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hallo.Für ein Nachtsichtgerät hätte es wohl keine Strafe gegeben. So viel Intelligenz traue ich auch den Verteidigern des Angeklagten zu.
Wenn du ein Dual-Use Gerät ohne “Beauftragung“ jaglich führst und mans dir beweisen kann, bekommst du in manchen Bundesländern schon ein massives Problem. Auch nach neuer Gesetzeslage ist sie de facto Pflicht. So ein Landsratsamt auf Nachfrage. Gilt übrigens auch für die Verwendung von Schalldämpfern, wos im Jagdrecht ein Verbot dafür gibt