Gilt die Zugewinngemeinshaft bei Waffen bezgl. bei Scheidung etc.?

G

Gelöschtes Mitglied 8926

Guest
Du gibst dir echt Mühe Hirschlaus.:p....

Das sagt meine Frau übrigens auch immer! 😁🤫😉

....Sie hat mit mir ihr einmaliges Leben verbracht.

Steht außer Frage. Aber gerade deshalb sind Scheidungen oft hässlich. Weil bei vielen wohl die Erkenntnis nach langen Jahren kommt, dass es eben nicht das Leben war, welches sie sich irgendwann mal erträumt hatten.

...sich gar nicht erst zu scheiden.

Das ist unsere Taktik.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Gerade als legal Waffenbesitzer würde ich strickt nach dem Gesetz handeln.
Da würde ich unbedingt eine Rechtsberatung aufsuchen. Frühzeitig.
Täuschung;) Unterschlagung:whistle: ganz schlecht.
 
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Weise Worte,

wie sieht es geigentlich mit der 500 Ha Eigenjagd aus, die sie hat ?

Remy

Hab noch einen Spruch der helfen kann: Schaut euch die Schwiegermutter an.

Manch älterer Mann erkennt mit zunehmenden Ehejahren immer mehr die Facetten der Schwiegermutter in seiner Ehefrau.

Ob das positiv oder negativ ist, weiß ich nicht.

Die einen sagen so, die anderen so.

Es könnte auf jeden Fall eine lange Prüfung des ersten Spruches mit ungewissem Ausgang werden.

:geek::LOL:
 
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Falls während der Ehezeit eine Wertsteigerung eintritt partizipierst du daran.

Und das ist so toll, dass im Falle der Scheidung und mangelnder Zahlungskraft des Eigenjagdbesitzers, er einen Teil der Eigenjagd mit einem Darlehen belasten oder aber verkaufen muss, um den Zugewinnanspruch zu befriedigen und das obwohl der Wertzuwachs der Eigenagd mit der Ehe als solches flapsig gesagt nicht viel zutun hat.

:)

Deshalb macht in dem Fall ein Ehevertrag ggf. Sinn.

Ich sehe schon die vielen Gutachter und Rechtsanwälte, die sich die Hände reiben.:LOL:
 
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Und das ist so toll, dass im Falle der Scheidung und mangelnder Zahlungskraft des Eigenjagdbesitzers, er einen Teil der Eigenjagd mit einem Darlehen belasten oder aber verkaufen muss, um den Zugewinnanspruch zu befriedigen und das obwohl der Wertzuwachs der Eigenagd mit der Ehe als solches flapsig gesagt nicht viel zutun hat.


Moin,

gibt es in einem solchen Fall nicht auch Alternativen, wie bspw. Abtretung der künftigen Früchte, bis Tilgung erreicht? Oder Ähnliches?

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
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Noch besser wird es, wenn es ein Mehrfamilienhaus ist und der Ehegatte einen Teil des Überschusses zum Erhalt der Immobilie im Sinne der Bewirtschaftung gezahlt hat. Der jenige hat also keinen wirklichen Zugewinn gehabt und kann hoffentlich alles belegen. Auch ist es in Hinblick auf den explodierenden Immobilienmarkt schwierig.

Dann kommen schnell Millionenforderungen in dt. Großstädten zusammen, die dann schwer tragbar sind, die Immobilie wird ggf. komplett veräußert oder per Teilungserklärung getrennt und das wars.

Hoffe so mancher zerdeppert nicht sein Mehrfamilienhaus ebenso, wie seine Langwaffe? :LOL::p
 
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und das obwohl der Wertzuwachs der Eigenagd mit der Ehe als solches flapsig gesagt nicht viel zutun hat

Das ist ja bei allen Vermögenswerten so, die eine bei Eheschließung schon vorhanden waren und eine Wertsteigerung erfahren haben (Aktien, Edelmetalle, sonstige Immobilien). Und natürlich hat die Ehe nicht direkt zu einer Wertsteigerung geführt. Evtl. hat sie aber dazu beigetragen, dass die Vermögenswerte erst durch die Ehe überhaupt gehalten werden konnten (insbesondere bei Doppelverdienern, oder weil einer beruflich Vollgas geben konnte weil der andere Haus und Hof zusammenhält). Zum Glück hat ja jeder die Möglichkeit, durch einen Ehevertrag andere Festlegungen zu treffen. Für Selbständige ein absolutes Muss, da alles andere existenzbedrohend ist.

Moin,

gibt es in einem solchen Fall nicht auch Alternativen, wie bspw. Abtretung der künftigen Früchte, bis Tilgung erreicht? Oder Ähnliches?

Wenn man sich einigt schon. Da gehört aber von beiden Seiten guter Wille dazu, der halt in der Scheidungssituation zumeist nicht mehr vorhanden ist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 23774

Guest
Na, wenn man das so liest war es eine Meisterleistung meinerseits die mir zugemutete nach 25 Jahren ohne was zu zahlen los zu werden. :ROFLMAO:
 
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Ach Du lieber Himmel.
Wollt Ihr nicht lieber gleich im geplagten Mann weiterschreiben?
 
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Nochmal, da jeder Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft frei über sein Vermögen verfügen darf: Waffen vorher (!) verkaufen und Kohle "verleben" oder verzocken. Hat sich eben das Hobby geändert.

Dann ist nichts mehr da, was in den Zugewinn eingerechnet wird.
 

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