Gesetzentwurf für ein „drittes Waffenrechtsänderungsgesetz“

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Registriert
6 Aug 2017
Beiträge
856
Was mir bei der ganzen Diskussion nicht begrifflich ist: Angeblich sollen neben Schalldämpfern auch Nachtzielgeräte in der Form Vor- oder Nachsatzgeräte bei der Jagd auf Sauen waffenrechtlich erlaubt werden - für Jäger. Ob dann in den jeweiligen LJGs erlaubt, bleibt abzuwarten. Irgendwie passt diese kolossale Aufrüstung doch nicht zum Tenor "Waffen weg vom Bürger" .? Man muß sich mal vorstellen, was ein Jäger dann haben kann: Großkaliberbüchse mit Schalldämpfer und Nachtzielvorrichtung. Damit kann man auch bei stockdunkler Nacht selbst bei widrigen Wetterbedingungen locker auf 100m schiessen - und DAS passt doch irgendwie garnicht zu den Verschlechterungen wie hier im Trööt angeführt, oder ist mir was entgangen?
 
Registriert
13 Mrz 2009
Beiträge
10.802
Die Kids machens vor.

Ja, im doofen Deutschland. Im ach so waffenfeindlichen England schaut das mit der Jugend so aus:

https://www.britishshooting.org.uk/page/schools-young-people

Da brauchen wir nicht in die USA schauen. Selbst bei den Franzosen hab ich nix mit Laser direkt finden können. Wobei ich anmerken muss, mein Französisch ist nicht besonders gut....

Bei uns werden ja schon Lichterketten gebildet, wenn durch "Zufall" der Elternbeirat bemerkt, dass da ein Schützenverein am Abend im Keller oder Dachboden der Schule mit Luftdruck schießt. Und das erst seit 50 Jahren!
 
Registriert
9 Sep 2013
Beiträge
3.802
Was mir bei der ganzen Diskussion nicht begrifflich ist: Angeblich sollen neben Schalldämpfern auch Nachtzielgeräte in der Form Vor- oder Nachsatzgeräte bei der Jagd auf Sauen waffenrechtlich erlaubt werden - für Jäger. Ob dann in den jeweiligen LJGs erlaubt, bleibt abzuwarten. Irgendwie passt diese kolossale Aufrüstung doch nicht zum Tenor "Waffen weg vom Bürger" .? Man muß sich mal vorstellen, was ein Jäger dann haben kann: Großkaliberbüchse mit Schalldämpfer und Nachtzielvorrichtung. Damit kann man auch bei stockdunkler Nacht selbst bei widrigen Wetterbedingungen locker auf 100m schiessen - und DAS passt doch irgendwie garnicht zu den Verschlechterungen wie hier im Trööt angeführt, oder ist mir was entgangen?

Das böse Schalenwild muss halt weg, dafür sind gewisse Zugeständnisse nötig. Jäger hatten aber traditionell auch immer weniger Regularien als Schützen.
 
Registriert
31 Mrz 2011
Beiträge
4.627
Was mir bei der ganzen Diskussion nicht begrifflich ist: Angeblich sollen neben Schalldämpfern auch Nachtzielgeräte in der Form Vor- oder Nachsatzgeräte bei der Jagd auf Sauen waffenrechtlich erlaubt werden - für Jäger. Ob dann in den jeweiligen LJGs erlaubt, bleibt abzuwarten. Irgendwie passt diese kolossale Aufrüstung doch nicht zum Tenor "Waffen weg vom Bürger" .? Man muß sich mal vorstellen, was ein Jäger dann haben kann: Großkaliberbüchse mit Schalldämpfer und Nachtzielvorrichtung. Damit kann man auch bei stockdunkler Nacht selbst bei widrigen Wetterbedingungen locker auf 100m schiessen - und DAS passt doch irgendwie garnicht zu den Verschlechterungen wie hier im Trööt angeführt, oder ist mir was entgangen?

Das hat jedoch so gut wie keine Dekiktsrelevanz.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
16.466
Die Freigabe von SD und Dual-Use-NSG ist nur das - wirklich kleine - Zuckerbrot für Jäger. alle anderen schneiden schlechter ab. Nicht mal die ursprünglich geplante Freigabe von Nachtzieltechnik in Form von elektronischen, nachttauglichen ZF für Jäger ist mittlerweile noch im Entwurf zu finden.

Morgen gibt es ja die Anhörung, hier mal vorab die Erklärung von Katja Triebel in Auszügen: https://german-rifle-association.de/degunban-anhoerung-zur-aenderung-im-waffenrecht
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Ist zwar eine spitzfindige Diskussion, aber Nachtzieltechnik wird freigegeben und auch nur um diese Form von Nachtzieltechnik ging es von Anfang an.
4.3
Nachtsichtgeräte oder Nachtzielgeräte sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische Verstärkung oder einen Bildwandler und eine Montageeinrichtung für Schusswaffen besitzen. Zu Nachtzielgeräten zählen auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielfernrohre).
WaffG Anlage 2
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Was mir bei der ganzen Diskussion nicht begrifflich ist: Angeblich sollen neben Schalldämpfern auch Nachtzielgeräte in der Form Vor- oder Nachsatzgeräte bei der Jagd auf Sauen waffenrechtlich erlaubt werden - für Jäger. Ob dann in den jeweiligen LJGs erlaubt, bleibt abzuwarten. Irgendwie passt diese kolossale Aufrüstung doch nicht zum Tenor "Waffen weg vom Bürger" .? Man muß sich mal vorstellen, was ein Jäger dann haben kann: Großkaliberbüchse mit Schalldämpfer und Nachtzielvorrichtung. Damit kann man auch bei stockdunkler Nacht selbst bei widrigen Wetterbedingungen locker auf 100m schiessen - und DAS passt doch irgendwie garnicht zu den Verschlechterungen wie hier im Trööt angeführt, oder ist mir was entgangen?
Das dich der Verfassungssschutz künftig beobachtet ist natürlich nur eine Kleinigkeit. Das das Bedürfnisprinzip angezogen wird -und damit zwangsläufig demnächst auch bei den Jägern anders ausgelegt werden wird- ist auch unbedeutend. Das einen legal erworbene Gegenstände künftig im Namen der Terrorabwehr künftig alle Waffen kosten können, ist Schabernack. Der echte Terrorist wird übrigens nach diesem Gesetz für den gleichen Sachverhalt nicht sanktioniert. Nichtmal ne OWiG.
Nur damit du weisst, wie diese Regierung dich tatsächlich sieht.
Kurzum mal auf den Punkt gebracht: Diese Waffenrechtsänderung ist ein Dammbruch.
Damit öffnen sich künftig Möglichkeiten, die viele garnicht wahrzunehmen scheinen. Es ist die offenen Ansage an die Einläutung der Totalentwaffnung.
Geplant war eien Harmonisierung. Eine Harmonisierung an unsere Nachbarn ist nirgends zu erkennen. Nur die Einstufung der Waffenbesitzer als Extremisten und der große Schritt zur angedachten Entwaffnung.
Deine Rechte werden massiv mit Füßen getreten.
 
Registriert
1 Nov 2012
Beiträge
1.112
Fehlt nur noch eine Ausnahmegenehmigung für den Waffengebrauch bei Hochzeiten.
Denn das dürfte eine größere Gefährdungslage als alle Legalwaffenbesitzer zusammen verursachen. Aber vermutlich hätten dann ein paar Abgeordnete die Hosen voll, dass dann einer mit Rassismus kommt.
 
Registriert
22 Okt 2009
Beiträge
962
Am Schluss hat noch einer die langwaffen Obergrenze für Jäger ins Gespräch gebracht, mir der Begründung ,das ein Jäger mal über 500 Waffen angesammelt hatte.
Diese Lücke muss geschlossen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Feb 2001
Beiträge
13.784
Am Schluss hat noch einer die langwaffen Obergrenze für Jäger ins Gespräch gebracht, mir der Begründung ,das ein Jäger mal über 500 Waffen angesammelt hatte.
Diese Lücke muss geschlossen werden.
Warum?

Wenn die Waffen richtig verwahrt sind (war in dem vorliegenden Fall ganz offenbar nicht so), ist es doch egal, ob einer 5 oder 500 Jagdgewehre hat.
Und wenn die Behörde jemanden mit 500 Waffen nicht "unter Wind" hat, kann die ihren Laden auch dicht machen.

basti
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
128
Zurzeit aktive Gäste
510
Besucher gesamt
638
Oben