Gegenseitige Schenkungen während der Ehe dienen in der Regel zu deren Erhalt und sind damit ausgleichspflichtig.
Mann sollte also Frau bei der Anschaffung einer Büchse incl. ZF gehobener Ausstattung z. B. einen 1-Karäter für ca. 8.000 zukommen lassen.
Du glaubst doch nicht ernsthaft das der Verkaufspreis eurer Plempen bei der derzeitigen Lage am Waffenmarkt noch irgendwas mit den Anschaffungskosten zu tun hat?Noch etwas:
Legt die Anschaffungskosten für eure Waffen irgendwo im Testament nieder.
Sonst verschleudert eure Witwe "den Krempel" für den Preis, den ihr eurer Holden gegenüber angegeben hattet...
"war ja ein Schnäppchen"
Zwei Einkommen, getrennte Konten. Könnte ich auch, also verheimlichen, wenn ich wollte. Will ich aber nicht. Ich muss aber auch nicht jeden Euro für z. B. Munition vorzählen, meine Frau nicht für Ihren Kram. Vertrauen uns halt. Was die Knarren kosten weiß sie, aber bestimmt schon wieder vergessenMich wundert aber sehr, wie es hier Einige so schaffen, vor dem holden Weibe zigtausende von Mäusen "geheim" zu halten. Da müssen ja sensationelle Schwarzgeldbestände in der Jagdhütte gebunkert sein. Handwerk mit goldenem Boden.
Lauter Schlitzohren hier.....
Noch etwas:
Legt die Anschaffungskosten für eure Waffen irgendwo im Testament nieder.
Sonst verschleudert eure Witwe "den Krempel" für den Preis, den ihr eurer Holden gegenüber angegeben hattet...
"war ja ein Schnäppchen"
Fall 2: Meine Holde will die Scheidung; in diesem Fall würde ich den Kram lieber mit der Flex kleinschnitzeln, bevor ich dafür auch noch die Hälfte abgeben muss
Hirschlaus so...
Waffe zerstört, jetzt hab ichs ihr mal so richtig gezeigt!
Schiiiiiet, muss ja doch Ausgleich zahlen.