GEZ Gebühren für Internet-PC´s

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GEZ-Gebühren für Internet-PCs

Sehr geehrter Herr/Frau ...!

Ich wende mich an Sie als Abgeordneten der <bitte Partei einsetzen>
für meinen Wahlkreises <hier Wahlkreis einsetzen>.

Hiermit möchte ich gegen die Einführung von Rundfunkgebühren für
internetfähige PCs protestieren und erkläre, daß ich die derzeit
laufende Verfassungsbeschwerde gegen diese Gebühr voll unterstütze.

Wie Sie sicherlich selbst wissen, ist ein PC heute beruflich und
privat ein unverzichtbares Mittel der Kommunikation. Ob das Versenden
von E-Mails, das schnelle und unkomplizierte Chatten mit Freunden und
Kollegen, der Abruf von Warenangeboten, der Handel mit gebrauchten
Artikeln bei eBay, die Abfrage von Fahrtrouten, das Bestellen von
Bahntickets inkl. Fahrplanauskunft, das Reservieren von Flugscheinen
und Hotels, Kauf oder Verkauf von Immobilien und Autos, die
Aktualisierung von Software, Überweisungen, die Steuererklärung oder
die Arbeitssuche, selbst die Partnersuche – dies alles und noch viel
mehr wird heute von mehr und mehr Menschen ausschließlich oder
weitgehend über das Internet erledigt.

Man kann mit Fug und Recht sagen, daß das Internet zu der
essentiellen Infrastruktur neben der „realen Welt“ geworden ist. Es
ersetzt oder ergänzt Wege, Schaufenster, das Telefon, die Post, den
Flohmarkt, die Landkarte, die Bankfiliale und das Finanzamt.

Ich höre nun, daß für dieses Internet ab dem 1.1.2007 Rundfunkgebühr
erhoben werden soll. Der Grund sei, daß ein PC durch die Angebote der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten grundsätzlich zum Empfang
von Rundfunk geeignet sein soll, und damit nach der Logik des
Rundfunkgebührenstaatsvertrages gebührenpflichtig werden soll.

Ich möchte dieser Betrachtungsweise energisch widersprechen.

Zunächst einmal stammt das Prinzip der Rundfunkgebühren aus den 50er
Jahren, als folgende Tatsachen galten:
1.Die Rundfunkanstalten hatten aufgrund der Übertragungstechnik keine
Möglichkeit, den Zugriff auf ihr Angebot zu kontrollieren.
2.Ein Rundfunkempfangsgerät (TV, Radio) war zu nichts anderm zu
gebrauchen als eben Rundfunk zu empfangen.

In dieser Zeit lag durchaus Berechtigung darin, für das bloße
„Bereithalten“ eines TV- oder Radiogerätes Gebühren zu verlangen.

Stellen Sie sich aber vor, man hätte 1955 oder auch noch 1990 den
Vorschlag gemacht, Rundfunkgebühren für ein Büro zu verlangen, das
mit Schreibmaschine, Fax, Telefon und Postablage ausgestattet ist!
Und stellen Sie sich vor, Sie hätten von dem Bürobesitzer verlangt,
daß er eben jene Ausstattung aus dem Büro entfernt, um der
Gebührenpflicht zu entgehen!

Sie wären achtkantig herausgeflogen, und das zu Recht. Wer kann ohne
die genannten Geräte arbeiten? Ich kann es nicht, Sie können es
nicht, niemand kann das.

Heute aber ist die genannte Ausstattung – und noch mehr – in PCs
vereinigt, wie auch sicher bei Ihnen. Das Internet ist heute die
universelle Infrastruktur, über die alle Arten von Kommunikation,
Waren und Dienstleistungen ausgetauscht werden.

Nun kommt, Jahre nachdem das Internet sich etabliert hat, der
öffentlich-rechtliche Rundfunk dazu und möchte seine Angebote
ebenfalls dort verbreiten. Im Internet findet er im Gegensatz zu den
Möglichkeiten von 1950 folgende technische Voraussetzungen vor:

1.Die Rundfunkanstalten haben wie jeder Anbieter im Internet die
Möglichkeit, den Zugriff auf ihr Angebot zu kontrollieren
(Verschlüsselung/Paßwortschutz).
2.Ein PC ist zu sehr viel mehr zu gebrauchen, als „Rundfunk“-Angebote
wahrzunehmen. PCs werden nicht primär dazu gebraucht,
„Rundfunkprogramme“ zu empfangen. Im Gegenteil, der Empfang von
„Rundfunk“ ist eine marginale Anwendung, ein verschwindender
Bruchteil der Möglichkeiten des PCs und des Internets.

Daher ist es nicht einzusehen, warum mit dem neuesten
Rundfunkgebührenstaatsvertrag eine Gebühr für PCs – dazu auch noch
die teure Fernsehgebühr – entrichtet werden soll, wenn doch der
Empfang von „Rundfunk“ nur eine nachrangige Anwendungsmöglichkeit des
Universalgerätes „PC“ ist.

Mit dem gleichen Recht könnten Sie in einem Schaufenster einen
Fernseher laufen lassen und dann von jedem, der Schuhe hat, Gebühren
verlangen, denn er könnte ja den Marktplatz betreten und am
Schaufenster vorbeilaufen.

Sagen Sie nicht, das Beispiel sei absurd – es ist nicht absurder als
die Erhebung von Rundfunkgebühren für das Internet.

Genau so wie es im oben genannten Beispiel nicht zumutbar wäre, sich
von Rundfunkgebühren die Schuhe ausziehen zu lassen, ist es weder
Privatleuten noch beruflich Tätigen zuzumuten, zur Vermeidung der
Gebühren den PC oder den Internetzugang abzuschaffen.

Und sagen Sie jetzt bitte nicht, diese Gebühr würde doch Privatleute
nicht treffen. Es gibt erstens immer mehr Menschen, die ihre
Mediennutzung auf DVDs, Spiele und das Internet beschränken und gerne
die Fernsehgebühr sparen würden – gerade in der heutigen Zeit, in der
der Staat immer stärker auf die Einkommen zugreift.

Des weiteren gibt es immer mehr Telearbeitsplätze, und es ist nicht
einzusehen, daß für einen beruflich genutzten PC extra bezahlt werden
soll, wenn er etwa im Arbeitszimmer einer Wohnung steht, in der
bereits ein Fernseher angemeldet ist.

Außerdem wird doch immer wieder verlangt, daß die Arbeitskosten
gesenkt werden sollen und die Bürokratie vermindert – mit
zusätzlichen Gebühren für Arbeitsplätze läßt sich das nicht
vereinbaren.

Viele Menschen, zu denen auch ich gehöre, nutzen übrigens niemals bei
der Arbeit Rundfunkprogramme. Radio und erst recht Fernsehen lenken
doch nur von der Arbeit ab, finden Sie nicht auch? Die Vermutung, ein
Arbeitnehmer würde bei seiner Arbeit Fernsehen gucken, ist nicht nur
ehrenrührig, sie ist auch in den allermeisten Fällen unzutreffend.
Man kann davon ausgehen, daß jemand, der ein TV-Gerät im Wohnzimmer
stehen hat, auch damit fernsieht. Man kann aber nicht davon ausgehen,
daß ein Berufstätiger das mit seinem Arbeitsplatz-PC auch tut. Es mag
sein, daß das den - in vielen Dingen den zahlenden Kunden eklatant
benachteiligende „Rundfunkstaatsvertrag“ – nicht interessiert. Mich
interessiert es schon.

Die Rundfunkanstalten verlangen Gebühren für rundfunkfremde
Tatbestände, sie verlangen Eintritt für das Internet, in dem sie nur
eine sehr untergeordnete Rolle spielen. Dies grenzt für mich an
Unverschämtheit.

Ich fordere Sie daher auf, sich dafür einzusetzen, diesem Unsinn ein
Ende zu bereiten und dafür zu sorgen, daß die öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten

1.ihr Angebot im Internet entweder für frei verfügbar erklären oder
es aber durch technische Schutzmittel exklusiv für gemeldete
Rundfunkteilnehmer anbieten,
2.auf anmaßende, anachronistische Gebühren für die universelle
Kommunikationsinfrastruktur des 21. Jahrhunderts, die sie nicht
geschaffen haben, zu deren Erhalt sie nichts beitragen und deren
Attraktivität nicht auf ihren Angeboten beruht, zu verzichten.

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort und werde mein Wahlverhalten
natürlich auch an dem messen, was ich zu diesem Thema von Ihrer
Partei höre.

Mit freundlichen Grüßen


Quelle "OpenBC". Dort wird das Thema ausgiebig diskutiert.
 
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Was?
Die wollen jetzt auch noch für eines meiner Arbeitsgeräte, mit dem ich mein Geld verdiene um auch Steuern zu zahlen, nun auch noch diese so oder so Blöden GEZ - Gebühren?
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Halsabschneider - Allesamt!!
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W.
 
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Bundesdatenschutzgesetz - es lohnt sich folgender Brief an die GEZ:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben. Gleiches gilt für die Quellen, aus denen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1–3 BDSG)

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offen zu legen. (§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG)

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. (§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG)

4. Ich untersage Ihnen jegliche zukünftige Speicherung von Daten, die meine Person bzw. meine Adressen betreffen, ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. (§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG)

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG)

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

Bitte haben Sie Verständnis dafür dass ich mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.


Ob sich das lohnt, das denen mal zu schicken?
Auch von OpenBC kopiert.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wutzel:
Was?
Die wollen jetzt auch noch für eines meiner Arbeitsgeräte, mit dem ich mein Geld verdiene um auch Steuern zu zahlen, nun auch noch diese so oder so Blöden GEZ - Gebühren?
icon_mad.gif
icon_mad.gif


Halsabschneider - Allesamt!!
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W.
<HR></BLOCKQUOTE>

Siehste,

wat dem inen sin Uul, ist dem anern sin Nachtigal!
icon_razz.gif
.


Aber ganz davon ab hast Du selbstverständlich Recht! Diese Halsabschneiderei hier in dieser Bananenrepublik nimmt langsam Formen an, die nicht mehr als "normal" zu bezeichnen sind.

Überall auf der Welt bekommst Du Internet fast geschenkt, nur in der Bummelrepublik Dummenland - wie immer - nicht!

Wie wäre es denn mit Luftsteuer und Sonnenabgabe. Oder die Schlafzulage!

WH

Torsten
 
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Habt Ihr tatsächlich geglaubt, daß sich die GEZ - Brüder nicht selbst toppen können?

Hier ist der Beweis, daß sie es schaffen!
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Natürlich werden diese gebühren anf die Kunden weitergegeben...

Klaus
 
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Deutlicher kann man den Unsinn der neuen Gebühr nicht demonstrieren! Ich denke, letzten Endes wird das ein Schuss ins Knie und die Verschlüsselung von ARD und ZDF kommt. Warum eigentlich auch nicht? Wenn ich die Programme sehen will zahle ich Rundfunkgebühren und bekomme einen Dekoder, wenn nicht dann halt nicht.

Oliver
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Kai von Wietersheim:
Dann sind doch gewiss auch alle Geldkartenleser fällig! Sind doch auch alle online!!
Lachhaft!!!
<HR></BLOCKQUOTE>

Lach nicht, alles was einen Internetzugang hat.

Nach einem schriftlichen Disput mit unserer Staatskanzlei sind die nach wie vor der frohen Hoffnung, dass das BVG diese Tour mitmacht. Das BVG hat mehrfach die Praxis bestätigt, da sie zur Wahrung des verfassungsgemässen Auftrages notwendig wäre (warum das mit Werbeeinnahmen nicht geht, darüber schweigen die Damen und Herren).

Wir hier werden auf jeden Fall klagen bzw. uns verklagen lassen und die Sache dann irgendwie vor den EuGH bringen.

1. handelt es sich um ein Kartell

2. kann ich eigene Filter nicht verwenden um der Gebührenpflich zu entgehen.

3. wer nicht will, dass seine Leistung im WWW kostenfrei genutzt wird, kann entsprechende Zugänge schaffen.

4. wird die Leistung weltweit -aber nur für Inländer kostenpflichtig- zur Verfügung gestellt.

Allein für die Tatsache, dass man zeugungsfähig ist bekommt man ja auch kein Kindergeld, also warum die ÖRRA für den Mist den sich keiner im Internet anschaut.

Ich denke letzlich hat die GEZtapo damit endgültig überzogen und wird sich noch wundern.

Da reden Politiker vom Standort DE und dann sowas.

Während nämlich mit der Entrichtung einer Gebühr alle ortsfesten Rechner umfasst sind, muss für jedes mobile Gerät bezahlt werden. Das sind bei uns:

3 Laptops, 3 PDA mit Navi und 3 UMTS Telefone.

Überlegt mal wie viel das bei einem Unternehmen mit großem Aussendienst ist??

Ich bin immer noch fassungslos über die Dreistigkeit. Aber kampflos gebe ich nicht auf.

Pfüads Euch

[ 06. Oktober 2006: Beitrag editiert von: Bratljaga ]
 
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Wie will die GEZ denn wissen, ob ich einen PC zu Hause habe, oder ein Radio, oder einen Fernseher? Reinkommen dürfen sie nicht, rumspionieren auch nicht, der Lauschangriff fällt flach und Auskunft muss ich ihnen auch nicht erteilen. Sehe ich das richtig?

Ob ich ein Handy hab, oder nicht, wird doch wohl auch kaum mein Mobilfunkanbieter an die GEZ weiterleiten dürfen, nicht wahr?

Was ändert sich also?

hubbert
 
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Für Privatleute ändert sich nicht(s) (viel), da fast jeder seinen Radio und den fernseher angemeldet hat und der privat benutzte PC in der Gebühr dabei ist.

Gewerbetreibende müssen seit diesem Jahr beispielsweise ihre Umsatzsteuervoranmeldung mittels ELSTER online beim zuständigen Finanzamt abliefern. - Dies weiß auch die GEZ.
Nur Kleinstbetriebe können -nach Antrag- weiterhin die Papierform benutzen.


Klaus
 
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Als ich umgezogen bin konnte die neue Adresse nur von der Post ( Nachsendeauftrag ), an die GEZ weitergeleitet worden sein.

Bevor ich mich umgemeldet habe, war die GEZ-Post schon im Briefkasten.

Und eine Liste mit Internetusern ist auch schnell weitergegeben ...

Wo das Geld ist, ist auch das Recht oder so ...

Gruß Hallimasch
 

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