Gewilderter Luchs - Anklage gegen Jäger;

Registriert
19 Aug 2005
Beiträge
4.359
"Ein Jäger darf keinen Wurfstern besitzen, er bekommt nicht nur Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, er wird auch seinen Schein los. "

das ist richtig, du mußt ninja sein um einen wurfstern besitzen zu dürfen
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Mein Verständnis als Laie: Wurfsterne sind rein rechtlich Vollautomaten gleichgestellt. Sind ja schliesslich auch genauso gefährlich! ;) Anlage 2 WaffG. Besitz ist also keine OWI, sondern eine Straftat. Zu ahnden (WaffG §52) mit bis zu 3 Jahren; keine Mindeststrafe. Besitz "kann" also mit einer leichten Strafe abgegolten werden, ja. Aber je nachdem, an wen Du gerätst, gibts da halt jede Menge Spielraum und die Grenze für die Zuverlässigkeit ist schnell erreicht.
Genau das wird unterschieden. Ein Stück Blech ist eben doch was anderes als eine illegale Kriegswaffe.
Gleichgestellt sind sie auch nicht. Das ist ein anderer Begriff und auch eine andere Strafnorm. Deshalb sind das auch so viele verschiedene Unterpunkte. Mit einem Wurfstern wirds z.B auch keinen Verstoß gg. das KrWaffKontrG geben.
So ist das Strafmaß auch ein ganz anderes:
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5 bis 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,
1.3.3
sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);
Da wird auch unterschieden, ob man herstellt, Handel damit getrieben hat, es geführt hat oder ob das eher nur in einer Schublade hinten lag.
Hier ist weder ein wiederholter Verstoß noch zwingend ein gröblicher Verstoß gg. das WaffG festzustellen. Eine Gelbuße unter 60 Tagessätzen und im Grunde ist damit alles getan.
Muss das Gericht natürlich wollen. Es ginge aber. Auch eine Einstellung nach §§153ff. StPO wegen Geringfügigkeit ist möglich.
DIe Bearbeitung der Waffenbehörde tut dasnatürlich keinen Abbruch.
Aus meiner Sicht sollte man bei sowas die Kirche im Dorf lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
24 Sep 2017
Beiträge
1.038
Wurfsterne hat niemand zu besitzen, genauso wie Totschläger usw. Das sind Teile, mit denen kleine
Testosterongeschwängerte Videospieler nur dummes Zeug anrichten. Sie haben nur einen Zweck: Menschen zu verletzen. Jemand, der diese Dinge besitzt, ist nicht geeignet, Waffen zu besitzen.
Ist schon erschreckend, wie Gegenstände des alltäglichen Bedarfs - also mit einer bestimmungsgemäß völlig anderen Brauchbarkeit - mit hinterlistigen und gefährlichen Mordwerkzeugen gleichgesetzt werden.
 
Registriert
24 Sep 2017
Beiträge
1.038
Eigentlich schlimm, wenn man unter Waffenbesitzern zu diesem Thema argumentieren muss. Ein Argument für legalen Besitz von Schusswaffen lieferst du dabei nicht. Für mich erschütternd, wenn man legale Waffen besitzen möchte, den Unterschied hier aber nicht erkennt.
 
Registriert
27 Jan 2016
Beiträge
1.185
Eigentlich schlimm, wenn man unter Waffenbesitzern zu diesem Thema argumentieren muss. Ein Argument für legalen Besitz von Schusswaffen lieferst du dabei nicht. Für mich erschütternd, wenn man legale Waffen besitzen möchte, den Unterschied hier aber nicht erkennt.
Erschütternd ist deine Borniertheit.
 
Registriert
21 Jun 2014
Beiträge
3.850
Ein Jäger darf keinen Wurfstern besitzen, er bekommt nicht nur Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, er wird auch seinen Schein los. So blöd darf man eben nicht sein. Ich verstehe nicht, dass man wegen solcher Dinge, die ich übrignes früher auch bessesen habe, seinen Jagdschein riskiert.
sca
Prima.
Dann lasse ich "Weihnachts Gruss" drauf lasern und sende die den fiesen Leuten...
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
21 Feb 2006
Beiträge
5.575
Scheinbar hatte das ganze Tohuwabohu doch einen positiven Effekt :

"Bayerischer Wald: Luchspopulation erholt sich wieder
Drei Jahre ist die letzte brutale Luchstötung her. Die Polizei ermittelte intensiv, was offenbar eine abschreckende Wirkung hatte, denn die Luchspopulation im Bayerischen Wald erholt sich. ..."


https://www.br.de/nachrichten/bayern/bayerischer-wald-luchspopulation-erholt-sich-wieder,QtL7Md9

Kein Wunder, haben wir ja aus anderen Freds gelernt:
Je schärfer die Bejagung, desto höher die Reproduktionsrate...
 
Registriert
2 Apr 2001
Beiträge
7.273
Vom Verbot eines Wurfsterns bis zum Verbot des Besitzes von Steinen ist es nicht mehr weit, denn auch Steine habe ja kaum andere Anwendungen als solche, die verboten sind.

Deine Borniertheit

scheint grenzenlos. Steine sind Naturprodukte, niemand stellt sie her, um andere damit zu verletzen. Benutzt Du sie als Waffe, trägst Du die entsprechenden Konsequenzen. Damit sind sie Bierseideln in bayerischen Schützenfestzelten & Biergärten gleichgestellt, nur trinken kannst Du aus ihnen nicht.

Mir scheint, eine Nachschulung von Legalwaffenbesitzern ist dringend erforderlich, um die fortbestehende Zuverlässigkeit zu bestätigen, bei so viel Dummfug, wie hier von den immerselben Leuten abgesondert wird,

Mbogo
 
Registriert
25 Dez 2018
Beiträge
13.926
Kein Wunder, haben wir ja aus anderen Freds gelernt:
Je schärfer die Bejagung, desto höher die Reproduktionsrate...
Die hatten ein äußerst schwaches Fuchsjahr dort, nach meinem Kenntnisstand.
Wenn der Bestand wieder hoch geht "verschwinden" die Luchse wieder. Und es muss ein neuer Schuldiger her.
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.241
Moin!

Wurfsterne hat niemand zu besitzen, genauso wie Totschläger usw. Das sind Teile, mit denen kleine
Testosterongeschwängerte Videospieler nur dummes Zeug anrichten. Sie haben nur einen Zweck: Menschen zu verletzen.

Früher haben wir (sogar aktive Wehrdienstverweigerer mit Gewissensprüfung) diese Sterne gelegentlich wie Darts auf Scheiben geworfen und niemand hätte daran gedacht, die gegen Menschen einzusetzen - völlig witzlos, weil ineffizient. Und Totschläger - jo mei, darf ich nicht mehr haben, wenn ich jetzt was in die Hand nehme, weil da verdächtige Geräusche im Haus sind, dann ist das massiv und / oder scharf oder macht "bumm" und ist für die Gesundheit etwaiger Einbrecher viel unzuträglicher als ein bleischrotgefüllter Gartenschlauch ... Aber wenn mir keine schonenderen Mittel zugebilligt werden - NMFP. :p

Ich musste auch schon soooo oft vor diesen ominösen Videospielern stiften gehen, mein Avatar hat den BMI eines "Afghanen" und läuft jetzt den Berlin-Marathon mit. :ROFLMAO: Aber falls damit das Missbrauchspotenzial durch gewaltaffine männliche Jugendliche aus sozial benachteiligten Gesellschaftsschichten gemeint ist: die interessieren solche Verbote nicht und wenn man Ärger mit denen hat, dann ist es auch egal, was die in der Hand haben. Es sei denn, einem fehlt das entsprechende Training. Aber auch dann ist das letztlich egal, was die in der Hand haben. :rolleyes:
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
104
Zurzeit aktive Gäste
742
Besucher gesamt
846
Oben