Gilt die Zugewinngemeinshaft bei Waffen bezgl. bei Scheidung etc.?

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Noch etwas:
Legt die Anschaffungskosten für eure Waffen irgendwo im Testament nieder.
Sonst verschleudert eure Witwe "den Krempel" für den Preis, den ihr eurer Holden gegenüber angegeben hattet...
"war ja ein Schnäppchen"
 
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Gelöschtes Mitglied 26188

Guest
Meine zukünftige Witwe verschleudert nixn. Da bin ich mir tausend Prozent sicher.
Eher verkauft die das Glump als Antiquität mit Aufschlag und ich gönns ihr von Herzen. ;)

Mich wundert aber sehr, wie es hier Einige so schaffen, vor dem holden Weibe zigtausende von Mäusen "geheim" zu halten. Da müssen ja sensationelle Schwarzgeldbestände in der Jagdhütte gebunkert sein. Handwerk mit goldenem Boden.
Lauter Schlitzohren hier..... :cool:
 
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Gelöschtes Mitglied 23774

Guest
Noch etwas:
Legt die Anschaffungskosten für eure Waffen irgendwo im Testament nieder.
Sonst verschleudert eure Witwe "den Krempel" für den Preis, den ihr eurer Holden gegenüber angegeben hattet...
"war ja ein Schnäppchen"
Du glaubst doch nicht ernsthaft das der Verkaufspreis eurer Plempen bei der derzeitigen Lage am Waffenmarkt noch irgendwas mit den Anschaffungskosten zu tun hat?
 
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Mich wundert aber sehr, wie es hier Einige so schaffen, vor dem holden Weibe zigtausende von Mäusen "geheim" zu halten. Da müssen ja sensationelle Schwarzgeldbestände in der Jagdhütte gebunkert sein. Handwerk mit goldenem Boden.
Lauter Schlitzohren hier..... :cool:
Zwei Einkommen, getrennte Konten. Könnte ich auch, also verheimlichen, wenn ich wollte. Will ich aber nicht. Ich muss aber auch nicht jeden Euro für z. B. Munition vorzählen, meine Frau nicht für Ihren Kram. Vertrauen uns halt. Was die Knarren kosten weiß sie, aber bestimmt schon wieder vergessen😉
 
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Gelöschtes Mitglied 8926

Guest
Noch etwas:
Legt die Anschaffungskosten für eure Waffen irgendwo im Testament nieder.
Sonst verschleudert eure Witwe "den Krempel" für den Preis, den ihr eurer Holden gegenüber angegeben hattet...
"war ja ein Schnäppchen"

Fall 1: Ich trete vor meiner Holden die Reise ins Jenseits an; dann ist's MIR ehrlichgesagt und wahrscheinlich recht schnurz, für wie viel die den Krempel verhökert.

Fall 2: Meine Holde will die Scheidung; in diesem Fall würde ich den Kram lieber mit der Flex kleinschnitzeln, bevor ich dafür auch noch die Hälfte abgeben muss.
 
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Fall 2: Meine Holde will die Scheidung; in diesem Fall würde ich den Kram lieber mit der Flex kleinschnitzeln, bevor ich dafür auch noch die Hälfte abgeben muss

Bei Fall 2 zahlst du trotzdem den Ausgleich des Zugewinns - auch, wenn sie nun kaputt ist. Das wäre nicht gerade kluck zu zahlen aber nichts davon zu haben. :LOL:
 
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Gelöschtes Mitglied 8926

Guest
Bei einer defekten Knarre lässt sich halt schwer ein Preis ermitteln, nicht wahr?!
 
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1375 Endvermögen

(1) Endvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstands gehört. Verbindlichkeiten sind über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen.
(2) Dem Endvermögen eines Ehegatten wird der Betrag hinzugerechnet, um den dieses Vermögen dadurch vermindert ist, dass ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands1.
unentgeltliche Zuwendungen gemacht hat, durch die er nicht einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen hat,
2.
Vermögen verschwendet hat oder
3.
Handlungen in der Absicht vorgenommen hat, den anderen Ehegatten zu benachteiligen.
Ist das Endvermögen eines Ehegatten geringer als das Vermögen, das er in der Auskunft zum Trennungszeitpunkt angegeben hat, so hat dieser Ehegatte darzulegen und zu beweisen, dass die Vermögensminderung nicht auf Handlungen im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 zurückzuführen ist.

(3) Der Betrag der Vermögensminderung wird dem Endvermögen nicht hinzugerechnet, wenn sie mindestens zehn Jahre vor Beendigung des Güterstands eingetreten ist oder wenn der andere Ehegatte mit der unentgeltlichen Zuwendung oder der Verschwendung einverstanden gewesen ist.

Nicht wahr?
 

tar

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Hirschlaus so...


Waffe zerstört, jetzt hab ichs ihr mal so richtig gezeigt!
Schiiiiiet, muss ja doch Ausgleich zahlen.

:ROFLMAO:
 
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Gelöschtes Mitglied 8926

Guest
Echt jetzt, du hast diesen Ehrgeiz und dir tatsächlich die Mühen gemacht, den Gesetzestext rauszusuchen?! Respekt!
 
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Ich muss nichts raus suchen. Aufgrund meiner Bildung habe ich das im Kopf und wollte dir nur die Quelle geben bevor einer aufgrund komischer Ideen auf schlechte Gedanken der Umsetzung kommt. :LOL: Bitteschön ;)
 
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Gelöschtes Mitglied 8926

Guest
Hirschlaus so...


Waffe zerstört, jetzt hab ichs ihr mal so richtig gezeigt!
Schiiiiiet, muss ja doch Ausgleich zahlen.

:ROFLMAO:

Ausgleich von was? Wenn die Knarre hin ist, kann auch keiner mehr den Wert ermitteln. Holzschäfte kannst du als Anfeuerholz verwenden und der Schrotthändler freut sich über den hervorragenden Stahlschrott. Wer ermittelt denn den Wert, wenn nix mehr da ist? Raten die dann? Und wenn einer so doof ist, dem Weibe zu erzählen, welche Beträge er in seine Püster investiert hat, dann sollte er mMn nicht nur die Hälfte abgeben müssen, sondern mindestens das doppelte.
 
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Du gibst dir echt Mühe Hirschlaus.:p Da kommt man schon ins Grübeln.:LOL:

Auch würde ich mich freuen, wenn meine Frau nach meinem Ableben die Sachen zu einem möglichst hohen Preis veräußern kann. Sie hat mit mir ihr einmaliges Leben verbracht.

Ansonsten gilt es die Jagdsachen vor der Ehe mit Zugewinngemeinschaft anzuschaffen oder während der Ehe die Werte auszugleichen oder aber sich gar nicht erst zu scheiden. Ansonsten Ehevertrag.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob er nicht was besseres findet.

Waidmannsheil liebe Ehemänner
 
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