[RLP] Gewerbliche Brennholzherstellung

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Moin Leute,
wahrscheinlich gehört das hier eher nicht ins Jagdrecht, also falls erforderlich, einfach verschieben. Folgendes Problem: seit einiger Zeit hat ein Landwirt einem anderen Dorfbewohner eine kleine Fläche zugewiesen. Es wurde dort erst im kleinen Stil Brennholz zum Verkauf hergestellt, mittlerweile nimmt das Ganze aber derart Gestalt an, das dort schwere Sattelzüge mit 40 RM Holz anfahren. Es gibt mittlerweile einen Sägespaltautomaten, einen Radlader, einen Minibagger und etliche IBC- Container ( ich denke bestimmt 200!) die auch nicht gerade schön aussehen in der Landschaft. Die Fläche ist auch immer grösser geworden. Meiner Meinung nach ist bereits der Charakter einer industriellen Herstellung erreicht, wie verhält sich so etwas auf landwirtschaftlichen Flächen in RLP?
Es geht mir nicht darum, irgend jemandem ans Bein zu pinkeln, aber ich würde gern Argumente zum verhandeln haben. Im Grunde genommen geht es mir darum, das die Herrschaften teilweise bis in tiefe Nacht da Radau machen und ich in dem Revierteil eigentlich gar nicht mehr jagen brauche, wenn der Spaß beginnt. Wildschaden wird natürlich gemeldet dort von gleichem Landwirt. Ich bitte um Eure Einschätzungen, besten Dank!
 
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21 Jan 2011
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Hast du denn mal mit dem entsprechenden Landwirt geredet, wenn er schon Wildschaden anmeldet?
 
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20 Sep 2007
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Noch zur Info: Ich bin kein Denunziant, werde da bestimmt nicht zum Amt laufen: " Ich weis was, ich weiss was....." aber man sollte schon Argumente haben.
 
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Ich habe ja mal wieder keine Ahnung, aber….

a) Wird dort ein Gewerbe betrieben, also angemeldeter Betrieb?
b) Im Flächennutzungsplan sollte doch ausgewiesen sein was dort „veranstaltet“ werden darf.
c) Im Immissionsschutzgesetz in deinem Bundesland sollte verankert sein, wann dort Lärm gemacht werden darf.
 
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Was spricht dagegen, sich bei "offizieller Stelle" nach der Rechtslage zu erkundigen? Wenn das alles so in Ordnung ist, hast du keine Argumente. Wenn etwas nicht in Ordnung ist, hast du eine gesicherte (Rechts-)Auskunft und damit Argumente. Alles andere ist Kaffeesatzleserei und hilft dir auch nicht weiter. Hier im Forum wird dir keiner Antworten geben können, da viele Faktoren, wie z. B. von @Bolliger benannt, nicht bekannt sind. Manchmal muss man Farbe bekennen, wenn etwas geändert werden soll. Das hat aber nicht mit Denunziantentum zu tun, sondern eher mit Zivilcourage. Ich für mein Teil möchte keine Holzfabrik im Revier dulden, wenn diese nicht gesetzeskonform betrieben wird.
 
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Viele dieser Brennholzerzeuger und Weiterverkäufer sind dem Finanzamt ein großer Stachel im Auge, weil die Erzeugnisse recht häufig auf dem kleinen Dienstweg den Besitzer wechseln, da der ganze Handel kaum nachvollziehbar abläuft. Würde in unserem Revier jemand permanent zu abendlicher Stunde Radau machen, würden wir klärende Worte mit ihm wechseln. Das muss nicht gleich ausarten, weil wir mit allen ein gutes Miteinander pflegen. Zum guten Miteinander gehören aber immer mindestens zwei Parteien. HH
 
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Moin Leute,
Meiner Meinung nach ist bereits der Charakter einer industriellen Herstellung erreicht, wie verhält sich so etwas auf landwirtschaftlichen Flächen in RLP?
. Ich bitte um Eure Einschätzungen, besten Dank!
Je nachdem wo du wohnst ist dafür die SGD Nord (Koblenz) oder SGD Süd,
( Sitz in Neustadt aber auch Mainz) zuständig.
Die haben die Gewerbeaufsicht, auch bei der Genehmigung von Gewerbebetrieben, sowie die Kontrolle von
Ruhezeiten, Umwelt-, Arbeitsschutz usw. gehört zu deren Aufgaben.
Sozialeinrichtungen wie ein WC Waschgelegenheiten müssen ja bei einem festen Sitz eines Gewerbe vorhanden sein! Oder stehen da dixi WC Häuschen? Oder pinkel und kacken die da in die Landschaft 🤔
Die gehen auch Beschwerden nach!
 
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1 Jan 2010
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Wenn der Landwirt Holz aus seinem Wald aufbereiten würde, dann dürfte er das nach einer entsprechenden Genehmigung im Außenbereich.
In Deinem Fall hat der Landwirt die Fläche an einen Dritten verpachtet, der Holz von Dritten ankauft und es weiter zu veräußern. Im Außenbereich kaum vorstellbar, jedenfalls genehmigungspflichtig. Einfach bei der Gemarkungsgemeinde anfragen, ob so ein Gewerbe von jedermann an jedem Ort betrieben werden dürfe, Du hättest Interesse daran, so etwas zu beginnen. Und bei der erwarteten negativen Antwort nachfragen, wie es sich bei Bauer X‚sens Fläche verhält.
 
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Wie ist denn nun die Lage des Grundstücks zur Ortschaft, im Revier, auf dem dieser gewerbliche (Maschinen, 200 Cont) Brennholzhandel betrieben wird ?
 
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Die Lage ist ca. 100 m vom eigentlichen Hof und max 50 m von dem dazugehörenden Reitplatz entfernt. Nächstes Haus vielleicht 200 m weg, da fängt dann der Dorfkern an. Der Chef des Ganzen ist wohl selbstständiger Handwerker, das weiss ich.
 
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Je nachdem wo du wohnst ist dafür die SGD Nord (Koblenz) oder SGD Süd,
( Sitz in Neustadt aber auch Mainz) zuständig.
Die haben die Gewerbeaufsicht, auch bei der Genehmigung von Gewerbebetrieben, sowie die Kontrolle von
Ruhezeiten, Umwelt-, Arbeitsschutz usw. gehört zu deren Aufgaben.
Sozialeinrichtungen wie ein WC Waschgelegenheiten müssen ja bei einem festen Sitz eines Gewerbe vorhanden sein! Oder stehen da dixi WC Häuschen? Oder pinkel und kacken die da in die Landschaft 🤔
Die gehen auch Beschwerden nach!
Da ist nix mit Dixi, die wohnen ja nicht weit weg. Ich weiss aber, was du meinst. So in etwa denke ich ja auch, das geht überhaupt nicht da, rechtlich. Ich denke Koblenz wäre da der richtige Ansprechpartner, ich hatte aber gehofft, irgendwo einfach nachlesen zu können. Das müsste ja mit der Widmung des Bodens irgendwie in Bezug stehen.
 
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Die Lage ist ca. 100 m vom eigentlichen Hof und max 50 m von dem dazugehörenden Reitplatz entfernt. Nächstes Haus vielleicht 200 m weg, da fängt dann der Dorfkern an. Der Chef des Ganzen ist wohl selbstständiger Handwerker, das weiss ich.
Der nutzt die Gunst der Stunde und greift ab, was geht. Ich bekomme wöchentlich Angebote aus Russland und könnte permanent 40Tonner anliefern lassen. Mache ich aber nicht, weil das nicht ansatzweise nachhaltig ist. Das Holz wird durch halb Europa gekarrt und hier teuer verkauft. Der Typ macht das nach Feierabend. Da bin ich mir sicher, dass die Finanzbehörde ein dringendes Interesse am Geschehen haben würde, so sie es denn wüsste.
 
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Nicht erst seitdem das enorme Rundholzaufkommen infolge Kalamität (seit 2018 Sturm, Dürre, Käfer) besteht, sind private und gewerbeangemeldete Brennholzhändler wie Pilze aus dem Boden geschossen.
Seit der Energiekrise glauben irgendwelche Schlechtinformierten, Deutschlands Bevölkerung komplett mit Brennholz versorgen zu können und damit die Republik zu retten, was absolut lächerlich ist und absolut nichts mit Nachhaltigkeit zu tun hat.
Lieschen Müller mit dem hinterletzten Baumarkt-Ofen legt sich das Dreifache in den Vorgarten, ohne überhaupt zu wissen, wie sie es verstochen soll...
Dafür kaufen die allermeisten dieser Händler in näherer Umgebung, max. im Nachbar-Bundesland ein, weil Rundholzfrachten sehr teuer (geworden) sind. Quer durch Europa läuft wenig solches Holz und wenn viell. per Bahn - Bahnlogistik stemmen jedoch nur professionelle stoffliche Verwerter, weniger irgendwelche lokalen Brennholzanbieter.

Mittlerweile fehlt Laub-Rundholz auf dem Markt in großen Mengen für die wichtige stoffliche Verwertung (Zellstoff, Papier, Holzwerkstoffe und sogar Möbelholz) großer Industriebetriebe der deutschen Holzwirtschaft, in deren Produktionsstätten nicht nur notwendige Gegenstände des täglichen Bedarfs der gesamten Bevölkerung hergestellt werden, sondern in deren Werken sehr viele Menschen ihr Arbeitseinkommen erzielen. Von höherer Wertschöpfung und dem Aspekt CO2 Bindung mal ganz abgesehen.
Ursächlich ist bei weitem nicht nur die Verlagerung des Holzeinschlags in den Forstbetrieben mit großen Schäden auf die Fichte, sondern auch die Phantasiepreise in einem völlig überhitzten Markt, auf die natürlich jeder Förster gern aufspringt, der aber in absehbarer Zeit einbrechen wird.
Was der Brh.-Händler seinen Kunden abnimmt, sollte man besser nicht nachrechnen, aber die Angst der Menschen vor kalter Bude lässt sie jeden Preis fürs Holz bezahlen.
Die Händler kaufen momentan auch zunehmend Nadelholz (Reste) auf, da man selbst in den Gebieten, in denen das bisher pfui war, merkt, das man auch trockenes Nadelholz brennen kann.

zum Thema:

Ob der Ort des "Betriebsgeländes" wirklich als Außenbereich gilt, ist die Frage - 100 m Abstand von einem lw. Betrieb; Reitplatz usw. ist nicht viel.
(Unruhe fürs Jagen dürfte dort doch sowieso schon bestanden haben...)

M.E. ist eher die Frage angebracht, ob der Brennholzmensch das offiziell als Gewerbe macht.
Der Bauer hält mit Sicherzeit die Hand dafür auf, daß er ihm die Fläche zur Verfügung stellt.
Bauern denken leider sehr oft, daß sie einfach eine alternative Nutzung ihrer Grundstücke einfach so erlauben können. In vielen Fällen regeln das aber Gesetze und das ist gut so.
 
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Ich gehe aber nicht davon aus, dass ein Landwirt nicht einfach dort Gewerbe zulassen kann. Dann könnte ja auch jeder eine Schrauberbude auf dem Land jenseits jeder Industriegebiete aufmachen. Dort stehen ja auch einige Maschinen mit einigen hundert Litern Hydrauliköl, ist ja auch nicht ganz ohne...
 

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