wartet dass sein Haustier heim kommt.
Dann muss derjenige auch dafür Sorge tragen, damit ihnen nichts passiert. Tierhaltung auf Kosten anderer geht einfach nicht.
Ich kann meine Hühner auch nicht über den Zaun zum Nachbarn fliegen lassen.
Wer eine Katze zur Freijagd loslässst, muss einfach damit rechnen dass sie nicht wieder kommt. Egal ob Autoverkehr, Uhu, Jagdhund oder 300 m Grenze.
 
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Das ist richtig Mohawk, aber der Bereich auf dem Bauernhof, in dem sich der Hund aufhielt und in dem er die Katze erwischt hat, war eingefriedet. Der Hund hielt sich demnach in einem eingezäunten Bereich auf und war keineswegs als Freigänger unterwegs, ganz im Gegensatz zu Nachbars Katze.

Brauchst Du mir nicht erklären. Das ist ja das perfide an der Regelung: es kommt nicht darauf an, dass der Hund nicht unter Kontrolle oder außerhalb seines zu schützende Bereichs war, alleine das aggressive Verhalten reicht. Wer kann denn schon nachweisen, dass die Katze die Balgerei angefangen hat?
 

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