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Bei unserem Jägerstammtisch ist gestern die Frage aufgekommen, wie es sich bei Waffen im Falle einer Scheidung verhält?
Anlass ist ein aktueller Scheidungsprozeß eines Mitjägers. Die Ehefrau macht eine 50% Beteiligung an den vorhandenen Waffen in Form von einem noch zu ermittelnden Wert geltend.
Das Ehepaar lebte in ungeteilter Ehegemeinschaft, das heißt, alles was angeschafft wurde, ist gemeinsam gekauft worden, beide waren berufstätig.
Nun sind die Waffen aber nur auf den Ehemann als Besitzer eingetragen worden und somit währe nur der Ehemann alleiniger Besitzer, oder hätte der Ehepartner einen Anspruch auf eine 50%tige Auszahlung des Waffenwertes?
Die Meinungen gingen sehr weit auseinander, es werden wohl Gerichte klären müssen, was in einem solchen Fall zutrifft.
Interessant ist es m.M. allemal, da dieses auch andere Mitjäger treffen könnte!
MfG
D.T.
Anlass ist ein aktueller Scheidungsprozeß eines Mitjägers. Die Ehefrau macht eine 50% Beteiligung an den vorhandenen Waffen in Form von einem noch zu ermittelnden Wert geltend.
Das Ehepaar lebte in ungeteilter Ehegemeinschaft, das heißt, alles was angeschafft wurde, ist gemeinsam gekauft worden, beide waren berufstätig.
Nun sind die Waffen aber nur auf den Ehemann als Besitzer eingetragen worden und somit währe nur der Ehemann alleiniger Besitzer, oder hätte der Ehepartner einen Anspruch auf eine 50%tige Auszahlung des Waffenwertes?
Die Meinungen gingen sehr weit auseinander, es werden wohl Gerichte klären müssen, was in einem solchen Fall zutrifft.
Interessant ist es m.M. allemal, da dieses auch andere Mitjäger treffen könnte!
MfG
D.T.