Gilt die Zugewinngemeinshaft bei Waffen bezgl. bei Scheidung etc.?

Registriert
28 Jan 2019
Beiträge
6.133
Bei unserem Jägerstammtisch ist gestern die Frage aufgekommen, wie es sich bei Waffen im Falle einer Scheidung verhält?

Anlass ist ein aktueller Scheidungsprozeß eines Mitjägers. Die Ehefrau macht eine 50% Beteiligung an den vorhandenen Waffen in Form von einem noch zu ermittelnden Wert geltend.
Das Ehepaar lebte in ungeteilter Ehegemeinschaft, das heißt, alles was angeschafft wurde, ist gemeinsam gekauft worden, beide waren berufstätig.
Nun sind die Waffen aber nur auf den Ehemann als Besitzer eingetragen worden und somit währe nur der Ehemann alleiniger Besitzer, oder hätte der Ehepartner einen Anspruch auf eine 50%tige Auszahlung des Waffenwertes?
Die Meinungen gingen sehr weit auseinander, es werden wohl Gerichte klären müssen, was in einem solchen Fall zutrifft.
Interessant ist es m.M. allemal, da dieses auch andere Mitjäger treffen könnte!

MfG
D.T.
 
Registriert
17 Feb 2015
Beiträge
3.321
Nö, das ist relativ sinnlos!

1. Bei einer Scheidung entscheidet (wenn die Eheleute sich nicht selbst einigen) der Richter, wer wieviel bekommt. Hierfür ist dem Anfangsvermögen der Einzelnen das Endvermögen der Einzelnen gegenüber zu stellen. Der Zugewinn wird ausgeglichen.

Daraus folgend könnte man (wenn beide am Anfang nix hatten) jede Sache halbieren und teilen. Hat wohl wirklich mal jemand mit der Kettensäge gemacht.... Wenn Sie dann eine Erwerbsberechtigung hätte, könnte man wirklich die Waffen etc. teilen. Hat sie keine Erwerbsberechtigung, kommt nur der Ausgleich per Geld in Frage.

2. Bei einer Trennung spielen noch viele andere Sachen mit rein. Manchmal geht es auch nur darum, dem anderen weh zu tun :cry: :sad:
 

tar

Registriert
9 Feb 2008
Beiträge
9.008
Nun sind die Waffen aber nur auf den Ehemann als Besitzer eingetragen worden und somit währe nur der Ehemann alleiniger Besitzer, oder hätte der Ehepartner einen Anspruch auf eine 50%tige Auszahlung des Waffenwertes?

Du sagst es doch selber, der Ehemann ist nur Besitzer.
Eigentum oder sonstiges regelt die WBK nicht.

Als Wert einfach den Ankaufspreis von Frankonia nennen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
5 Dez 2018
Beiträge
2.195
Ich kenn so eine Geschichte bei einem Erbfall, der Verstorbene war Jäger:

Tochter des Verstorbenen wollte die Hälfte des Waffenwertes von Ihrem Bruder ausbezahlt haben.
Der Bruder hat aber die Waffen relativ zügig an einen Bekannten für 1 € verkauft. :ROFLMAO:
So hat die Schwester dann 0,5 € bekommen.
Der Bruder hatte daraufhin Zeit gewonnen den Jagdschein zu machen und die Waffen später wieder für 1 € zurückgekauft.

Ging aber alles vor Gericht. Ausgang unbekannt...
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Diesen Weg geht man über einen Händler. Der Ankaufspreis ist schon sehr gering.
Damit kann man leben und das wird auch anerkannt und nicht als Trickserei verbucht.

Das kann man später dann auch zurückkaufen.
Davon muss dann auch niemand etwas wissen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
 
Registriert
13 Sep 2016
Beiträge
3.270
Warum sollte die Frau nicht sich von den Waffen die Hälfte bekommen.... vom Porsche hat sie sich ja auch schon ein schönes Stück abgebissen...

Wäre er clever gewesen hätte er vor dem gewissen Stichtag alles von Wert bei Seite geschafft und nur noch Rechnungen hinterlassen.
 
Registriert
28 Jan 2019
Beiträge
6.133
Kann das nicht auch unterschiedlich bewertet werden? B
Du sagst es doch selber, der Ehemann ist nur Besitzer.
Eigentum oder sonstiges regelt die WBK nicht.

Als Wert einfach den Ankaufspreis von Frankonia nennen. ;)

Besitzer muss nicht auch Eigentümer sein, deshalb ist ja die Frage der Zugewinngem. gestellt worden, ob das in diesem Fall gilt!
MfG
D.T.
 
Registriert
21 Jun 2013
Beiträge
3.229
Solange die Ehe besteht, kann jeder Partner allein über sein Vermögen verfügen. Damit ist doch alles klar - vor einem Prozess Fakten schaffen......

Außer Zugewinnausgleich kann sie in einem Prozess rein gar nichts fordern.

Problem ist, dass der Zugewinnausgleich sofort fällig ist. Das hat manchen Reichen arm gemacht.....
 
Registriert
20 Dez 2000
Beiträge
19.267
Wenn ich reich wäre, hätte ich einen Ehevertrag.
So haben wir beide alles bezahlt und dann würde es auch geteilt werden.

Wie sieht das bei Schulden (Hauskauf) aus ?
Wir sind beide im Vertrag, aber wenn nun nur den Mann ?

Remy
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
138
Zurzeit aktive Gäste
553
Besucher gesamt
691
Oben