Malleus Maleficarum schrieb:
naturfuehrer
Pachte das Revier allein !!!
Alles andere ist sch***e ..........
DAS TRIFFT`S AUF DEN PUNKT!
Wenn doch, hat von Hameln Recht. Das Geschriebene i. S. Schande usw. ist Blödsinn, denn rechtlich nicht haltbar. Ist vom Verfasser nur polemische Stänkerei und keine Basis für einen Vertrag.
Es gehört rein (lies aber auch den "fettgedruckten" Satz):
Aufteilung:
interne Aufteilung - Grenzen
Aufteilung Abschußplan (nach Waldanteil, ha, etc.)
Führung Streckenliste und Zusammenführung, da ein Bogen
jeder kann seinen Reviertel so bewirtschaften, als wäre es ein eigenes Revier und er Alleinpächter
Wildschaden:
gemäß Regelung im Pachtvertrag
jeder haftet nur für seinen Revierteil
Gesellschaftsjagd:
geregelt - siehe oben; also jeder kann nach freiem Dünken laden;
u. U. Mitpächter ist auf Treibjagden und Entenjagden zu laden
Futter / jagdl. Einrichtungen etc.
kauft jeder auf eigene Kosten für seinen Revierteil
sonstige Kosten (Abschußplan, Berufsgenossenschaft, Rehessen):
Aufteilung nach Fläche
Tod eines Pächters:
Revierteil geht mit allen Rechten und Pflichten an anderen Pächter gemäß Pachtvertrag über (es greift ohnehin der Pachtvertrag)
Nachsuche:
wie gesetzliche Regelung
Zahlungsziele / Ansprechpartner für Jagdbehörde / Polizei
....
Diesen Vertrag schließt Ihr mit Unterschrift und Zeuge Jagdvorsteher ab. Dann erhält jeder unter Anwesenheit des Zeugen eine Ausfertigung (das ist wichtig, da sonst der Vertrag trotz Unterschrift u. U. nicht gilt). Jagdvorsteher erhält auch eine Ausfertigung.
Nun vergeßt den Vertrag und jagt beide so, wie zwei Freunde jagen - ehrlich und vertrauensvoll - aber mit dem Wissen, daß bei Streit ein Vertrag alles regelt.
Ich würde mich bei einem RA, der selbst erfahrener Jäger ist, beraten lassen und dort regeln. Dann ist der Vertrag rechtlich "wasserdicht". Und denk immer daran: Bei der Jagd liegen Freundschaft und Feindschaft nahe beisammen.