admin
Administrator
- Registriert
- 2 Nov 2000
- Beiträge
- 3.884
http://www.greenpeace-magazin.de/index. ... &tx_ttnews[tt_news]=141003&cHash=89e7b9a0d337b895ed39e196e60214e2
Bin mir nicht sicher ob wir das schon hatten :!:
Zitat
"Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilt an diesem Dienstag (26.06/1600), ob bestimmte Landbesitzer die Jagd auf ihren Grundstücken erlauben müssen. Ein 57-Jähriger aus Stutensee in Baden-Württemberg hat gegen die automatische Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft geklagt. Er ist gegen die Jagd, und dies ist sein zweiter Anlauf vor dem EGMR.
Im Januar 2011 hatte die kleine Kammer des EGMR die Beschwerde des Grundbesitzers abgewiesen. Die automatische Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft sei vom öffentlichen Interesse gerechtfertigt, befanden die Straßburger Richter damals. Auf Antrag des Beschwerdeführers wurde der Fall an die große Kammer mit 17 Richtern verwiesen.
Der Mann besitzt bis zu 75 Hektar Wald und Wiesen in Rheinland-Pfalz und lehnt die Jagd aus ethischen Gründen ab. Er rügt, dass er als Eigentümer von Grundstücken unter 75 Hektar nach deutschem Recht automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft ist und die Jagd auf seinem Grundstück dulden müsse. Für Besitzer von Ländereien über 75 Hektar gilt diese Pflicht nicht. Sie können frei entscheiden. Deshalb berief sich der Kläger auch auf das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention. Er machte außerdem den Schutz des Eigentums geltend.
Bei der Verhandlung des EGMR zu dem Thema im vergangenen November wurde über den Sinn des Jagdrechts gestritten. Nach Ansicht des Kläger-Anwalts dient das Jagdrecht nur dem Freizeitvergnügen der Jäger. Für die Bundesregierung stehen das Allgemeinwohl, die Ökologie und die Kontrolle des Wildbestandes im Mittelpunkt. Dies meinen auch die Jagdverbände. Ohne Jagd, so sagen sie, würde sich beispielsweise die Zahl der Wildschweine jedes Jahr verdreifachen. "
Quelle: http://www.greenpeace-magazin.de/index. ... &tx_ttnews[tt_news]=141003&cHash=89e7b9a0d337b895ed39e196e60214e2
Bin mir nicht sicher ob wir das schon hatten :!:
Zitat
"Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilt an diesem Dienstag (26.06/1600), ob bestimmte Landbesitzer die Jagd auf ihren Grundstücken erlauben müssen. Ein 57-Jähriger aus Stutensee in Baden-Württemberg hat gegen die automatische Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft geklagt. Er ist gegen die Jagd, und dies ist sein zweiter Anlauf vor dem EGMR.
Im Januar 2011 hatte die kleine Kammer des EGMR die Beschwerde des Grundbesitzers abgewiesen. Die automatische Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft sei vom öffentlichen Interesse gerechtfertigt, befanden die Straßburger Richter damals. Auf Antrag des Beschwerdeführers wurde der Fall an die große Kammer mit 17 Richtern verwiesen.
Der Mann besitzt bis zu 75 Hektar Wald und Wiesen in Rheinland-Pfalz und lehnt die Jagd aus ethischen Gründen ab. Er rügt, dass er als Eigentümer von Grundstücken unter 75 Hektar nach deutschem Recht automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft ist und die Jagd auf seinem Grundstück dulden müsse. Für Besitzer von Ländereien über 75 Hektar gilt diese Pflicht nicht. Sie können frei entscheiden. Deshalb berief sich der Kläger auch auf das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention. Er machte außerdem den Schutz des Eigentums geltend.
Bei der Verhandlung des EGMR zu dem Thema im vergangenen November wurde über den Sinn des Jagdrechts gestritten. Nach Ansicht des Kläger-Anwalts dient das Jagdrecht nur dem Freizeitvergnügen der Jäger. Für die Bundesregierung stehen das Allgemeinwohl, die Ökologie und die Kontrolle des Wildbestandes im Mittelpunkt. Dies meinen auch die Jagdverbände. Ohne Jagd, so sagen sie, würde sich beispielsweise die Zahl der Wildschweine jedes Jahr verdreifachen. "
Quelle: http://www.greenpeace-magazin.de/index. ... &tx_ttnews[tt_news]=141003&cHash=89e7b9a0d337b895ed39e196e60214e2