Gewilderter Luchs - Anklage gegen Jäger;

G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Man passt sich seinem Gegenüber halt an.
Was soll man zu jemanden sagen der aus einem verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz plötzlich eine Kriegswaffe macht? und das auch noch öffentlich komuniziert:unsure:
Kannst du lesen? Oder nicht mal das?
Wo bitte hätte ich irgendwas derartiges gesagt? Was auch immer du jetzt genau damit meinst.
Ich habe lediglich gesagt, dass Journalisten bestimmt keine saubere Begriffstrennung durchführen und das im Artikel genannte daher nicht viel aussagt.
 
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Früher - da war nicht alles besser. Manches aber schon.
Da wurde es mal kurz laut wenn die Duellanten abgedrückt haben. Und dann wars wieder himmlisch ruhig.
Heute geht die Gaudi in einem fort. :rolleyes:
 
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Bislang ist hier ja noch fast alles unklar.
Bis auf die Tatsache, dass es eine Hausdurchsuchung gab und man einen verbotenen Gegenstand (Wurfstern) gefunden hat.
Und ich vermute, selbst wenn man den Mann, bei allen anderen Punkten keine Schuld nachweisen kann; wird der Wurfstern dann ausreichen um Ihn waffenrechtlich unzuverlässig erscheinen zu lassen. Und egal ob es sein Wurfstern, der seiner Kinder oder sonst Wem war.

Ich habe mehr und mehr den Eindruck, das es heutzutage für eine Hausdurchsuchung bei Jäger oder Sportschütze nicht wirklich viel braucht, weil der hat ja schließlich Waffen und man darf deswegen mal genauer hinschauen.
Ggf. geht so eine Hausdurchsuchung sogar schneller als bei einen mehrfach Vorbestraften.
Das gibt mir an der Stelle dann schon zu Denken.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
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Also bei allem hier vorgetragenen finde ich keine Stelle im Kriegswaffenkontrollgesetz wo für den zivilen gebrauch produzierte Nachtsicht Zielgeräte drunter fallen. Du hast sicher den Passus mal für mich zur Hand aus dem Deutschen Kriegswaffen Kontrolle Gesetz.

Bitte bemühe dich zu deinem Beitrag #145

Dort hattest du impliziert, Regelungen deutsches Kriegswaffenrechts würden auch in besagten anderen Ländern angewendet.

Nur darum gings in deinem Beitrag.

Und es ist selbstverständlich nicht so, wie du das in deinem Beitrag #145 dargestellt hast.

Jedes Land hat seine eigenen Gesetze und es kann durchaus sein, dass Dinge die in Deutschland durch Kriegswaffenkontrollgesetz geregelt sind, im Ausland keiner oder geringerer Beschränkung unterliegen.

Es is schon ne Zeit lang her, dass Deutschland versucht hat sein Recht aufs Ausland anzuwenden.

Unabhängig davon,.... das Gesetz zielt NICHT darauf ab, für welchen Zweck etwas produziert wird.... eine Atombombe ist für dich in Deutschland auch nicht deshalb frei erhältlich, weil der Hersteller draufgeschrieben hat...."nur für den zivilen Gebrauch!"

Gruß

HWL

;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Bitte bemühe dich zu deinem Beitrag #145

Dort hattest du impliziert, Regelungen deutsches Kriegswaffenrechts würden auch in besagten anderen Ländern angewendet.

Nur darum gings in deinem Beitrag.

Und es ist selbstverständlich nicht so, wie du das in deinem Beitrag #145 dargestellt hast.

Jedes Land hat seine eigenen Gesetze und es kann durchaus sein, dass Dinge die in Deutschland durch Kriegswaffenkontrollgesetz geregelt sind, im Ausland keiner oder geringerer Beschränkung unterliegen.

Es is schon ne Zeit lang her, dass Deutschland versucht hat sein Recht aufs Ausland anzuwenden.

Unabhängig davon,.... das Gesetz zielt NICHT darauf ab, für welchen Zweck etwas produziert wird.... eine Atombombe ist für dich in Deutschland auch nicht deshalb frei erhältlich, weil der Hersteller draufgeschrieben hat...."nur für den zivilen Gebrauch!"

Gruß

HWL

;)
genau darum ging es NICHT
das pssiert wenn man von der Seitenlinie aus in eine Unterhaltung reingrätscht ohne zu wissen um was es geht :unsure:
 
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27 Sep 2006
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27.241
@HWL: Vorsicht!

Bei Halbautomaten neueren Datums ist der Fertigungszweck schon wichtig, weil der zwischen Militär- (--> Krieg = böse = verboten) und Sport- und Jagdgewehren unterscheidet.

Was @Dergerl umtreibt ist wohl, dass "echte" Nachtzieltechnik für Handfeuerwaffen nicht wie von @Mbogo postuliert im Kriegswaffenkontrollgesetz erwähnt wird (habe ich jedenfalls nicht gefunden), die ist schlichtweg nach Waffengesetz in D verboten.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
@HWL: Vorsicht!

Bei Halbautomaten neueren Datums ist der Fertigungszweck schon wichtig, weil der zwischen Militär- (--> Krieg = böse = verboten) und Sport- und Jagdgewehren unterscheidet.

Was @Dergerl umtreibt ist wohl, dass "echte" Nachtzieltechnik für Handfeuerwaffen nicht wie von @Mbogo postuliert im Kriegswaffenkontrollgesetz erwähnt wird (habe ich jedenfalls nicht gefunden), die ist schlichtweg nach Waffengesetz in D verboten.
DANKE(y)
 
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20 Nov 2012
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5.414
DANKE(y)
Blödsinn ;)

Dann dürften andere EU Bürger zB. Holländer, Österreicher,...…. in ihren Länder Kriegswaffen frei erwerben. Das währe mir NEU

Noch einmal: du hast mit obig unsinniger Fragestellung den Wurm selbst reingebracht..

Nein, auch Österreicher dürfen keine verbotenen Waffen, Kriegsgerät, erwerben oder besitzen. Eigentlich.
In Österreich zählt NZT n i c h t zu den verbotenen Waffen!
Was in Österreich verboten ist, steht unter WaffGes Kat. A !

Du hängst dich am deutschen Kriegswaffenkontrollgesetz auf. Und das interessiert für Österreich einen feuchten Kehrricht.
 
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