Gerichtsurteil Verwaltungsgericht

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Hallo Zusammen.

Hab mal eine Frage zur "Verwertbarkeit" (=Übertragbarkeit) eines Urteil von einem Verwaltungsgerichtes (VG). Ist so ein Urteil in der ganzes BRD zu gebrauchen oder ist die Zuständigkeit eines VG Ländersache und somit ggf. nur in diesem Bundesland zu gebrauchen.

Bin Laie in der Juristerei, deshalb nehmt mir meine Ausdrucksweise oben nicht krum. Vielleicht kann mir hier ein Jurist mal auf die Sprünge helfen.

Danke Trabant
 
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12 Jan 2006
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Urteile haben in Deutschland - anders als in den USA - keine Bindungswirkung. Selbst wenn ein Gericht einmal in einem Urteil seine Rechtsauffassung dargelegt hat, kann es in zukünftigen Fällen wieder von ihr abweichen.

Ein höchstrichterliches Urteil bringt einem nur zweierlei: Erstens hat man ein Argument, dass es (nicht die schlechtesten) Juristen so sehen wie man selbst (oder auch umgekehrt. Zweitens besteht natürlich eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich die höheren Instanzen entsprechend ihrer vorangegangenen Urteilen entscheiden.

Natürlich orientieren sich auch die unteren Gerichte an dieser Rechtsprechung.

Sicher ist da aber wie gesagt nix. Irgendwann entscheidet der BGH Mal eine bestimmte rechtliche Frage. Rechtsanwälte und Professoren glauben, dass der BGH falsch liegt. Dann gibt es eine wissenschaftliche Debatte. Der BGH hält an seiner Rechtsauffassung fest, bis er sich irgendwann doch von den Gegenargumenten überzeugen lässt. Dies geschieht komischerweise recht häufig dann, wenn Generationswechsel anstehen :wink: .

Das erstmal zum grundsätzlichen.

Bei deiner Frage kommt nochmal erschwerend hinzu, dass es sich je nach Gesetz um reines Landesrecht handelt, was natürlich von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Demzufolge ist eine "Übertragbarkeit" oft schwierig, aber nicht ausgeschlossen.
 
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7 Jul 2003
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ein Richter ist in seiner Entscheidung grundsätzlich frei und nur an die Gesetze gebunden - aber er wird meist auf die Meinung des ihm übergeordneten Gerichts schielen (also zum entsprechenden OVG z.B.) :wink: wenn es noch keine höhergerichtliche Entscheidung zu der Sache gibt, wird er sich auch die Urteile von Kollegen auf gleicher Ebene ansehen und sich seine Meinung und Urteil bilden. Schaden tut es eventl. nicht, aber nützen auch nicht zwingend. 8)
 
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17 Dez 2008
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Danke an euch.

Also ich werde dieses Urteil in meinem Brief erwähnen - kann ja nicht schaden - :? . Und dann warte ich mal ab, was kommt.

Nochmal Danke

Gruß

Trabant
 
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4 Jan 2009
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Sorry Mädels:
Klugscheißermodus an:
Richter sind an Recht und Gesetz gebunden. Unterschied zur Verwaltung die sind allein ans Gesetzt gebunden! Dadurch können die Richter auch ab und zu mal was neues erfinden.
Im Verwaltungsrecht geht der Instanzenzug durch VG, OVG und BVerwG.
Ein Urteil eines VG ist ganz gut als Argument vor einem anderen zu gebrauchen. Es soll nämlich so was wie eine Rechtseinheit in D. herrschen. Und will das Gericht davon abweichen muss es schon sehr viel Überzeugungsarbeit leisten. Und das ist meist zuviel Arbeit für die Richter.
Klugscheißermodus aus.
Aber ich wünsch Dir viel Glück vor GEricht!
 

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