Gewilderter Luchs - Anklage gegen Jäger;

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@HWL: Vorsicht!

Bei Halbautomaten neueren Datums ist der Fertigungszweck schon wichtig, weil der zwischen Militär- (--> Krieg = böse = verboten) und Sport- und Jagdgewehren unterscheidet.

Was @Dergerl umtreibt ist wohl, dass "echte" Nachtzieltechnik für Handfeuerwaffen nicht wie von @Mbogo postuliert im Kriegswaffenkontrollgesetz erwähnt wird (habe ich jedenfalls nicht gefunden), die ist schlichtweg nach Waffengesetz in D verboten.

Ich habe meine Version

von einem Waffenhändler der hauptberuflich Stabsoffizier der BW ist; ich gehe davon aus, das er weiß, wovon er spricht. Studienhalber ist er Volljurist. Er kennt die An- und Zusammenhänge und hat mir die entsprechende Information gegeben. Ist eben nicht dasselbe, wie eine Doppelklemme benutzen, um den Sauerländer Vollmond auf das ZFR zu montieren.

Gruß,

Mbogo
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Nur dass hier überhaupt niemand weiß was genau bei dem Angeklagten für ein Nachtsich/Ziel/Vorsatz oder sonst was gefunden wurde... Abee Hauptsache mal gscheid daher gredet..
 
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Was wird wohl jetzt mit dem Kopfgeld passieren? Rückforderung?
hallo.
Das glaube ich, geht nicht. Der Täter wurde ja “ermittelt“, der Prozess eröffnet. Der Ausgang, wie das berühmte “Hornberger Schießen“.
Zeichen wurden gesetzt, Nachahmungstäter schlau prozessiert.
Unterm Strich vom Ergebnis her die absolute Nullnummer. Wenn man vom “verbotenen Nachtsichtgerät“ einmal absieht. Die Qualitätsjournailie hats nicht einmal geschafft, dazu Fakten zu nennen.

20.000,- €en Spendengelder verschissen (y)(y):unsure:
 
G

Gelöschtes Mitglied 24216

Guest
750€ war die Strafe für den Besitz eines verbotenen Nachtsichtzielfernrohrs. Das ist ja mal ne Hausnummer was sowas kostet.

Die gesamten Prozess- und Anwaltskosten musste er auch noch tragen und der Jagdschein ist weg.

Quelle: Süddeutsche Zeitung
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Immerhin:

„Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) bedauert die Gerichtsentscheidung. Der Prozess habe aber gezeigt, "dass Wildereienkein Kavaliersdelikt sind und Ermittlungsbehörden und Gericht sie inzwischen sehr ernst nehmen", sagt LBV-Chef Norbert Schäffer. "Die Zeiten, in denen man einen Luchs abschießen und sich damit in den entsprechenden Kreisen brüsten kann, sind definitiv vorbei."

Hoffentlich gibt‘s keine Nachahmer.

Mbogo
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Offensichtlich war die Beweislage zu dünn. Von daher richtige Entscheidung.
Nur weil er es "gefühlt" war, rechtfertigt das keine Verurteilung. Nennt sich Rechtsstaatlichkeit.
Zum Nachtsicht was auch immer, spricht eine Zeitung von Nachtsichtgerät, die andere von Nachtzielgerät ...
 
G

Gelöschtes Mitglied 24216

Guest
Für ein Nachtsichtgerät hätte es wohl keine Strafe gegeben. So viel Intelligenz traue ich auch den Verteidigern des Angeklagten zu.
 
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Was soll‘s?

Al Capone wurde auch nur wegen Steuerhinterziehung verurteilt ...

Mbogo
 
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xxxx
und der Jagdschein ist weg.

Quelle: Süddeutsche Zeitung
hallo.
Den Jagdschein hat er, einem Zeitungsartikel zu Folge, eh schon 2017 abgeben müssen. Man hat ihm seinerzeit als Beifahrer seines minderjährigen Sohnes den Führerschein gelocht.
Stand jedenfalls gestern so in der Zeitung, hat mir einer geschickt.
Aber da stand auch etwas von illegalem Waffenbesitz :unsure:
 

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