- Registriert
- 18 Okt 2016
- Beiträge
- 2.264
Ansitz oder Kläppern.
Wie ich schon schriebn BY sind die Treibjagden auf Haar- und Federwild als Freizeitveranstaltungen eingestuft, an der sich nicht mehr als 10 Personen aus zwei Haushalten beteiligren dürfen (inkl. Hygienekonzept).
Es steht nur drin, das Bewegungsjagden auf Schwarzwild aufgrund ihrer Bedeutung in der Regel genehmigungsfähig sind. Natürlich kann die jeweilige Gesundheitsbehörde nach eigenem Ermessen vieles andere genehmigen, wenn es infektionsschutzrechtlich aus deren Sicht vertretbar ist. Eine Allgemeinverfügung gibt es für Schalenwilddrückjagden nicht.Wo steht das? Ich bin zu faul hier alles zum durchlesen...
Um die "Ernte" geht es mir weniger, vermarkten wie gewohnt an Gastronomie gestaltet sich schwierig - aber speziell die Hasen werden ein Problem beim gepflanzten Laubholz. Da müssen dringend ein paar weg!
Für dich unvorstellbar. Gute Besserung!Zu Glauben das ihr Weihnachten groß feiern könnt