Gewilderter Luchs - Anklage gegen Jäger;

Registriert
10 Nov 2010
Beiträge
4.028
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
21 Nov 2005
Beiträge
2.704
aha ... Bei den Gegenständen, die im Haus des Mannes gefunden wurden, handelt es sich um ein Nachtsicht- und Zielgerät sowie einen Wurfstern
Das sind also verbotene Sachen??!? Ein Nachtsichtgerät ist verboten? Ein Zielgerät, wird wohl ein ZF oder Red-Dot sein, auch verboten?? Ein Wurfstern? ok, je nach Gesetzeslage schwerlich als Weihnachtsbaumdeko zu betrachten... Aber der ultimative Luchskiller ist das ja auch nicht....
 
Registriert
28 Dez 2016
Beiträge
864
Wurfstern keine Ahnung, ist mir jetzt auch zu blöd, da im Waffengesetz nachzuschauen, aber ein NachtZIELgerät ist definitiv verboten, da reicht auch schon der Besitz (Glaub ich, bitte korregiert mich, wenn ich falsch liege)

Ist halt wieder ein Qualitätsjournalismus vom Feinsten. ist aber auch schwierig mit den ganzen Fremdwörtern und Fachbegriffen. Bestimmt nehmen Sie Ihm jetzt den Waffenschein :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
7.669
Wurfstern ist auch veboten, aber mit einem Küchenmesser kann man auch werfen ;-)
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Tja, was es früher an jeder Ecke gab ist heute verboten. Es reicht schon wenn man ein Haus kauft und darin verbotene Gegenstände gefunden werden, z.B. ein Butterfly - schon klopft der Ärger auf die Schulter...
Welch sinnbefreiter Quatsch ohne Mehrwert...
 
Registriert
21 Nov 2005
Beiträge
2.704
Was heißt da "je nach Gesetzeslage"? :oops:
Das ist ja wohl eindeutig.

Der Stern allein reicht schon um nie wieder zu jagen.

Ich glaube, bei uns (Schweiz) wären die Dinger nicht verboten. Vielleicht sind sie als gefährliche Gegenstände taxiert, aber deswegen ein Verfahren lostreten???

Von Nachtzielgerät war aber auch nicht die Rede
 
Registriert
25 Dez 2018
Beiträge
13.783
Der Mann ist Deutscher. Da ist das schlicht und ergreifend ein verbotener Gegenstand.
Da hätt er auch gleich Nägel mit Köpfen machen und sich ein MG statt dem Spielzeug kaufen können.:rolleyes:
 
S

scaver

Guest
Ein Jäger darf keinen Wurfstern besitzen, er bekommt nicht nur Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, er wird auch seinen Schein los. So blöd darf man eben nicht sein. Ich verstehe nicht, dass man wegen solcher Dinge, die ich übrignes früher auch bessesen habe, seinen Jagdschein riskiert.
sca
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
132
Zurzeit aktive Gäste
532
Besucher gesamt
664
Oben