- Registriert
- 25 Dez 2018
- Beiträge
- 13.923
Mal in aller Härte (weil scheinbar etwas Erdung nötig ist): Der Luchs unterliegt dem Jagdrecht.Luchsohren und Krallen zu Hause.
Und damit auch dem Aneignungsrecht.
So lange nicht bewiesen werden kann wie der Luchs zu Tode kam ist das mal gar nichts.
Und die Sprüch die ich schon am "Jägerlagerfeuer" gehört hab. - Jäger, Fischer und andere Lügner, mehr sag ich da nicht.