Hallo Zusammen.
Hab mal eine Frage zur "Verwertbarkeit" (=Übertragbarkeit) eines Urteil von einem Verwaltungsgerichtes (VG). Ist so ein Urteil in der ganzes BRD zu gebrauchen oder ist die Zuständigkeit eines VG Ländersache und somit ggf. nur in diesem Bundesland zu gebrauchen.
Bin Laie in der Juristerei, deshalb nehmt mir meine Ausdrucksweise oben nicht krum. Vielleicht kann mir hier ein Jurist mal auf die Sprünge helfen.
Danke Trabant
Hab mal eine Frage zur "Verwertbarkeit" (=Übertragbarkeit) eines Urteil von einem Verwaltungsgerichtes (VG). Ist so ein Urteil in der ganzes BRD zu gebrauchen oder ist die Zuständigkeit eines VG Ländersache und somit ggf. nur in diesem Bundesland zu gebrauchen.
Bin Laie in der Juristerei, deshalb nehmt mir meine Ausdrucksweise oben nicht krum. Vielleicht kann mir hier ein Jurist mal auf die Sprünge helfen.
Danke Trabant