Gilt die Zugewinngemeinshaft bei Waffen bezgl. bei Scheidung etc.?

G

Gelöschtes Mitglied 26188

Guest
Die Plempen selber sind doch völlig schnucki. Es steht ihr die Hälfte des aktuellen Wertes zu.
Genau wie ihm die Hälfte des Wertes ihres in der Ehe angeschafften Schmucks zusteht.

Da es unter "normalen" Leuten nicht selten so sein dürfte, dass ein finanzieller Ausgleich möglicherweise problematisch wird, vereinbart man am Besten im Ehevertrag den Ausschluss persönlicher Gegenstände vom Zugewinn. Wer das nicht schafft oder dem Anderen erst gar nicht gönnt, der sollte alleine bleiben.
 
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Er meinte nur trocken. dass der Ehevetrag günstiger ist als Mord. Mord aber günstiger ist als Scheidung

Mein RA meinte es muss nach Kurzschlußhandlung aussehen. Kein Vorsatz.
3 Jahre biste wieder draußen und hast alles ohne zu teilen.

Habe aber geteilt :ROFLMAO::ROFLMAO:

Bin wieder verheiratet, ohne Ehevertrag (y)

Gruß Weichei
 
Zuletzt bearbeitet:
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Da es unter "normalen" Leuten nicht selten so sein dürfte, dass ein finanzieller Ausgleich möglicherweise problematisch wird, vereinbart man am Besten im Ehevertrag den Ausschluss persönlicher Gegenstände vom Zugewinn. Wer das nicht schafft oder dem Anderen erst gar nicht gönnt, der sollte alleine bleiben.
Man kann aus allem ein Problem konstruieren.
Im Fall der Waffen kann eine wirkliche Abgabe an die Ex sowieso nur erfolgen, wenn die die entsprechende WBK hat.
Sollte dies der Fall sein (grad mal 7% Frauen unter den Jägern), gibt es immer noch Kaufverträge und die WBK Eintragungen auf seinem Namen und die Frage mit welcher Begründung, sie unbedingt diese oder jene Waffe in real ausgehändigt bekommen will. Und er könnte in diesem Fall auch das Gleiche von ihr verlangen. Also dann im Gegenzug ihre Lieblingswaffe haben wollen.
Also alles xxl konstruiert.
 
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Bei unserem Jägerstammtisch ist gestern die Frage aufgekommen, wie es sich bei Waffen im Falle einer Scheidung verhält?

Anlass ist ein aktueller Scheidungsprozeß eines Mitjägers. Die Ehefrau macht eine 50% Beteiligung an den vorhandenen Waffen in Form von einem noch zu ermittelnden Wert geltend.
Das Ehepaar lebte in ungeteilter Ehegemeinschaft, das heißt, alles was angeschafft wurde, ist gemeinsam gekauft worden, beide waren berufstätig.
Nun sind die Waffen aber nur auf den Ehemann als Besitzer eingetragen worden und somit währe nur der Ehemann alleiniger Besitzer, oder hätte der Ehepartner einen Anspruch auf eine 50%tige Auszahlung des Waffenwertes?
Die Meinungen gingen sehr weit auseinander, es werden wohl Gerichte klären müssen, was in einem solchen Fall zutrifft.
Interessant ist es m.M. allemal, da dieses auch andere Mitjäger treffen könnte!

MfG
D.T.

in diesem Zusammenhang wäre interessant zu erfahren wie es sich mit Schmuck der Ehedame verhält.
Wird der echt geteilt? Wertmäßig oder echt?

Eine Perlenkette an einem Mann sieht (n) nicht gut aus :poop:
 
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in diesem Zusammenhang wäre interessant zu erfahren wie es sich mit Schmuck der Ehedame verhält.
Wird der echt geteilt? Wertmäßig oder echt?

Eine Perlenkette an einem Mann sieht (n) nicht gut aus :poop:

.... da habe ich keine Antwort drauf, wurde auch nicht in der Diskusion angesprochen.
War auch kein Rechtsverdreher anwesend!
MfG
D.T.
 
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@Dauphin-Trapper,
ich wollte mit „spinnert“ zum Ausdruck bringen, dass im Laufe der Posts soviele Vorstellungen zu Tage gekommen sind, die mit der Realität, der Rechtslage und vernünftigen Handlungsweisen nur wenig zu tun haben.
Das einzig Wesentliche ist längst schon gesagt worden:
Endvermögen minus Anfangsvermögen = Zugewinn
Vergleich Zugewinn1 mit Zugewinn2
Differenz geteilt durch 2= Ausgleichsbetrag
wer den größeren Zugewinn hat, zahlt den Ausgleichsbetrag an den anderen
Feddich
und Bescheissereien nehmen meist ein böses Ende
 
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@Dauphin-Trapper,
ich wollte mit „spinnert“ zum Ausdruck bringen, dass im Laufe der Posts soviele Vorstellungen zu Tage gekommen sind, die mit der Realität, der Rechtslage und vernünftigen Handlungsweisen nur wenig zu tun haben.
Das einzig Wesentliche ist längst schon gesagt worden:
Endvermögen minus Anfangsvermögen = Zugewinn
Vergleich Zugewinn1 mit Zugewinn2
Differenz geteilt durch 2= Ausgleichsbetrag
wer den größeren Zugewinn hat, zahlt den Ausgleichsbetrag an den anderen
Feddich
und Bescheissereien nehmen meist ein böses Ende

alles gut, war auch nicht böse gemeint!
MfG
D.T.
 
G

Gelöschtes Mitglied 26188

Guest
Man kann aus allem ein Problem konstruieren.
Im Fall der Waffen kann eine wirkliche Abgabe an die Ex sowieso nur erfolgen, wenn die die entsprechende WBK hat.
Sollte dies der Fall sein (grad mal 7% Frauen unter den Jägern), gibt es immer noch Kaufverträge und die WBK Eintragungen auf seinem Namen und die Frage mit welcher Begründung, sie unbedingt diese oder jene Waffe in real ausgehändigt bekommen will. Und er könnte in diesem Fall auch das Gleiche von ihr verlangen. Also dann im Gegenzug ihre Lieblingswaffe haben wollen.
Also alles xxl konstruiert.

Darum geht es doch überhaupt nicht. Das VERMEIDEN von Diskussionen und Problemen ist entscheidend, für den Fall, dass man sich einmal nicht mehr versteht. Denn jeglicher Streit um Vermögenswerte, Nutzungsrechte, etc. nützt niemandem, außer den Anwälten.
 
G

Gelöschtes Mitglied 26188

Guest
Glück gehabt, der hätte euch ja alle spinnerten Ideen kaputt gemacht😉

Dieser Faden wäre möglicherweise auch ein schrecklicher Fundus an Inspirationsquellen für Psychiater und Psychologen, deren Aufgabe es wäre, einen Psychotest für Legalwaffenbesitzer zu konzipieren. Sähe man das Forum dann noch als "repräsentativ" an, müsste man die Bundeswehr wohl auch im Inneren zur ASP - Prävention einsetzen. :cool::cool:
 
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Gegenseitige Schenkungen während der Ehe dienen in der Regel zu deren Erhalt und sind damit ausgleichspflichtig.
Das gilt für Waffen wie für Schmuck.
Mann sollte also Frau bei der Anschaffung einer Büchse incl. ZF gehobener Ausstattung z. B. einen 1-Karäter für ca. 8.000 zukommen lassen.
Die Frage ist, ob nach 20 Jahren der Wert beider Preciosen noch vergleichbar ist und die Frau dann nicht eher ausgleichen muss.
Ansonsten halte ich es mit der Ethik:
Schmuck bleibt bei der Frau, die Waffen beim Mann.
OT: Ganz besonders fies finde ich es aber, wenn nach dem Tode der Mutter deren Schmuck nicht an die Tochter sondern an die "Neue" geht.
 

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