- Registriert
- 11 Aug 2011
- Beiträge
- 3.532
Das betrifft jetzt auch das schweizer Taschenmesser.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0201-0300/207-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1
In § 42 a Absatz 1 Nummer 3 wird die Zahl „12“ durch die Zahl „6“ ersetzt.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0201-0300/207-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1
In § 42 a Absatz 1 Nummer 3 wird die Zahl „12“ durch die Zahl „6“ ersetzt.