Gelieferter Tresor mit Schaden: Riss

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Als ein 1er Tresor (mechanisches Zahlenschloss) bei mir ankam, hatte er auch eine kleine, kaum sichtbare Beule.
1.Fehler: Ich toleriert das
2. Fehler: Im Vertrauen auf die gängige und bekannte Ersteinstellung zum Öffnen schloss ich ihn erstmal, um das Öffnen zu probieren.
Bloß: Er ging nicht wieder auf. Beim Sturz hatte sich offenbar etwas im Schloss verstellt.
Der Schrank musste ausgetauscht werden.
 
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So steht es in der Auftragsbestätigung vom Hersteller:

Jede Art von Beschädigung, auch die des Kartons, muss vom Spediteur in seinem Unterlagen (elektr. Terminal oder speditionseigenener Lieferschein) vor Ihrer Unterschrift erfasst werden!

Dementsprechend habe ich es gehandhabt. Ich bin davon ausgegangen, dass der Karton etwas abbekommen hat, der Tresor selbst aber nichts gravierendes.
Lackkratzer sind für mich nicht schlimm. Die Optik ist mir relativ egal, solange die Funktion gegeben ist und der Schrank den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Ich hätte nicht damit gerechnet, dass der Tresor so stark beschädigt ist.
 
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Als ob man bei jeder Paketanlieferung erstmal alles rundum untersuchte, bevor man denn dann so gnädig wäre, die Annahme vorzunehmen.... da sind die DHL-/Hermes-/DPD-Wichtel doch schon längst über alle sieben Berge!

Nein, der richtige Zeitpunkt zur Schadensfeststellung ist nach der Annahme.

Und ja, den würde ich ebenfalls zurückgehen lassen. Auch wenn für die Hauptfunktion des Tresors "Gesetzeskonformes Unterbringen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen" es genügt, wenn die Plakette noch vorhanden ist - der Riss würde mich ärgern.

Na, diese Vorgehensweise ist aber gegen alle Regeln, da Du dann in der Beweislast bist. So eine Waffentresor wir ja nicht mal einfach hingestellt und der Bote düst dann ab, wie bei einem 500 Gramm Päckchen.

Wichtig: Vermerkt auf dem Lieferschein!
Wenn der Zusteller weg ist und man hat auf dem Lieferschein keinen Vermerk gemacht könnte der Schaden ja auch später entstanden sein.

Letztendlich ist es ein Versicherungsschaden. Und wonach fragt die Versicherung als erstes?
 

ElCaracho

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Hallo Allerseits,

ich hab bei einem größeren Händler, den ich, solange das Problem noch nicht geklärt ist, nicht nennen möchte, einen Tresor bestellt.

Geliefert wurde er gestern.

Von außen sah man schon, dass das Paket etwas abbekommen hat. Notiert wurde das auf dem elektronischen Display vom Spediteur. Auf dem Umkarton stand auch, dass seitens der Spedition schon Fotos gemacht wurden.

Beim Auspacken zeigte sich dann das ganze Dilemma.

Der Tresor scheint umgefallen zu sein und irgendwo gegen oder herunter gefallen zu sein. Die Palette war auch defekt. Lagerhölzer war gesplittert bzw. Latten gelöst.

Die linke Seite oben ist eingebeult bzw. eingedrückt und nach vorne kommt das Blech ein Stück raus. Ein Riss scheint im Metall oder Spachtel zu sein.

Ich hab dem Händler Fotos geschickt. Die haben die Fotos dem Hersteller weitergeleitet. Vorschlag seitens Händler waren 70€ Preisnachlass und ein Pott Farbe. Gekostet hat der Schrank knapp über 600€ incl. Lieferung. Ist ein einfacher Klasse 0 Schrank.

Daraufhin habe ich da angerufen und nachgefragt, ob der Tresor so überhaupt noch zulässig ist. Ich möchte keinen Ärger bei einer Kontrolle bekommen.

Was meint ihr zu dem Problem?

Danke!

Hast online oder fernmündlich bestellt? Gesetzliches Rückgaberecht und gut. Schaden ist ja durch den tranporteur dokumentiert, also wird auch kein Wertersatz fällig.
 
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So steht es in der Auftragsbestätigung vom Hersteller:

Jede Art von Beschädigung, auch die des Kartons, muss vom Spediteur in seinem Unterlagen (elektr. Terminal oder speditionseigenener Lieferschein) vor Ihrer Unterschrift erfasst werden!

Dann sollte so verfahren werden.

Das steht aber einem vermutlich - aufgrund telefonischer bzw. Onlinebestellung - vorliegendem Widerrufsrecht (14 tägig) nicht entgegen.
 
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Ich hatte online bestellt.

Ich hätte noch einen Vorschlag an den Händler, weiß aber nicht, ob der sinnvoll wäre oder komisch ankommt.

Der Tresor liegt ja bei knapp über 600€

Ich würde ihm 150-200€ bieten, um den Schrank hier zu behalten. Den Rest soll er mit dem neu zu bestellenden Tresor verrechnen.

Ich kann den als Munitionsschrank gebrauchen. Dafür würde er ja auch noch mit Riss taugen. Schrot für den Taubenstand nimmt viel Platz in Anspruch.
Rücksendung nach Polen und Reparatur sind ja auch kostenintensiv. Ich habe keine Ahnung von Transportkosten oder Abrechnung mit Versicherung und wie das sonst wie geregelt wird bei Händlern.

Glaubt ihr das hätte Aussicht auf Erfolg?
 
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Wieso hast du den Burgwächter nicht genommen, den man dir angeboten hatte?
 
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Zurück zum Verkäufer damit - und sich damit viel Ärger und Nerven sparen in der Zukunft.
 
G

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Guest
Das Teil kommt auf ner Palette, da musst du eh zuhause sein.Bei Speditionslieferung kriegst du normal nen Anruf ne Std bevor die bei dir an der Tür stehen.
Natürlich schaue ich mir dann das bestellte Teil an wenn die es ausladen wollen. Hab ich bei der Spülmaschiene und beim Kühlschrank ja auch gemacht.Hätte mir nix genutzt wenn Handwerker weg und das Teil steht im Keller oder im X Stock und du stellst dann erst Schäden fest.
Bin gespannt ob die erneute Anfahrt nebst Austausch kostenlos ist.

Per gesetz schon.
 
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Der Händler hat dir mit den 70 Euro ein schon unanständiges Angebot gemacht. Also kannst du mit deinen 150€ das gleiche probieren.

Vielleicht merkt er dann, wie lächerlich sein Angebot war.

Grüße

Tom
 
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Ich hatte online bestellt.

Ich hätte noch einen Vorschlag an den Händler, weiß aber nicht, ob der sinnvoll wäre oder komisch ankommt.

Der Tresor liegt ja bei knapp über 600€

Ich würde ihm 150-200€ bieten, um den Schrank hier zu behalten. Den Rest soll er mit dem neu zu bestellenden Tresor verrechnen.

Ich kann den als Munitionsschrank gebrauchen. Dafür würde er ja auch noch mit Riss taugen. Schrot für den Taubenstand nimmt viel Platz in Anspruch.
Rücksendung nach Polen und Reparatur sind ja auch kostenintensiv. Ich habe keine Ahnung von Transportkosten oder Abrechnung mit Versicherung und wie das sonst wie geregelt wird bei Händlern.

Glaubt ihr das hätte Aussicht auf Erfolg?

Ich würde mich nicht auf so einen "Kuhhandel" einlassen, genauso wenig wie auf die 70 Euro Preisminderung.
Genauso wenig solltest du vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, da du in dem Fall den Schaden erstatten müsstest.

Du hast nach § 439 BGB Anspruch auf Nacherfüllung, entweder durch Austausch oder Reparatur (letzteres dürfte hier aber rausfallen). Sollte der Händler das verweigern, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Die Kosten für einen Rückversand muss der Verkäufer tragen, bzw. erstatten.

Abschnitt 5) wird z.T. so ausgelegt, dass du die Ware erst zurückgeben musst, wenn die neue geliefert ist.
Macht in diesem Fall wahrscheinlich auch Sinn, dann muss die Spedition nicht zweimal los.

Greetz
Hegezeit

Edit sagt: Kauf dir für die Munition lieber nen gebrauchten A Schrank für nen Hunni, oder nen Blechschrank aus dem Baumarkt. Macht's billiger 😉

Zweites Edit sagt: Die Nacherfüllung solltest du schriftlich (Mail sollte reichen) unter Setzung einer Frist, I.d.R. zwei Wochen, einfordern
 
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