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Waffengesetz. Aus fertig.Einfach in aller Ruhe lesen um was es geht und dann Antworten
Bei uns ist NZT erlaubt. Fällt nicht unter Kategorie A WaffGes, Kriegswaffe.
Waffengesetz. Aus fertig.Einfach in aller Ruhe lesen um was es geht und dann Antworten
das war aber nicht das ThemaWaffengesetz. Aus fertig.
Bei uns ist NZT erlaubt. Fällt nicht unter Kategorie A WaffGes, Kriegswaffe.
Kannst du lesen? Oder nicht mal das?Man passt sich seinem Gegenüber halt an.
Was soll man zu jemanden sagen der aus einem verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz plötzlich eine Kriegswaffe macht? und das auch noch öffentlich komuniziert
Was muß er beantragen?
Was ist am Aneignungsrecht unberührt?
kann man das irgendwo nachlesen das ich als JAB es beantragen muß wenn ich mir Wildtiere die dem Jagdrecht unterliegen aneigne??Das er die Körperteile xyz an sich nimmt und bei sich aufbewahren möchte.
Man passt sich seinem Gegenüber halt an.
Was soll man zu jemanden sagen der aus einem verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz plötzlich eine Kriegswaffe macht? und das auch noch öffentlich komuniziert
Nee was irgendein Rechtsverdreher meint ist mir unwichtig die Gesetzliche Grundlage deiner Ausführungen des Nachtsichtzieleinrichtungen für den Zivilen Markt zB. das Pard NV008 unter das Kriegs Waffen Kontrollgesetz Fallen. Darum geht es und um nix anderes!!!!!Dann guck einfach mals da:
https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/nachtsichtgeraete-laser-und-zielpunktprojektoren/
Gruß,
Mbogo
Also bei allem hier vorgetragenen finde ich keine Stelle im Kriegswaffenkontrollgesetz wo für den zivilen gebrauch produzierte Nachtsicht Zielgeräte drunter fallen. Du hast sicher den Passus mal für mich zur Hand aus dem Deutschen Kriegswaffen Kontrolle Gesetz.
genau darum ging es NICHTBitte bemühe dich zu deinem Beitrag #145
Dort hattest du impliziert, Regelungen deutsches Kriegswaffenrechts würden auch in besagten anderen Ländern angewendet.
Nur darum gings in deinem Beitrag.
Und es ist selbstverständlich nicht so, wie du das in deinem Beitrag #145 dargestellt hast.
Jedes Land hat seine eigenen Gesetze und es kann durchaus sein, dass Dinge die in Deutschland durch Kriegswaffenkontrollgesetz geregelt sind, im Ausland keiner oder geringerer Beschränkung unterliegen.
Es is schon ne Zeit lang her, dass Deutschland versucht hat sein Recht aufs Ausland anzuwenden.
Unabhängig davon,.... das Gesetz zielt NICHT darauf ab, für welchen Zweck etwas produziert wird.... eine Atombombe ist für dich in Deutschland auch nicht deshalb frei erhältlich, weil der Hersteller draufgeschrieben hat...."nur für den zivilen Gebrauch!"
Gruß
HWL
DANKE@HWL: Vorsicht!
Bei Halbautomaten neueren Datums ist der Fertigungszweck schon wichtig, weil der zwischen Militär- (--> Krieg = böse = verboten) und Sport- und Jagdgewehren unterscheidet.
Was @Dergerl umtreibt ist wohl, dass "echte" Nachtzieltechnik für Handfeuerwaffen nicht wie von @Mbogo postuliert im Kriegswaffenkontrollgesetz erwähnt wird (habe ich jedenfalls nicht gefunden), die ist schlichtweg nach Waffengesetz in D verboten.
DANKE
Blödsinn
Dann dürften andere EU Bürger zB. Holländer, Österreicher,...…. in ihren Länder Kriegswaffen frei erwerben. Das währe mir NEU