Gehäuse R8 eintragungspflichtig

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Moin Zusammen,

nunmehr ist ja das Gehäuse einer Blaser R 8, also faktisch der Schaft, eintragungspflichtig. Bei meinem vorhandenen Schaft ist z.B. keine Seriennummer vergeben. Wenn ich jetzt einen Wechselschaft erwerbe: Kann ich davon ausgehen, dass der Händler nur noch Schäfte verkauft, die nummeriert sind? Und wenn nicht: Wie kriege ich dann z.B. einen zusätzlich erworbenen Ultimate-Schaft eingetragen. Ich kann mir die Nummer ja nicht schnitzen....:unsure:
 
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Die haben jetzt alle Nummern. N ultimate ohne Nummer wirst nicht finden. Ich hab einen vor dem ganzen Quatsch gekauft. Der kam einfach so und der jetzt als ganze R8 mit 3 Nummern zum eintragen lauf Schaft mit System und Verschluss.
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Natürlich.
Mein Ultimate hat keine Nummer.
 
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Hab gerade einen Monza Schaft gekauft. Der hat jetzt ne Nr. Und muss eingetragen werden.
Mit Behörde telefoniert und eine Nr. für meinen alten Schaft mit System erhalten. Der geht nun über den BüMa zur Gravur zu Blaser und die stellen einen Waffenbegleitschein aus. Der alte Schaft wird dann auch wieder eingetragen. Bin aber wohl der erste bei meiner Behörde der dazu angefragt hat und die waren zunächst recht ratlos wie zu verfahren ist....
 
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Meines Erachtens ist für einen Altbestand keine nachträgliche Nummerierung nötig.

https://www.blaser.de/nwr-ii/

"Der R8 Systemkasten (Gehäuse) gilt, ab dem 01.09.2020 als führendes wesentliches Waffenteil und muss somit beim Erwerb eingetragen werden.
Sollten Sie ein Systemkasten (Gehäuse) mit Schäftung besitzen welche Sie vor dem 01.09.2020 erworben haben und bis dahin auch nicht eingetragen wurde, müssen Sie nun auch keine Eintragung vornehmen lassen. Dieses gilt auch für Systemkästen (Gehäuse) die bereits über eine Seriennummer verfügt haben (Bestandschutz)."
 
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Wesentliche Teile wurden und werden auch ohne Nummer eingetragen, wenn bspw. in Vorjahren Verschluss (-kopf) und Lauf einzeln anstelle der Komplettwaffe in die Wbk aufgenommen werden sollten und der Verschluss (-kopf) keine Nummer aufwies, war in der Wbk statt der Nummer "ohne" vermerkt.


Zu den Ausführungen von Blaser eine Nachfrage:
Muss der Altbestand eines ergänzenden Schaftes mit System einer R8 (Komplettwaffe mit Holzschaft, für den ein weiterer Kunststoffschaft mit System vorhanden ist), der vor dem 01.09.2020 erworben wurde, nicht nachgetragen werden oder ist gemeint, dass der einzige bspw. Holzschaft mit System einer als Komplettwaffe eingetragenen Büchse nun nicht nachzutragen wäre, was klar ist?

Die Nachfrage ergibt sich aus zahlreichen Veröffentlichungen, wie auch auf der DJV-Seite, wonach für nun wesentliche Teile eine Frist bis zum 01.09.2021 gilt, diese nachtragen zu lassen:
"Sind aber überzählige Teile, zusätzliche Gehäuse oder Verschlussträger im Besitz, die bisher waffenrechtlich nicht beachtlich waren, müssen diese bis zum 1. September 2021 in die Waffenbesitzkarte eingetragen sein. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums muss hierfür jeweils ein Bedürfnis geltend gemacht werden. "

Auf welcher Vorschrift basiert konkret die Ausnahme, nach der Altbestand wie der Kunststoffschaft aus obigem Beispiel nicht bis zum 01.09.2021 nachzutragen ist?
 
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Die wissen doch alle selber noch nicht wie sie das alles machen sollen. :rolleyes:

Probier mal jetzt ein Griffstück z. B. einer Glock zu tauschen. Ging all die Jahre immer problemlos - und da ist die Nummer auch vorhanden, war sie immer schon.
Es ging immer das Griffstück auf Reisen, das alte wurde vernichtet und das neue kam mit der gleichen Nummer zurück.
Heute weiß kein Mensch wie er das bewerkstelligen soll. Wer es nicht glaubt frage einfach seinen Büchsenmacher.
 
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Wie sieht´s eigentlich aus, wenn man eine "Bestandswaffe" (also mit nur einer NWR W-ID für die komplette Waffe) hat, aber nur ein Wesentliches Teil beim Büchsenmacher zur Reperatur bzw. Weiterleitung an Blaser überlässt?

Blaser will/soll an meinem R8 System die Abzugsplatte tauschen. Ich muss dazu den Schaft inkl. System über einen Fachhändler einsenden.

Muss ich mir jetzt eine eigene T-ID für das "Gehäuse" vergeben lassen oder alternativ neben dem Gehäuse auch Lauf und Verschluss mitgeben, damit dem NWR-II das Überlassen der ganzen Waffe unter der W-ID gemeldet werden kann? :unsure:
 
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Moin Zusammen,

nunmehr ist ja das Gehäuse einer Blaser R 8, also faktisch der Schaft, eintragungspflichtig. Bei meinem vorhandenen Schaft ist z.B. keine Seriennummer vergeben. Wenn ich jetzt einen Wechselschaft erwerbe: Kann ich davon ausgehen, dass der Händler nur noch Schäfte verkauft, die nummeriert sind? Und wenn nicht: Wie kriege ich dann z.B. einen zusätzlich erworbenen Ultimate-Schaft eingetragen. Ich kann mir die Nummer ja nicht schnitzen....:unsure:

schnitzen ist nicht notwendig 🥴😂
Einfach den Schaft mit System an Blaser schicken und die machen dir eine Nummer rein.
War bei mir nicht anders.
Hab es damals über Waffen Beer gemacht.
80€ hats mich gekostet.
 
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Die wissen doch alle selber noch nicht wie sie das alles machen sollen. :rolleyes:

Probier mal jetzt ein Griffstück z. B. einer Glock zu tauschen. Ging all die Jahre immer problemlos - und da ist die Nummer auch vorhanden, war sie immer schon.
Es ging immer das Griffstück auf Reisen, das alte wurde vernichtet und das neue kam mit der gleichen Nummer zurück.
Heute weiß kein Mensch wie er das bewerkstelligen soll. Wer es nicht glaubt frage einfach seinen Büchsenmacher.
Doch, die Abläufe sind gereglt. Gibts sogar einen Geschäftsvorfall bzw Meldeanlass.
Im Grunde fehlt dem ein oder anderen vielleicht Verständnis, aber es ist alles geregelt.
 
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Wie sieht´s eigentlich aus, wenn man eine "Bestandswaffe" (also mit nur einer NWR W-ID für die komplette Waffe) hat, aber nur ein Wesentliches Teil beim Büchsenmacher zur Reperatur bzw. Weiterleitung an Blaser überlässt?

Blaser will/soll an meinem R8 System die Abzugsplatte tauschen. Ich muss dazu den Schaft inkl. System über einen Fachhändler einsenden.

Muss ich mir jetzt eine eigene T-ID für das "Gehäuse" vergeben lassen oder alternativ neben dem Gehäuse auch Lauf und Verschluss mitgeben, damit dem NWR-II das Überlassen der ganzen Waffe unter der W-ID gemeldet werden kann? :unsure:
Dein Händler weiss was zu tun ist. Die Vorgänge gibt er ins System ein.
DU brauchst dazu nichts machen.
Auch der eintrag bleibt unverändert.
Es wird lediglich empfohen das beim nächsten WBK Eintrag umschlüsseln zu lassen.
Anders sieht es aus, wenn du ein neues wesentliches Teil bekommst.
 
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Doch, die Abläufe sind gereglt. Gibts sogar einen Geschäftsvorfall bzw Meldeanlass.
Im Grunde fehlt dem ein oder anderen vielleicht Verständnis, aber es ist alles geregelt.
Manchmal hab ich echt den Eindruck Du simulierst viel Kompetenz.
Wenn ich nicht heute erst noch mit einem Büchsenmacher über genau den von mir geschilderten Fall geredet hätte - ich wäre geneigt Deinem selbstsicheren Auftreten zumindest einen Funken Glauben zu schenken.

Ich weiß es aber einfach besser. Es funktioniert - Stand heute Morgen - NICHT.
 
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Man könnte im NWR den Meldeanlass "Austausch eines Waffenteils" wählen, dort Datum und Art des Tausches auswählen, Waffenteil anklicken und die folgenden 12 Felder (oben alte, unten neu) ausfüllen und Senden drücken.
Unten rechts ist die Kachel die man verwenden muss.
1602090367067.png
 
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Lass es. Selbst erlebt, heute noch drüber geredet. :rolleyes:
Ende. Kein Nachtreten nötig.
 

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