Gilt ein Aufenthalt in einer Pension für eine Jagdausbildung als "nicht-touristische Reise"?

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Bzw. wie ist denn die Situation mit den Pensionen in Brandenburg aktuell? Haben die überhaupt auf?
 
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Ich denke mal das ist eine Auslegungssache. Allerdings sehe ich das so, wenn du dorthin fährst um den Jagdschein zu machen (bzw. den Lehrgang) dazu ist das touristisch da nicht beruflich oder anderweitig notwendigerweise bedingt. Also bist du privat dort, zu privatem "Vergnügen".
Es sei denn das dein Arbeitgeber den Jagdschein von dir fordert da Teil der Berufsausübung, dann bist du einem normalen Dienstreisenden gleichgestellt.
So momentan in Sachsen.
Am besten ist es aber du rufst dort in dem zuständigen Gesundheitsamt an - die können und müssen dir darüber Auskunft geben, weil sachlich und örtlich zuständig.

Manchmal wissen das auch die Pensionsbetreiber - aber auf deren Aussage würde ich mich nicht zu 100% verlassen.

Unsere Pension hier im Dorf hat ein Schreiben vom Gesundheitsamt wo genau drin steht wer beherbergt werden darf und wer nicht, ansonsten Rückruf. Klappt soweit recht gut.



Gruß der olle pudlich
 
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Am besten ist es aber du rufst dort in dem zuständigen Gesundheitsamt an - die können und müssen dir darüber Auskunft geben, weil sachlich und örtlich zuständig.
Mag sich im ersten Moment blöd anhören, weil Du ja grundsätzlich recht hast. (y)

Aber es kann u. U. auch Sinn haben sich bei der dortigen Jagdbehörde zuerst zu melden. Die haben zum einen auf dem Schirm, dass Jagd auch ein Stück weit was mit Systemrelevanz zu tun hat (Stichwort: ASP).

Im Sinne von "ist Auslegungssache", wie Du es ja formuliert hast, kann es zur wohlwollenden Auslegung beitragen wenn der Kollege im Landratsamt von der Jagdbehörde mit ein paar einleitenden Worten zum Kollegen vom Gesundheitsamt durchstellt.
Die Leute im Gesundheitsamt sind auch nur Menschen. Und wahrscheinlich ruft alle 5 Minuten ein neuer "Spezialfall" an. Der kleine Umweg hilft vielleicht bei der Entscheidungsfindung.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest

,,...Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermieterinnen und Vermietern oder Verpächterinnen und Verpächtern von Ferienwohnungen und -häusern sowie vergleichbaren Angeboten ist es weiterhin untersagt, Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen. Das gilt nicht für Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr.


Hotels und Pensionen dürfen also weiter keine Touristen beherbergen, sondern nur Reisende, die geschäftlich oder zu dienstlichen Zwecken unterwegs sind...."


Selbstverständlich darfst du auch zu privaten Geschäften unterwegs sein. Du machst dort keinen Urlaub sondern eine Fortbildung.


CdB
 
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Mal blöd nachgehakt:
Finden denn überhaupt Kurse (im Präsenzunterricht) und Prüfungen statt?
 
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Ja, es finden Kurse statt. Aber damit ich nicht auf dem nackten Hintern hocke, wollte ich vorher die Frage der Unterkunft klären. Nicht, das da noch 25.000 Euro Kosten hinzukommen...
 
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Ja, es finden Kurse statt. Aber damit ich nicht auf dem nackten Hintern hocke, wollte ich vorher die Frage der Unterkunft klären. Nicht, das da noch 25.000 Euro Kosten hinzukommen...

Wäre ja nett gewesen, wenn die Jagdschule das geklärt hätte.
Die haben ja ein grosses Interesse, dass die Schüler untergebracht werden, oder?
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Bevor du beim Gesundheitsamt oder Jagdverband die Pferde scheu machst, such dir erstmal ein Hotel oder Pension aus und frag dort an.

Die Gesundheitsämter bügeln dich- wenn es hart kommt- auch ohne Grundlage ab. Kann auch sein dass dort niemand ans Telefon geht.


CdB
 
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Einfach buchen und abwarten.

Unser Monteur ist das ganze Jahr unterwegs... bis jetzt hatten wir noch nie große Probleme mit Hotelübernachtungen. Hier und da gibts mal Bedarf nach einem Bestätigungsfax, dass der zu Arbeitszwecken unterwegs ist, aber das kommt nicht so oft vor.

Wenn das Hotel eine Rückfrage hat, wegen dem Grund der Reise, einfach die Anmeldung zum Jagdkurs rüberschicken.

Problem ist ehr die Verpflegung, weil Essen gehen is ja nicht. Wenn die Ansprüche gering sind, Aldi/Lidl/Norma machts möglich.
 
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Einfach buchen und abwarten.

Unser Monteur ist das ganze Jahr unterwegs... bis jetzt hatten wir noch nie große Probleme mit Hotelübernachtungen. Hier und da gibts mal Bedarf nach einem Bestätigungsfax, dass der zu Arbeitszwecken unterwegs ist, aber das kommt nicht so oft vor.

Wenn das Hotel eine Rückfrage hat, wegen dem Grund der Reise, einfach die Anmeldung zum Jagdkurs rüberschicken.

Problem ist ehr die Verpflegung, weil Essen gehen is ja nicht. Wenn die Ansprüche gering sind, Aldi/Lidl/Norma machts möglich.
Jepp so ist das, ging mir letztes auch so als ich beruflich Übernachten musste. Hab halt Büchsenwurst und Holzofenbrot mitgenommem,.
 
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Idealerweise sollte das die Jagdschule vor Ort klären.
Es gibt da einige Karten die gezogen werden können.
- Ist die Jagdschule nach Bildungsurlaubsgesetz anerkannt sollte es kein Problem sein
- Ausbildung zur Wildseuchenbekämpfung ist in den meisten Bundesländern als Ausnahme
- Jagd dient dem öffentlichen Interesse. In Hessen z.B. ist das in allen Corona Verordnung explizit erwähnt.

Aber wie zuvor geschrieben, die Jagdschule muss das klären und Dir ggf eine Bescheinigung geben, welche Du dem Vermieter vorlegen kannst. Wenn es hart kommt, ist der Vermieter der Dumme und nicht du, deswegen braucht er den Schrieb vom Veranstalter.
 
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Ich weise an der Stelle darauf hin, mal nachzuschauen, ob überhaupt Unterkunft frei ist.
Die sind super ausgebucht.
Die ausbuldung ist natüprlich kein privater oder touristischer zweck.
Da wird auch nicht nachgefragt.
Aber freie Unterkunft, muss man erstmal finden.
Das Steruerzahlerdasein läift ja ganz ungehindert weiter.
Aber das Angebot ist knapper.
 

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