Gewilderter Luchs - Anklage gegen Jäger;

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Luchsohren und Krallen zu Hause.
Mal in aller Härte (weil scheinbar etwas Erdung nötig ist): Der Luchs unterliegt dem Jagdrecht.
Und damit auch dem Aneignungsrecht.
So lange nicht bewiesen werden kann wie der Luchs zu Tode kam ist das mal gar nichts.
Und die Sprüch die ich schon am "Jägerlagerfeuer" gehört hab. :rolleyes: - Jäger, Fischer und andere Lügner, mehr sag ich da nicht.
 
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Mal in aller Härte (weil scheinbar etwas Erdung nötig ist): Der Luchs unterliegt dem Jagdrecht.
Und damit auch dem Aneignungsrecht.
So lange nicht bewiesen werden kann wie der Luchs zu Tode kam ist das mal gar nichts.
Und die Sprüch die ich schon am "Jägerlagerfeuer" gehört hab. :rolleyes: - Jäger, Fischer und andere Lügner, mehr sag ich da nicht.

Guck einfach mal

bei CITES nach. Die Jagd ist von mehr Gesetzen, als dem Jagdrecht tangiert. So einfach ist das nicht.

Gruß,

Mbogo
 
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Und ein Versäumnis in Bezug auf CITES begründet dann den Beweis einer Straftat nach dem Jagdrecht? :rolleyes:
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Und ein Versäumnis in Bezug auf CITES begründet dann den Beweis einer Straftat nach dem Jagdrecht? :rolleyes:

Nein. Aber das ganze Verhalten begründet eine Beschädigung der gesamten Jägerschaft.
Da langt schon der illegale Waffenbesitz ( Straftat ) und die Außendarstellung.
Das ein beinamputierter Rollstuhlfahrer keine Riesenfallen im Revier aufstellt, ist glaube ich auch jedem hier klar.
 
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Guck einfach mal

bei CITES nach. Die Jagd ist von mehr Gesetzen, als dem Jagdrecht tangiert. So einfach ist das nicht.

Gruß,

Mbogo
hallo.
Mit CITES (Washingtoner Artenschutzabkommen) hast du es aber merklich.
Zitiere doch bitte daraus den Absatz, der die Aneignung durch Berechtigte, den Besitz von dem Jagdrecht unterliegenden Wild oder dessen Teilen verbietet.
Oder stelle wenigstens einen Hinweis auf die Quelle ein, welche du in diesem Zusammenhang stets anmahnst. Dann könnte man selber nachlesen
Aufgemerkt: es geht n i c h t um den Handel mit Tieren oder Teilen von Tieren streng geschützer Arten.
Wobei dieser mit entsprechenden Papieren (CITES) eingeschränkt erlaubt ist.
Wenn ich z.B. hier als JAB einen verendeten Braunbären finde, dann ist er mein Eigentum. CITES hin, CITES her. Mir obliegt das alleinige Aneignungsrecht.
Es kann natürlich sein, ich weiss es nicht!, dass man diesbezüglich in Deutschland Rechtsbeugung begeht und alles ganz ganz anders ist?

Wundern würde es mich nicht!
 
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Nein. Aber das ganze Verhalten begründet eine Beschädigung der gesamten Jägerschaft.
Da langt schon der illegale Waffenbesitz ( Straftat ) und die Außendarstellung.
Das ein beinamputierter Rollstuhlfahrer keine Riesenfallen im Revier aufstellt, ist glaube ich auch jedem hier klar.
hallo.
Ja, bestimmt. Es sagt aber alleine für sich nichts darüber aus, ob der Vater (JAB??) seinerseits nicht Helfer zum Aufstellen der Fallen hatte! Weiters sagts auch nichts dazu aus, ob die Fallen zwingend zum Fang von Luchsen gestellt wurde.
Und so lange man als Kläger vor Gericht nicht das Gegenteil beweisen kann, unterliegt man.
Die Fallengröße ist unbedeutend. Ich könnte auf ein skandinavisches Video verlinken, in dem man sich den Fang von Füchsen mit einer für unser Verständnis übergroßer Durchlauffalle anschauen kann.
Interessenten mögen bitte Youtube selbst durchforschen.

Ich fühle mich durch das Verhalten einzelner Jagdscheininhaber in keinster Art und Weise beschädigt! Es reicht mir, dass ich es selbst n i c h t so mache.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Und so lange man als Kläger vor Gericht nicht das Gegenteil beweisen kann, unterliegt man.

Das mag auf den Tatvorwurf der Wilderei zutreffen. Der strafbewehrte illegale Waffenbesitz bleibt bestehen und somit auch der Verlust der jagd- und waffenrechtlichen Erlaubnissen mangels Zuverlässigkeit.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Wie lange soll denn der Prozess noch laufen?

CdB
 
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Das mag auf den Tatvorwurf der Wilderei zutreffen. Der strafbewehrte illegale Waffenbesitz bleibt bestehen und somit auch der Verlust der jagd- und waffenrechtlichen Erlaubnissen mangels Zuverlässigkeit.
hallo.
Den leitest du woraus so genau für dich ab?
Bitte um Information, was genau man bei dem Angeklagten gefunden hat?
Alles was man aus der Presse so erfahren hat, waren widersprüchliche Gegenstandsbenennungen.
 
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Bezüglich des Besitzes von "Luchsteilen"
https://www.wild-auf-wild.de/sites/...gangmittotentierenausdersichtdesjagdaus_0.pdf
Luchs, Wildkatze, Fischotter stehen "auf einer Stufe".
Eine bei uns im Revier überfahrene Wildkatze darf ich für den privaten Gebrauch abbalgen (leider stark lädiert) und gerben lassen. Sicherheitshalber angefragt bei der UNB. Das wurde bestätigt.
Also wenn da irgendjemand mal wieder Luchspfoten ausgelegt hat, und der Jagdausübungsberechtigte findet die, darf er sie behalten.
 
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Wichtig: der JAB! Und die Vermarktungsverbote gelten trotzdem.

Auf die Problematik des Nachweises des legalen Besitzes im Falle der Änderung des Status als JAB gehen wir jetzt lieber nicht ein.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Er ist doch auch

ein NachtZIELgerät gefunden worden, ergo Kriegswaffenkontrollgesetz betroffen. Das allein sollte doch für eine Freiheitsstrafe nebst Entzug des Jagdscheins und Widerrufung der WKKs ausreichen.

Solche Deppen gehören aus der Jägerschaft entfernt,

Gruß,

Mbogo
:unsure:wuste nicht das die Gesetze geändert wurden und NZG nicht mehr zu den verbotenen Gegenständen gehören sondern zu den Kriegswaffen :unsure::unsure::rolleyes::oops:
 

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