Gemeinsame Aufbewahrung - häusliche Gemeinschaft - Bayern - Kein Wohnsitz gemeldet

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Hätte zu Zeiten der RAF die Rasterfahndung ein derartiges "Verhältnis" aufgedeckt, wäre eine komplette GSG9 Einheit für dich und deine Partnerin abgestellt worden.

:cool:

Gruß

HWL
 
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Der erste Wohnsitz ist der regelmäßige Aufenthaltsort. Das bitte auch im Hinblick auf Prüfung und „nicht dauerhaft bewohnt“ kritisch prüfen.
Das dauerhafte Bewohnen in Bezug auf die Aufbewahrung bezieht sich ja doch aber auf das ganze Gebäude, nicht auf die einzelne Wohnung.
 
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Das dauerhafte Bewohnen in Bezug auf die Aufbewahrung bezieht sich ja doch aber auf das ganze Gebäude, nicht auf die einzelne Wohnung.

Ja. Hat aber gewisse Konsequenzen, die ich hier nicht weiter ausführe, die aber bekannt sein dürften. Wenn ich lese, dass die Wohnung von mehreren Familienmitgliedern nur tageweise bewohnt wird, kommt mir direkt die Fallkonstellation „Dienstwohnung im Betrieb“, ggf. Gewerbegebiet / Außenbereich in den Sinn.

Du weißt sicher, worauf ich anspiele.... will keine schlafenden Hunde wecken.
 
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Ja. Hat aber gewisse Konsequenzen, die ich hier nicht weiter ausführe, die aber bekannt sein dürften. Wenn ich lese, dass die Wohnung von mehreren Familienmitgliedern nur tageweise bewohnt wird, kommt mir direkt die Fallkonstellation „Dienstwohnung im Betrieb“, ggf. Gewerbegebiet / Außenbereich in den Sinn.

Du weißt sicher, worauf ich anspiele.... will keine schlafenden Hunde wecken.
Das geht dann ja schnell in die Richtung nicht dauerhaft bewohnt.
Ich gehe von einer stinknormalen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus aus.
Also dauerhaft bewohntes Gebäude.
 
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Sie löst den JS, kauft eine Waffe und will sie eintragen lassen.
Dafür wird ihr ihre erste WBK ausgestellt.
Dabei fragt der SB nach der Aufbewahrung.
Spätestens da braucht sie einen Schrank an/in ihrem Wohnsitz.
Nicht an irgendeinem anderen...
Entweder sie zieht offiziell zu dir oder sie kauft sich einen Schrank.
 
G

Gelöschtes Mitglied 26340

Guest
Sie löst den JS, kauft eine Waffe und will sie eintragen lassen.
Dafür wird ihr ihre erste WBK ausgestellt.
Dabei fragt der SB nach der Aufbewahrung.
Spätestens da braucht sie einen Schrank an/in ihrem Wohnsitz.
Nicht an irgendeinem anderen...
Entweder sie zieht offiziell zu dir oder sie kauft sich einen Schrank.

Oder er erwirbt die Waffe, stellt bei sich ein und gibt mit Leihschein raus.... Und wenn später die Familienverhältnisse glatt gezogen werden, dann eigene WBK für sie.
 
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Oder er erwirbt die Waffe, stellt bei sich ein und gibt mit Leihschein raus.... Und wenn später die Familienverhältnisse glatt gezogen werden, dann eigene WBK für sie.
Das wäre zu einfach...
Das wurde ja schon in den späten 70ern gemacht bis der Schwiegersohn, Enkel oder Nachbar den JS hatte.
 
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Sie löst den JS, kauft eine Waffe und will sie eintragen lassen.
Dafür wird ihr ihre erste WBK ausgestellt.
Dabei fragt der SB nach der Aufbewahrung.
Spätestens da braucht sie einen Schrank an/in ihrem Wohnsitz.
Nicht an irgendeinem anderen...
Entweder sie zieht offiziell zu dir oder sie kauft sich einen Schrank.

Wie kommst du darauf? Bzw. steht wo?
 
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Spätestens da braucht sie einen Schrank an/in ihrem Wohnsitz.
Nicht an irgendeinem anderen...
Sie kann Ihren eigenen Schrank auch bei Ihrem Freund aufstellen, das ist völlig i.O. und wie häufig Sie Ihren Freund besucht geht auch keinen was an. So lange da kein Geld mit verdient wird (Untervermietung, Ferienwohnung) auch nicht, wie häufig sie Gäste in Ihrer Wohnung empfängt.
 
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Wie kommst du darauf? Bzw. steht wo?
Das war die Aussage eines SB in BY
Ein Sohn eines bekannten Jägers hat vor zwei Jahren seinen JS gemacht.
Er wohnt zur Zeit am Ort seiner Ausbildung (auch BY). Dort hat er seinen JS beantragt und erhalten. Jagen geht er hier bei uns.
Er hat letzten Herbst einen Repetierer geschenkt bekommen und wollte ihn dort eintragen lassen. Das wurde ihm verweigert weil er keinen Schrank hat. Die Möglichkeit beim Vater zu lagern wurde nicht akzeptiert. Selbst ein Gespräch unseres SB mit seinem vor Ort führte nicht zum Erfolg. Scheinbar gibt es da eine Anweisung "von oben" nur noch so zu verfahren.
Jetzt steht das Ding in einer neuen WBK von Papa und er steht als Mitbenutzer mit drin.

Sie kann Ihren eigenen Schrank auch bei Ihrem Freund aufstellen, das ist völlig i.O. und wie häufig Sie Ihren Freund besucht geht auch keinen was an. So lange da kein Geld mit verdient wird (Untervermietung, Ferienwohnung) auch nicht, wie häufig sie Gäste in Ihrer Wohnung empfängt.
Genau, das ist der Punkt.
Sie könnte IHREN Schrank aufstellen wo sie will.
 
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Das war die Aussage eines SB in BY
Ein Sohn eines bekannten Jägers hat vor zwei Jahren seinen JS gemacht.
Er wohnt zur Zeit am Ort seiner Ausbildung (auch BY). Dort hat er seinen JS beantragt und erhalten. Jagen geht er hier bei uns.
Er hat letzten Herbst einen Repetierer geschenkt bekommen und wollte ihn dort eintragen lassen. Das wurde ihm verweigert weil er keinen Schrank hat. Die Möglichkeit beim Vater zu lagern wurde nicht akzeptiert. Selbst ein Gespräch unseres SB mit seinem vor Ort führte nicht zum Erfolg. Scheinbar gibt es da eine Anweisung "von oben" nur noch so zu verfahren.
Jetzt steht das Ding in einer neuen WBK von Papa und er steht als Mitbenutzer mit drin.


Genau, das ist der Punkt.
Sie könnte IHREN Schrank aufstellen wo sie will.

Ich mein, da würde ein SB mächtig Probleme bekommen wenn da jemand ernst macht.
Grundsätzlich sind Aussagen von SB/innen zu hinterfragen und gegebenenfalls besteht man auf einem rechtsmittelfähigen Bescheid.
Und ja, sie kann die Waffe bei ihrem Freund (Lebensmittelpunkt) in den Schrank stellen. Sie kann sich dort auch einen eigenen aufstellen. Das steht ihr frei.
 
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Ich mein, da würde ein SB mächtig Probleme bekommen wenn da jemand ernst macht.
Grundsätzlich sind Aussagen von SB/innen zu hinterfragen und gegebenenfalls besteht man auf einem rechtsmittelfähigen Bescheid.
Könnte man, wenn man nach Ende dieses Ausbildungsjahres aber eh wieder weg zieht, warum?

ne, ganz so tolerant sind die Gesetze dann auch wieder nicht.
Doch
So lange keine Waffen oder Munition drin ist darf sie ihn sogar auf den Hof stellen.
Es geht darum, sie braucht einen um die WBK zu bekommen.
Ob sie dann darin lagert oder die Waffen bei Ihrem Freund einstellt ist erst wieder bei einer Aufbewahrungskontrolle ein Thema.
 

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