Gegenkandidat BJV-Präsident

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Okay danke, hab ich schlecht ausgedrückt, ich wusste natürlich wer die beiden waren. Wollte es aber nicht genauer benennen.

Extreme Anschauungen schaffen halt immer erstmals gegensätzliche Extreme. Also der eine begründet seine extreme Anschauung mit der des anderen......Eine Ausgangslage, die sich selbst immer wieder stützt. Es dreht sich alles im Kreis. Manchen gefällt das sogar, obwohl damit nichts bei der Sache erreicht wird.
Wenn nur einer sich nur ein bisschen in die Mitte stellt (Zitat FJS: Die Wahrheit liegt in der Mitte) dann hat er auf ein mal gleich zwei "Feinde".

Der BJV in seiner jetzigen Verfassung steht vollkommen in der Isolation. Das ist dem Verhalten von zwei Personen zu verdanken. Es ist vielen nicht bewusst: Keiner der maßgeblichen Verbände redet mehr mit uns. Da können wir wadlbeißerisch fordern was wir wollen; Uns hört niemand mehr zu. Sind wir froh das wir in Bayern leben. In anderen Bundesländern wären wir schon noch weiter unten. Wir haben ein gutes Landwirtschaftsministerium, aber auch da herrscht Kühlschrankstimmung.

Der amtierende Präsident hat das Erbe von Prof. Dr. Vocke schlecht verwaltet.

Eigenbild und Fremdbild geht meilenweit auseinander. Mit solchen Personen ist es immer schwierig.
 
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@colchicus: also was ist jetzt mit den Gerüchten? Kannst Du wenigstens eines erzählen?:coffee:

und wenn Satzungsfehler vorliegen, liegen Satzungsfehler vor. Achtung vor der BJV Satzung hat Ips typographus eingefordert! Kein Befürworter von der derzeitigen BJV Spitze.
 
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Ach seien wir doch realistisch: der aktuelle Vorsitzende sieht die Felle davonschwimmen. Weil er weder MdL noch erfolgreicher Rechtsanwalt ist. Also klammert er sich an das BJV Pöstchen. Traurig genug. Mir ist das egal. Aber wer nicht kapiert wie verzweifelt und die kleinen bauernschlauen Tricksereien sind dem ist echt nicht zu helfen. Gesellschaftlich ist man mit so einem Ansatz ohnehin erledigt. Das ist doch jetzt schon durch.
 
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@colchicus: also was ist jetzt mit den Gerüchten? Kannst Du wenigstens eines erzählen?:coffee:

und wenn Satzungsfehler vorliegen, liegen Satzungsfehler vor. Achtung vor der BJV Satzung hat Ips typographus eingefordert! Kein Befürworter von der derzeitigen BJV Spitze.
Einen Teufel werde ich tun, meinst ich habe Lust mich mit Rechtsverdrehern anzulegen? Ich schieß nicht auf Verdacht in die Büsche sondern man muss warten bis das Schwein rauskommt und breit steht. Täglich kommen neue Latrinenparolen. Komischerweise alle gegen Baron Lerchenfeld. man fragt sich, wer setzt solchen Müll in die Welt?

Was ich mir wünschen würde: Eine ehrliche Vertrauensfrage Mann gegen Mann und nicht das ständige Klammern an Macht die nicht mehr vorhanden ist. Das Ansehen dieses Präsidenten ist landesweit im Keller, außer bei den Getreuen. Okay auf dem sinkenden Schiff scheint noch genug Platz zu sein.

Heute wieder mal eine Anzeige gegen U. Wittmann. Verkündet über Whatsapp. Wenn man sich mit Brezel 2.0 lächerlich machen will, nur zu!

Und noch was: Nicht alles was vielleicht juristisch korrekt ist, ist auch moralisch einwandfrei.
Es gab Dorfpolizisten, die haben immer nach Recht und Gesetz gehandelt, aber trotzdem hat man ihnen die Fensterscheiben eingeworfen
 
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@colchicus: also was ist jetzt mit den Gerüchten? Kannst Du wenigstens eines erzählen?:coffee:

und wenn Satzungsfehler vorliegen, liegen Satzungsfehler vor. Achtung vor der BJV Satzung hat Ips typographus eingefordert! Kein Befürworter von der derzeitigen BJV Spitze.

Äh, nö! Mit-neffen und -nichten habe ich "Achtung vor der BJV-Satzung eingefordert"! Und wenn, dann gilt diese auch und v.a. für den Präsidenten selbst (ich finde z.B. das Wort "Generalsekretär" gar nicht in der Satzung, wurde der nicht "gewählt"? wie kommt das?).
Ich habe aber darauf hingewiesen, welche satzungsgemäßen Möglichkeiten die Gegner des E.W. haben, dessen unsägliche Machenschaften öffentlich zu dokumentieren; ihm die Entlastung zu verweigern und den vorzulegenden Haushaltsplan abzulehnen.
DIESE TOPs stehen noch VOR den albernen "Aussprachen".
 
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Aber wer weiß noch wie der "Generalsekretär" überhaupt im Präsidium gelandet ist?
Hat da nicht ein anderer Kandidat auf eine Kandidatur verzichtet, um ihm die Chance zu geben?

Schon ein eigenartiges Gespann, der Eine schaffts gerade mal mit 50,8 % gegen einen Kandidaten, welcher sich gerade mal 2 Tage vor der Wahl aus der Deckung gewagt hat, wohl wissend, dass Ersterer ein mit allen Mitteln gewaschener (um nicht zu sagen gerissener) Wahlkämpfer ist.

Und der Andere hat nur eine Chance auf den Einzug ins Präsidium, weil ein anderer Kandidat zurück gezogen hat.

Hoch lebe die Demokratie! Dann sollen sie sich aber nun wie zwei Männer einem Mißtrauensvotum stellen, und nicht mit allerlei Winkelzügen versuchen, ein Votum zu vermeiden!
 
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Was dann die Frage aufwirft, ob eine Satzung per Vorstandsbeschluss außer Kraft gesetzt werden kann. - Frage an die Experten hier im Forum.
Das würde ich jetzt nicht in Frage stellen, es muss ja nicht jede Position in der Verwaltung in der Satzung erwähnt werden. Aber hätte es nicht auch ein "Geschäftsführer" oder "Hauptgeschäftsführer" auch getan? Aber nein, da fällt mir ein, so einen hatten wir ja zu der Zeit noch....
Wo ist der übrigens geblieben? Läuft da nicht noch ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht wegen dessen fristloser Entlassung? Welches für den BJV auch noch recht teuer enden könnte...

Kann da vielleicht Sylvaner etwas aufklären? Der ist da sicher besser informiert als so mancher andere hier?
 
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Das würde ich jetzt nicht in Frage stellen, es muss ja nicht jede Position in der Verwaltung in der Satzung erwähnt werden. Aber hätte es nicht auch ein "Geschäftsführer" oder "Hauptgeschäftsführer" auch getan? Aber nein, da fällt mir ein, so einen hatten wir ja zu der Zeit noch....
Wo ist der übrigens geblieben? Läuft da nicht noch ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht wegen dessen fristloser Entlassung? Welches für den BJV auch noch recht teuer enden könnte...

Kann da vielleicht Sylvaner etwas aufklären? Der ist da sicher besser informiert als so mancher andere hier?
PK 1:24:14 ff
 
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Was dann die Frage aufwirft, ob eine Satzung per Vorstandsbeschluss außer Kraft gesetzt werden kann. - Frage an die Experten hier im Forum.
Nein, definitiv nicht. Die Landesversammlung ist das höchste Gremium, das Präsidium lediglich die Exekutive, die sich an die Vorgaben der Landesversammlung in Form der Satzung zu halten hat. Das zeigt sich beispielsweise sehr deutlich, als dass das Präsidium (geschweige denn der Präsident) noch nicht mal ein Antragsrecht zur Landesversammlung hat (vgl. § 11 Abs. 5).
 
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Der Generalsekretär steht nicht in der Satzung, aber er wurde vom Präsidium einstimmig beschlossen, soweit ich weiß...

Ich dachte, der wurde von der Versammlung in ein Ehrenamt gewählt. De facto fungiert er aber wohl als Geschäftsführer und erhält ein festes Gehalt (?). Ohne genauere Prüfung der Satzung und Geschäftsordnung - da passt wohl einiges nicht zusammen.

...satzungsmäßig fragwürdig bedeutet also nicht satzungskonform?

"Satzungsgemäß fragwürdig" bedeutet "satzungsgemäß fragwürdig", sonst erst Mal gar nix.
Normalerweise werden solche Vorwürfe zunächst einmal vor einem internen Ehren- oder Disziplinargericht geklärt und nicht von einem willfahrigen "Generalsekretär" auf die TO der JHV.
DAS hier riecht nach durchsichtigem Schmierentheater.
 
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